...wie gerade mitgeteilt wird, wurden im letzten Jahr von der Flughafengesellschaft Flächen im Westen der Landebahn erworben und an VW übertragen:
> Die Flughafengesellschaft hat die notwendigen Flächen von der Stadt bzw. der städtischen Grundstücksgesellschaft erworben und sie mittels Erbbaurechtsvertrag der VW Immobilien GmbH übertragen. Diese gestaltet auf eigene Kosten (die Gesamtkosten hierfür betragen rd. 2.000.000,00 €) das Gelände entsprechend den Anforderungen der ICAO-(International Civil Aviation Organization; deutsch: Internationale Zivilluftfahrtorganisation) um. ...
Es geht um Auslaufflächen Run End Safety Area RESA:
> Im Laufe dieses Jahres kristallisierte sich jedoch heraus, dass die den o.g. Behörden zuarbeitende DFS Deutsche Flugsicherung GmbH mittlerweile auch schon bei kleineren Flughäfen (wie dem Flughafen Braunschweig-Wolfsburg) eine RESA für erforderlich erachtet. Dieser Haltung schlossen sich die Luftfahrtbehörden und Luftaufsichtsbehörden an. Es bestand somit das Erfordernis, kurzfristig auch am westlichen Ende der Landebahn eine RESA-Fläche einzurichten.
...
Die NBank streicht die Positionen, die aus ihrer Sicht für eine Zuschußförderung nicht in Betracht kommen und erteilt gleichzeitig die Zustimmung zur Durchführung der neuen Maßnahme "Herstellung von RESA-Flächen" mit einem Kostenvolumen von knapp 2 Mio.€.
Diese Maßnahme ist bislang nicht Teil des Förderprojektes "Ausbau Avionik-Cluster" und nicht Bestandteil der Planfeststellung der Verlängerung der Start- und Landebahn und liegt am anderen, westlichen Ende des Flughafengeländes. Hierbei handelt es sich um eine - allerdings erst im Jahre 2012 - erforderliche Maßnahme zur Erstellung einer sog. Runway End Safety Area (RESA) am Westende des Flughafens.
Im Jahre 2004 wurde im Zuge des Planfeststellungsverfahrens zur jetzigen Strart- und Landebahnverlängerung mit den zuständigen Luftfahrt und Luftaufsichtsbehörden die Notwendigkeit der RESA West erörtert. Diese wurde jedoch im Beschluß der Planfeststellungsbehörde verneint.
Entgegen dieser damaligen Abstimmung sind die Genehmigungsbehörden jedoch nun der Auffassung, daß im Westen RESA-Flächen anzulegen sind. Zwar müssen die Flächen nicht zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der verlängerten Start- und Landebahn vorhanden sein, jedoch muß die Flughafengesellschaft kurzfristig die Planungen hierfür aufnehmen und belegbar nachweisen, daß die Erstellung "auf den Weg gebracht" ist.
(Auszüge aus Brief der städt.Strukturfördergesellschaft an die NBank vom 20.6.2011, unterschrieben von Dezernent Steegemann und SFB-Gesch.f. Loof)
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
" Im Bereich südlich der neuen Rollbahn wurde ein Entwässerungsgraben parallel zur Zaunanlage des Flughafens angelegt. Hiermit soll temporär (bis zum Aufwuchs der Vegetation) das Oberflächenwasser der unbefestigten Flächen abgeführt werden. Für diese neue Anlage wird die Flughafen Braunschweifg-Wolfsburg GmbH einen Wasserrechtsantrag stellen. Dafür hat die Verwaltung eine wasserrechtliche Erlaubnis in Aussicht gestellt.
