OB, WANN und WAS wir gefragt werden, liegt allein in Hand der OBrigkeit
OB Hoffmann meint, sich noch einmal zur umstrittenen Umfrage äußern zu müssen.
In der neuen Braunschweiger Zeitung vom 7. November 2010 (Seite 28) versucht er klarzustellen, "dass dies kein Widerspruch sei. In Sachen Schloss und Bad habe die Gemeindeordnung einen für den Rat bindenden Bürgerentscheid ausgeschlossen... In diesem Fall hätten die Ratsmehrheit und er sich auch deshalb gegen eine
zwar formal zulässige, aber eben auch völlig unverbindliche Bürgerbefragung gewandt und eine entsprechende Satzung erlassen...
Bürgerbefragungen sollten nur stattfinden, wenn der Rat auch bereit und in der Lage ist dann unbedingt Folge zu leisten."
Was ist denn das für eine Art von Demokratieverständnis, wenn also doch letztendlich nur der Rat entscheiden wird, wann, ob und mit welchem voraussehbaren Ergebnis eine Bürgerbefragung stattzufinden hat?
Wieso besteht hier kein Widerspruch zur Anklage, weshalb es zu Schloss und Spaßbad keine "formal zulässige" Umfrage durchgeführt wurde seitens OB und CDU?
Übrigens: Auch die Stadionumfrage ist genau so unverbindlich wie die "formal zulässigen", aber abgeschmetterten Bürgerbefragungen zu Schloss und Bad.
"Pech gehabt!" meint der OB am Ende etwas spöttisch und das soll auf, wie er meint, das Versäumnis der Oppositionsparteien hinweisen, die sich ja jetzt nur bloß ärgern würden, daß sie selbst eine solche Stadion-Umfrage nicht gestartet hätten.
OB, WANN und WAS der Bürger gefragt wird, OBliegt also seinen Händen und seiner Partei. Dann wissen wir ja, wo wir dran sind.
Danke!
Frau Mundvoll