Hey,
stimmt die Stadt ist für nichts zuständig,außer wenn es darum geht gegen Bürgerinteressen vor zugehen.
Wasserverschmutzung ist Wasserverschmutzung und Fischotter sind nur mal eine bedrohte Tierart,so leid es mir auch tut.
Wenn Sachverstand Schubladendenken beinhaltet,dann habe ich willendlich keinen.
Aber davon mal ab,gab es eine Reaktion:
Guten Tag Herr Wilms,
ich danke Ihnen für die Information.
Sie ist von mir an die zuständigen Stellen (Wasserbehörde; ferner das Büro LaReG aus Braunschweig, dass mit der ökologischen Bauüberwachung für die Autobahnbaustelle in Rüningen beauftragt ist) weitergeleitet worden mit der Bitte, die Angelegenheit zu prüfen.
Ein Hinweis: es handelt sich weder beim 'Spielmannsteich' noch beim 'Südsee' um ein ausgewiesenes Naturschutzgebiet.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Köhler
Stadt Braunschweig
- FB Stadtplanung und Umweltschutz -
Untere Naturschutzbehörde
Petritorwall 6
38118 Braunschweig
Tel.: 0531-470 63 41
Fax.: 0531-470 63 99
mail:
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Wenn wer,wenn nicht LaReG mit der Überprüfung beauftrag wurde.
Das hätte ich auch meinen Friseur erzählen können und ihn bitten dies zu überprüfen.
Welche kompetenz LaReG hat,haben wir ja im Querumer Forst Live miterlebt.
Weiterhin lässt sich erkennen das ein Nacherholungsbereich kein Naturschutzgebiet ist und man dann einleiten kann,was man möchte,oder wie.
Also wenn ich mein Auto auf der Straße oder den Hof wasche gibt es mit Sicherheit ein Lampe,aber wenn man also Dreck von Baustelle in einen See ableitete ist das erlaubt.
Nicht zuvergessen das dort Baufahrzeuge sprich Bagger usw. evt. Ölreste verlieren könnten und das in die Seen fließt.
Vielleicht noch etwas zum Sachverstand,ich stelle etwas fest,melde es den Umweltzamt dazu ist es im Regelfall außer vielleicht in Braunschweig zuständig und von dort aus muss weiteres geschehen.Dabei spielt erst einmal ein Baustellenschild kaum eine Rolle.
Betreffend den Naturschutzgebiet werde ich nochmal sehen ob da nicht doch Schilder standen,mir war zumindest so.
Aber vielleicht ist das auch schon wieder als Nichtnaturschutzgebiet ausgewiesen.
Entsprechender Sachverstand ist im übrigen in § 138 StGB genau beschrieben,sollte man mal reinsehen.
mfg
Luzi