Der Grundwasserschutz ist durch die planfestgestellten Maßnahmen gewährleistet..." (FB 61 vom 21.11.2011)
"Da diese Entwässerungsanlage wasserrechtlich nicht genehmigt ist, ist von Ihrer Seite hierzu umgehend ein Wasserrechtsantrag bei der UNB zu stellen. Dmit ist insbesondere die Unbedenklichkeit hinsichtlich der Wasserqualität nachzuweisen und vor allem eine Begründung für die Erforderlichkeit dieser Anlage." (email der UNB, H. Kühl an Flughafengesellschaft, H. Gelfert vom 21.10.2011)
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Sehr geehrte Damen und Herren.
Hiermit erstatte ich Anzeige gegen die Flughafengesellschaft, vertreten durch den Geschäftsführer Boris Gelfert, wegen
- illegaler Entwässerungen unter Verstoß gegen Umweltrecht und Wasserschutz in einer ausgewiesenen Wasserschutzzone und
- nicht angemeldeten Entwässerungsbauten unter Umgehung der Festlegungen des Planfeststellungsbeschlusses
(Schwarzbau).
Begründung:
Mehrere Bürger haben im Oktober 2011 Ausspülungen und Bodenerosionen aus der im Bereich der Tiefen Str. aufgeschütteten Rollbahn-Erweiterung festgestellt und die zuständigen Behörden informiert.
Beweis: hier anhängender email-Schriftverkehr mit der UNB und Herrn Gasse.
Nachweislich meiner Akteneinsicht vom 13.02.2012 (die fast vier Monate durch die Rathausverwaltung hinausgezögert worden ist) hat die Untere Naturschutzbehörde auf Ortsterminen am 10.10.2011 und am 20.10.2011 die Sachverhalte festgestellt und die Flughafengesellschaft in Briefen vom 21.10.2011 sowie am 7.11.2011 auf die Illegalität der vorgefundenen Entwässerungsbauten hingewiesen:
Beweise:
1. email vom 21.10.2011 von Kühl (Untere Naturschutzbehörde) an Gelfert (Flughafengesellschaft) :
"...wasserrechtlicher Tatbestand durch Ableitung in Waldflächen... Da diese Entwässerungsanlage wasserrechtlich nicht genehmigt ist, ist von Ihrer Seite hierzu umgehend ein Wasserrechtsantrag bei der UNB zu stellen. Damit ist insbesondere die Unbedenklichkeit hinsichtlich der Wasserqualität nachzuweisen und vor allem eine Begründung für die Erforderlichkeit dieser Anlage."
2. Brief vom 7.11.2011 der UNB (Herrn Romey) an die Flughafengesellschaft:
"... wasserrechtlicher Schverhalt, der durch die Planfeststellung bisher nicht berücksichtigt wurde. Durch Gräben und Mulden wird Niederschlagswasser gezielt gesammelt, abgeleitet und in ein Gewässer eingeleitet bzw. versichert, ...das ist erlaubnispflichtig."
Auf eine Anfrage im Bezirksrat 112 am 22.11.2011 informierte die Verwaltung:
"Für diese neue Anlage wird die Flughafengesellschaft Braunschweig-Wolfsburg GmbH einen Wasserrechtsantrag stellen." (Schreiben vom 21.11.2011 des FB 61 über FB 10 an StBezrat 112)
Die mir vorgelegten Akten der Akteneinsicht vom 13.2.2012 beinhalten allerdings weder den angemahnten Wasserrechtsantrag, noch die ebenfalls vorgeschriebene Änderung der Planfeststellung.
Beide Sachverhalte werden hiermit angezeigt.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Rosenbaum
Anhang: seinerzeitiger email-Verkehr mit Bilddokumentation:
Am 19.10.2011 19:57, schrieb Peter Rosenbaum:
> Hallo R., hallo C.,
> Herr G. hat sich gemeldet... ist ja schon toll, wie wir zumindest nebeneinander arbeiten... aber immerhin haben wir in der Angelegenheit nun Kontakt...
> viele Grüße
> Peter
>
>
Original-Nachricht
> Betreff: Re: fragwürdige Landebahnentwässerung: Anzeige nach Umweltrecht und Antrag auf Akteneinsicht
> Datum: 19 Oct 2011 17:13 GMT
> Von: ...
