Schutz der Feiertagsruhe im Vergleich zur Versammlungsfreiheit als höherwertig einzustufen?

Massenpantomime mit Gedanken an Tod Jesu unvereinbar

Eine Art Massenpantomime sei mit dem Gedenken an den Tod Jesu nicht vereinbar und trage dem Ernst des Feiertages nicht in der gebotenen Weise Rechnung, so die Meinung einiger Verwaltungsgerichte landauf - landab, nicht nur in Köln und Hessen.

Ein Anachronismus? Wurde da bei Gründung des bürgerlichen Staatswesens nur vergessen, einen klaren Trennstrich zwischen Kirche und Staat zu ziehen?

Wohl nicht. Auch 223 Jahre nach der französischen Revolution ist die Untertänigkeit vor geistlichen und weltlichen OB´rigkeiten immer noch das Thema.
Davon können wir in Braunschweig mit dem An-Himmeln dynastischer Herrlichkeiten nicht nur ein Lied singen.
Siehe zum Feiertagsgesetz/Tanzverbot auch die Debatte unter newsclick.

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