Finanzierungsmodell zum Flughafenausbau
Wesentliche Konstruktionsmerkmale:
a) Die  Flughafengesellschaft erhält anteilige Barmittel ihrer Gesellschafter Braunschweig, Wolfsburg und VW (rd. 25 Mio.€)
b) die Flughafengesellschaft gibt diese Mittel weiter an die Struktur-Förderung Braunschweig GmbH
und beauftragt diese mit der gesamten Abwicklung des Projektes
c) die Strukturförderung Braunschweig GmbH beantragt zusätzlich die Fördermittel (rd. 18,7 Mio €) und führt das Projekt "Avionic-Cluster" durch
d) die Strukturförderung Braunschweig GmbH überträgt die so geschaffenen Werte mit Nutzungs- und Übertragungsvertrag an die Flughafengesellschaft (bzw. die Stadt BS bzgl. der Gewerbegebiete)
e) die Strukturförderung Braunschweig GmbH ist Zuwendungsempfänger, die geförderten Wirtschaftsgüter werden aber von Anfang an bzgl. Flughafenausbau im Anlagevermögen der Flughafen Braunschweig/Wolfsburg GmbH aktiviert (gemäß Vertrag zwischen der Flughafen Braunschweig/Wolfsburg GmbH mit der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH vom 6.1.2010)

Warum so kompliziert?

Man hatte Befürchtungen, dass die Flughafengesellschaft mit dem Haupt-Akteur VW nicht gefördert würde, weil die Europäische Kommission eh schon ein Auge auf VW geworfen hatte und bis nach Brüssel durchgesickert war, dass hauptsächlich VW ein Nutznießer eines Flughafenausbaus sein würde.
Deshalb wurde der Ausbau der Start- und Landebahn eingebettet in viel Infrastruktur von Gewerbegebieten von Kralenriede Ost bis Bienrode West.
Auch der Name des Antragsstellers (Struktur-Förderung Braunschweig GmbH) sollte alle Zweifel ausräumen, dass es sich um was anderes als eine reine Investition in Infrastruktur handeln könnte. Denn, Fördermittel für regionale Verkehrsflughäfen sind nun mal nicht erlaubt - und dann auch noch für VW, das ging gar nicht.
Und so kam es nach jahrelangem Hin- und Her und zu folgender Nachricht aus dem Wirtschaftsministerium Hannover an die Struktur-Förderung Braunschweig:

"...sollte sich herausstellen, dass VW in größerem Umfang Endnutzer des Flughafens im Sinne der GRW (Fördertopf "Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsförderung") ist, muß damit gerechnet werden, dass die vorgesehenen Betreiberstrukturen mit einer Beteiligung von VW an der Flughafengesellschaft einer GRW-Förderung entgegensteht und deshalb eine andere GRW-konforme Betreiberstruktur gefunden werden muß"
(mail des Sachbearbeiters aus dem MW vom 17.9.2009)

VW versuchte die Eigennutzung des Flughafens noch klein zu reden. Aus dem Bundeswirtschaftsministerium kam schließlich das Machtwort, VW darf weder rechtlich, noch wirtschaftlich, noch personell mit dem Betreiber der zu fördernden Infrastruktur verflochten sein. VW mußte aus der Flughafengesellschaft ausscheiden, so steht es in dem Förderbescheid als eine der wesentlichen Bedingungen.

... Fortsetzung folgt ...



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