> An: Peter Rosenbaum <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>
>
>
> Hallo Herr Rosenbaum,
>
> zu diesem Thema hatten wir von der BI Hondelage schon einen Termin mit Herrn Pfeiff von der Wasserbehörde, den er leider krankheitsbedingt absagen musste. Einen neuen Termin werden wir Anfang der 44. Woche absprechen, da ich in der 43. Woche im Urlaub bin.
> Nach unserem derzeitigen Informationsstand sind die Gräben neben der SLB und der Rollbahn A neu mit 15 cm Oberboden überdeckt, wodurch die Wässer von SLB und Rollbahn nur zum geringen Teil in die dazu vorgesehenen Gräben gelangen. In den Berechnungsunterlagen zur Entwässerung in Anlage 4 des PFB finden wir keine Berechnungen zur Versickerung durch die Überdeckung des Grabens, was unbedingt erforderlich gewesen wäre.
> Die Gräben hätten als Rigolen mit grober Kiesschüttung ausgeführt werden müssen, um das gesamte Wasser - wie vorgeschrieben - dem RRB und danach dem Naturfilter zu zu führen.
> In der letzten Zeit hatten wir keine nennenswerte Niederschläge, die einen derartigen Anfall von Wasser erklären könnten. Also bleibt nur der Schluss, dass zu den Auswaschungen der Böschung am südlichen Zaun auch in beachtlicher Menge Wasser der SLB und der Rollbahn beiträgt. Denn die gesamte Verlängerung der SLB und der Rollbahn ist mit mit einem 1%igen Gefälle nach Osten hin geneigt, wodurch sich diese Wassermengen leicht erklären lassen.
>
> Es ist gut, dass zu diesem Thema auch Druck von Ihrer Seite kommt, um eine Klärung herbei zu führen.
>
> Viele Grüße
>
> H.G.
>
>
>
> "Peter Rosenbaum" <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!> schrieb:
>
> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> im südöstlichen Teil des Flughafenausbaus zur Tiefen Straße hin ist seit einigen Wochen ein deutliches Absacken der Flächen zu beobachten mit abfließdendem Wasser in den tiefer gelegenen Restwald.
>
> Größere Abträge des aufgeschütteten Bodens in Trichtermulden und Gräben auf der Ausbaufläche wurden offensichtlich provisorisch mit größeren Bruchsteinen aufgefüllt, um diesen Erosionsprozess zu stoppen (siehe Bild 1)
> Trichter
>
> Das Wasser soll nun offensichtlich durch den Abhang unter dem Zaun hindurch südlich in die tieferliegende Waldfläche abgeleitet werden, wofür in den letzten Tagen ein Abflußrohr zwischen dem naturwüchsig entstandenen Sickertrichter (s. oberes Bild 1) und der angrenzenden Waldfläche gelegt worden ist (siehe unteres Bild 2)
> Entwässerung
>
> Auf diese Weise kann nun ungeklärtes (und ggf. auch mit Schadstoffen belastetes) Abwasser von der erweiterten Landebahn in die Waldflächen und Flußläufe in Richtung Tiefe Straße und dann weiter nach Querum und Dibbesdorf abfließen.
>
> Dieser Zustand erscheint mir weder umweltgerecht noch ordnungsgemäß nach Bau- und Wasserrecht.
>
> Ich beantrage zu diesem Vorgang deshalb nach EU-Umweltrecht Akteneinsicht.
>
> Gleichzeitig bitte ich um Stellungnahme:
>
> 1. Wurden die oben beschriebenen Entwässerungen mittels Trichtermulden und Gräben, sowie offener Ableitung mittels Hangrohr beantragt ?
>
> 2. Wenn ja, von wem, und nach welchen rechtlichen Bezugsgrößen wurden sie genehmigt?
>
> 3. Entsprechen die Wasserableitungen den seinerzeitigen Entwässerungsplänen des Bauvorhabens?
