Zitat: "Darf Eckert & Ziegler bei Thune eine neue Halle zur Behandlung schwach radioaktiver Abfälle bauen? Das Verwaltungsgericht sagte ja. "
Richtig ist, dass das Verwaltungsgericht nach Abwägung der von beiden Parteien vorgebrachten Argumente ein Urteil gefällt hat.
Argumente der Parteien:
EZN: Es ist eine reine Modernisierung, auch wenn wir nicht mal versprechen wollten, den Umfang der Atommüllbearbeitung wenigstens auf 1000 Prozent des jetzigen Umfangs zu begrenzen.
Stadt BS: Wir sind besorgt: es könnte bis zu 5 LKW pro Woche mehr durch Thune fahren. Ansonsten wissen wir ja noch gar nicht, was wir reglen wollen.
Das Urteil besagt, dass die Stadt erneut prüfen muss, ob EZN eine Ausnahmegenehmigung trotz Veränderungssperre erhalten muss, und dass diese zu erteilen wäre, wenn es keine weiteren Argumente dagegen gäbe.
Also trotz maximaler Prozesshilfe der Stadt für EZN: Die Stadt muss lediglich erneut prüfen, und das Argument mit den 5 Lastern pro Woche würde nicht für eine Ablehnung reichen.
Das sehe ich genauso, aber war da nicht noch was? Irgendwas mit höher Stahlung als an jedem Atomkarftwerk? Mit der Lage in der Einflugschneise, in und neben der z.B. versucht wird, ob es sicher ist, wenn zwei Flugzeuge der Airbus-Klasse sehr dicht neben einander anfliegen, oder ob es dabei doch zu Unfällen kommen kann? Toller Ort, um darunter Atommüll zu verarbeiten und zu lagern.
Wenn die Stadt wollte, gäbe es gute Argumente.
Wenn die Stadt wollte, könnte es auch längst einen vernünftigen Entwurf zum neuen Bebauungsplan geben.
Einen, der nicht nur darin besteht, das von EZN gekaufte Gelände für die Erweiterung der Atombetriebe vorzusehen und zusätzlich noch einen erheblichen Zubau auf dem bestehenden Gelände neu zu erlauben.
Will sie aber nicht!
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Hoffmann:
„ Es geht um Bestandschutz, und ob im Rahmen des Bestandschutzes Erweiterungen möglich sind oder nicht. Und ob wir das verhindern können mit städtebaulichem Recht. Aber die Fragen, die hier schon relevant sind, die immer diskutiert werden, die auch im Gutachten sind, Fragen des Strahlenschutzes. Und da haben wir die Kompetenz nicht. Wir haben eben nicht für alle Zuständigkeiten Fachbehörden. So, dafür gibt es dieses GAA. Und das sage ich auch ganz offen, es war Herr Herlitschke oder Herr Heere, der den Umweltminister vorhin ansprach: das ist Sache auch des Umweltministers, den ich da auch mal etwas aktiver sehen würde, nicht in Person vielleicht, mindestens die Behörde.“
(Auszug aus Hoffmanns Antwort im Rat am 24.9.2013)
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Bitte weiterlesen"...Am 12.11. hat der Rat der Stadt Braunschweig theoretisch die Möglichkeit,
sich für neue Vorgaben für den Bebauungsplan ("erweiterter
Aufstellungsbeschluss") zu entscheiden, die einer Erweiterung der Firmen
am Standort entgegenwirken würden. Geschieht das nicht, bieten sich den
Firmen vielfältige Erweiterungsmöglichkeiten, auf die die Stadt dann
keinen Einfluss mehr hätte. Leider sieht es momentan so aus, als ob beide
großen Parteien im Stadtrat einen solchen Aufstellungsbeschluss nicht
mittragen würden...".
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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
noch ist es nicht jedem bewusst, aber der Konflikt zwischen Wohnbebauung
und Nuklearnutzung am Standort Thune spitzt sich aktuell dramatisch zu. Im November fallen unumkehrbare Entscheidungen.
Am 12.11. hat der Rat der Stadt Braunschweig theoretisch die Möglichkeit,
sich für neue Vorgaben für den Bebauungsplan ("erweiterter
Aufstellungsbeschluss") zu entscheiden, die einer Erweiterung der Firmen
am Standort entgegenwirken würden.
Geschieht das nicht, bieten sich den Firmen vielfältige Erweiterungsmöglichkeiten, auf die die Stadt dann keinen Einfluss mehr
hätte.
Leider sieht es momentan so aus, als ob beide großen Parteien im Stadtrat einen solchen Aufstellungsbeschluss nicht mittragen würden.
Zweitens steht der Antrag auf Berufung gegen das Verwaltungsgerichtsurteil an, für den bis Mitte November eine Begründung nachgeliefert werden muss.
Geht die Stadt nicht in Berufung, oder wird die Begründung dafür nicht
adäquat ausgearbeitet, wird die neue Halle gebaut.
Leider sieht es momentan so aus, als ob die Verwaltung kein Interesse daran hat, eine entsprechende Begründung zu formulieren.
Die BISS wird aus Anlass der akuten Situation unter anderem eine
Informationsveranstaltung ausrichten (Näheres in Kürze), zu der wir
herzlich auch die Menschen aus dem Braunschweiger Umland bzw. dem
Papenteich einladen, die ja u.a. wegen der Transporte ebenfalls betroffen
sind.
Noch kann das Ruder herumgerissen werden!
Um unsere Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und juristischen Beistand
decken zu können, benötigen wir möglichst rasch ein entsprechendes
finanzielles Polster.
Deshalb haben wir uns entschlossen, auf diesem Weg ausnahmsweise aktiv um Spenden zu werben.
Sie können uns helfen, uns alle zu schützen - jeder Betrag hilft!
Unsere Kontoverbindung:
BISS - BürgerInitiative StrahlenSchutz - Braunschweig e.V.
Kontonummer: 200154102
Bankleitzahl: 250 500 00
NordLB
P.S.: Unsere Unterschriftenaktion läuft bis zur Ratssitzung am 12.11. weiter.
Unter www.atomalarm2013.de/unterschreiben kann man Formulare herunterladen oder gleich online unterschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
BISS e.V.
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