Hier veröffentliche ich mal eine Antwort vom Presserat, die ich auf eine Beschwerde über die BZ bekommen habe. Leider war sie nicht konkret genug bzw. nicht mit konkreten Artikeln belegt. Jetzt sollten wir es wieder versuchen. Also ran an den Speck, ich gebe auch noch mal mein Bestes....
Hier das Antwortschreiben vom Presserat:
Sehr geehrte Frau xxx,
Ihr Schreiben vom 24.01.2010 über unser Online-Beschwerdeformular haben wir erhalten.
Der Deutsche Presserat als Freiwillige Selbstkontrolle der Presse befasst sich u.a. mit Beschwerden über redaktionelle Veröffentlichungen in Zeitungen und Zeitschriften sowie deren Online-Ausgaben und bewertet diese anhand des Pressekodex.
Falls Sie sich über einen bestimmten Artikel oder eine Abfolge von Artikeln in der BRAUNSCHWEIGER ZEITUNG beim Presserat beschweren möchten, bitten wir Sie, Ihre Kritik anhand des Pressekodex zu präzisieren. Wir benötigen die von Ihnen kritisierten Artikel im Original oder als Kopie – gerne auch als PDF. Wenn Sie sich ausschließlich gegen die Online-Ausgabe der Artikel beschweren möchten, ist ein Link zu der entsprechenden Seite im Internet ausreichend.
Was die Nicht-Berichterstattung einer Zeitung angeht, müssen wir Ihnen mitteilen, dass es im Ermessen der Redaktionen liegt, über welche Themen sie berichtet und über welche nicht. Ein Eingreifen des Presserats hier würde die Pressefreiheit einschränken.
Wenn Sie sich über eine unausgewogene Darstellung und über die Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 des Pressekodex beschweren möchten, so bitten wir Sie, dies an konkreten Textstellen der Artikel festzumachen.
Nach Eingang der Unterlagen erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum weiteren Verfahren.
Mit freundlichen Grüßen
DEUTSCHER PRESSERAT
Claudia Bee, Koordination Beschwerden
Hausanschrift: Fritschestr. 27-28, 10585 Berlin
Postanschrift: Postfach 10 05 49, 10565 Berlin
Tel. 030-367007-0
Fax 030-367007-20
E-Mail:
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Internet:
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