So hatte nämlich vor allem der Grüne Holger Herlitschke verbreitet und um Verständnis für die Auffassung geworben, nur das Land sei zuständig für Strahlung:
[/size]am 16.3. Holger Herlitschke auf Facebook:
"... Daher bitte ich nochmals um Verständnis, wenn wir die Themen „Strahlung, Umgangsgenehmigung, Urantransporte usw. eben NICHT im Rahmen des B-Planes behandeln wollen. Dieser Teil gehört in die Betrachtungen des Landes und unseres neuen Umweltministers Stefan Wenzel."
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Mehr dazu auf: www.biss-braunschweig.de/wordpress/Bürgerinitiative Strahlenschutz:
Stadt Braunschweig muss Nutzung radioaktiver Materialien im Wohngebiet zum Schutz der Bürger ausschließen
Die Nuklearfirma Eckert&Ziegler will ihren Betrieb zur Bearbeitung und Konditionierung von Atommüll im Braunschweiger Ortsteil Thune zwischen Wohnhäusern, Schulen und Kitas ausweiten und hat ihre Absichten im AKW-Rückbau mit dem Kauf der englischen Firma "Energy Solutions" deutlich bekräftigt.
Die Stadt Braunschweig hat sich bisher auf den Standpunkt gestellt, sie könne darauf keinen Einfluss nehmen, denn es handle sich um eine atomrechtliche Genehmigung, die Sache des Landes sei.
Die Bürgerinitiative Strahlenschutz hat die renommierte Verwaltungsrechtskanzlei Baumann um eine Stellungnahme gebeten, und die besagt eindeutig:
Die Stadt kann handeln, und sie muss es sogar!
"Eine Gemeinde kann, darf und – wenn sich dies wie im vorliegenden Fall nach Lage der Dinge aufdrängt – muss eine Gemeinde auch die Emissionen und Immissionen aus radioaktiven gewerblichen Quellen in den Blick nehmen", heißt es in dem Rechtsgutachten, das die Bürgerinitiative den Ratsfraktionen zugeleitet hat. Die Gemengelage in Thune basiere auf einer Fehlplanung der Vergangenheit, die die Stadt jetzt korrigieren müsse....".
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www.braunschweiger-zeitung.de/lokales/Braunschweig/braunschweig-verliert-gegen-eckert-ziegler-id1146692.htmlDas Verwaltungsgericht in Braunschweig hat am Mittwoch entschieden, dass die Verwaltung den Antrag für einen Hallenneubau in Thune neu prüfen muss...".
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Mehr auf: www.biss-braunschweig.de/wordpress/"...So etwas gibt's ... oder doch nicht?
Eine Kommune/die Stadt Braunschweig verliert in einer Baurechtssache, die mehr als deutlich scheint, in der ersten Instanz.
Die Revision beim nächsten übergeordneten Gericht muss die Stadt Braunschweig erst noch beantragen!
UND die Stadt muss dann erst einmal den Willen zur Durchsetzung ihrer Interessen mitbringen... und nicht unvorbereitet und sprachlos, schulterzuckend vor Gericht auftreten. Peinlich ...
Solch eine Blamage, oder doch Kalkül? Doch von wem? Und für wessen Interessen?
Die BISS war Antreiber der Veränderungssperre, die der Rat im Dezember 2011 beschlossen hat.
Das Gericht urteilte nur rein nach Fakten aus dem Dezember 2012, die gar nicht von Belang waren, aber nicht nach Fakten, die es bereits kannte (Rechtsgutachten der BISS):
- Transporte von 40 Tonnern wurden zu Kleintransportern verniedlicht.
- Strahlenbelastungen und andere Gefährdungen wurden trotz Rechtsgutachten in keinster Weise berücksichtigt.
- Laut Aussage von Eckert & Ziegler ist die Erweiterung durch den Hallenneubau eine reine Modernisierung, aber keine Erweiterung ... auf Nachfrage wollte Eckert & Ziegler keine Aussage über zukünftige Steigerungen im Abfallgeschäft geben ...".
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Spontane Empörung erntete der grüne PluA-Ausschussvorsitzende Holger Herlitschke danach im Ausschuss von der Zuschauertribüne...
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