Akteneinsicht zu Nachtarbeit und Lärmschutz wirft Fragen auf

 

Wie kann es angehen, daß ein Antrags-Schreiben der Flughafengesellschaft auf Genehmigung von Nachtarbeit am 2. Juli 2010 geschrieben wurde, aber bereits am 1. Juli 2010 an die Genehmigungsbehörde geschickt wurde ?


Wie konnte überhaupt die Nachtarbeit vom 3.7. bis 26.7.2010 genehmigt werden, wenn das von der Flughafengesellschaft beauftragte  Projektierungsbüro noch am 28.6.2010 offensichtlich keinen Schimmer hatte, wie man mit Lärmdaten überhaupt umgeht?


So vermerkte die zuständige Sachbearbeiterin der Immissionsbehörde am 28.6.2010:

 

 

"Herr D. (Fa.assmann) bittet in seiner Nachricht um Sendung unserer Berechnungen, da er sich diese mal ansehen möchte. Ich teilte ihm im Rückruf mit, dass wir grundsätzlich keine Berechnungen herausgeben, diese dienen im Rahmen der Aufgaben als Überwachungsbehörde uns zur Überprüfung. Wenn er sich von dieser Seite her absichern möchte, muss er sich an ein Ingenieurbüro wenden..." (Aktenvermerk der Genehmigungsbehörde vom 28.6.2010)


Im Vermerk eines weiteren Telefonats vom 28.6.2010 findet sich die ernüchternde Einschätzung:


"Information auf AB von Herrn D., dass die Nachtgenehmigung sich nicht einfach darstellt:

Überschreitungen 15 dB(A) an den WA´s von Waggum und Bienrode; tags ebenfalls voraussichtlich mit Überschreitungen zu rechnen.

So ist Nachtarbeit definitiv nicht möglich, zwingend Schallschutzmindernde Maßnahmen erforderlich..." (Aktenvermerk über Telefonat der Genehmigungsbehörde vom 28.6.2010)


 

Zwei Tage später, am 30.6.2010 geht aus einem weiteren Vermerk hervor, dass die Behörde dazu übergegangen ist,  selbst die nötigen Unterlagen und Berechnungen für den Antragsteller zu beschaffen:


"... anbei die Liste der zusammengestellten Daten zur Ermittlung der Lärmbelästigung durch die geplante Baustelle auf dem Flughafengelände Braunschweig. Bei den Schallleistungspegeln handelt es sich um von mir aus der Literatur herausgesuchte Daten. Von Herrn D. (Fa. assmann) bzw. Herrn B. (Fa. Bunte) waren leider bis dato keine genaueren Angaben hinsichtlich der Art, Größe und Einsatzzeit der Baumaschinen zu erhalten. Ich werde mich zur Erläuterung und Abstimmung gleich telefonisch bei Ihnen melden" (Aktenvermerk der Genehmigungsbehörde vom 30.6.2010)


 

Man einigt sich dann auf etwas geänderte Berechnungsmodalitäten; und aus der Behörde kommt sogar noch die Formulierungs-Hilfe zur Argumentation an den Antragsteller, man solle doch auf  "öffentliches Interesse aus dem Luftverkehrsrecht" hinweisen und auf "Textbausteine im Planfeststellungsverfahren" zurückgreifen.


 

Am 2.7.2010 bat dann im oben erwähnten Schreiben Herr Gelfert von der Flughafengesellschaft um kurzfristige Genehmigung der Nachtarbeit mit Versprechungs- und Beruhigungsfloskeln wie,

-"haben wir den Bauablauf hinsichtlich des Einsatzes lärmintensiver Maschinen optimiert" -  und

- "die Lärmwirksamkeit der bereits vorgesehenen Maßnahmen und Änderungen im Bauablauf wird über eine Messeinrichtung ab dem 02.07.2010 laufend kontrolliert" - .


Weder gab es zu diesem Zeitpunkt die der Behörde nachzuweisenden Emissionsprognosen noch ein angekündigtes Schallschutzgutachten.


 

Wörtlich endet das Schreiben dessen ungeachtet:


"Wir bitten Sie auf Grundlage dieses Schreibens kurzfristig die erforderliche Genehmigung für die Nachtarbeit zu erteilen, so dass wir diese in Kopie der ausführenden Firma noch vor Beginn der Arbeiten am 02.07.1010 übermitteln können. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Boris Gelfert, Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH" (Schreiben vom 2. Juli 2010 an die Genehmigungsbehörde)

 

Vielleicht überflüssig hinzuzufügen, dass auf dieser Basis die Nachtarbeit - wie von der Flughafengesellschaft beantragt - auch genehmigt wurde.

 

 

 

 

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