>
> 4. Wenn nein, wann und wie wird die zuständige Behörde für eine umweltgerechte Wasserentsorgung Sorge tragen?
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Peter Rosenbaum
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Am 2.Januar 2012 war zur überraschenden VW-Finanzierung der RESA-Landebahn-Sicherheits-Erweiterung in Richtung Westen (Bienrode) bekannt geworden:
Rosenbaum schrieb:...wie gerade mitgeteilt wird, wurden im letzten Jahr von der Flughafengesellschaft Flächen im Westen der Landebahn erworben und an VW übertragen:
die Aussage von Herrn Manlik in der BZ vom 12.01.2012, dass die RESA-Fläche bereits planfestgestellt sei, hat mir doch keine Ruhe gelassen, da sie in keinem der zahlreichen Plänen eingetragen ist und im
Text auch nicht enthalten war - im Gegensatz zu seiner Behauptung.
Hier jetzt die Antwort aus Wolfenbüttel:
"Zutreffend ist vielmehr, dass eine RESA am westlichen Ende der
Start- und Landebahn des VFH Braunschweig-Wolfsburg weder Gegenstand
des Planfeststellunghsantrages vom Juni 2005 war noch im Januar 2007
planfestgestellt wurde. Sie ist also nicht Bestandteil des o.g.
Planfeststellungsbeschlusses.
/
Damit der VFH Braunschweig-Wolfgsburg den internationalen
Vorschriften entspricht, prüfe ich gegenwärtig einen Antrag der
Flughafengesellschaft auf Anlage einer westlichen RESA-Fläche gem. §
8 Abs. 3 LuftVG."
/
Diese Auskunft ist nun amtlich.
Also - eine glatte Lüge des Aufsichtsratvorsitzenden !!! Die
Flughafengesellschaft stellt einen Antrag auf Genehmigung und Manlik
sagt, alles planfestgestellt. Das ist schon bald nicht mehr zu toppen.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
... erst ab dem Jahr 2002 tauchte übrigens der Begriff Forschungsflughafen in Braunschweig auf.
Auch ich habe gestern einen Brief geschrieben... in Richtung Braunschweiger Medien, die über nunmehr fast ein Jahrzehnt hinweg die Schummel-Fassade mithilfe dieses Begriffs "Forschungsflughafen" errichtet haben (wie in einer Art Gehirnwäsche wurde mehr als 278 mal seit 2002 statt von Flughafen von Forschungsflughafen vor allem durch die ehemaligen BZ-Redakteure Zauner und Meyer geschrieben).
So nun wieder einmal aktuell Forschungsflughafen am 4.1., diesmal in der nb:
Hallo Frau Obi-Preuss,
in Ihrem Bericht vom 4.1. 2012 ("Hier ruckelt sich nichts zurecht") war Ihnen auf Seite 3 ein Lapsus unterlaufen.
Sie schreiben dort:
"Der Aufsichtsrat des Forschungsflughafens hatte am 27.12. ohne Gegenstimme..." (nb vom 4.1.2012)
Abgesehen vom Zahlen(druck)fehler, daß der AR der Flughafengesellschaft bereits am 23.12.2012 getagt hat, ist "Aufsichtsrat des Forschungsflughafens" falsch.
Eine Gesellschaft Forschungsflughafen existiert zwar neben der Flughafengesellschaft
Sie meinten aber wohl den Aufsichtsrat der "Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH".
Der Terminus "Forschungsflughafen" wurde 2002 als taktischer Coup vor allem gegenüber den europäischen Behörden zur Umgehung der Nichtförderbarkeit von Regionalflughäfen erfunden.
Dazu geben ausführlich die Akteneinsichten über die FörderDiskussionen seit 2002 Auskunft:
> am 15.5.2002 traf sich daraufhin die Runde um Prof. Hartke, Stadt Braunschweig und ein Vertreter der Nieders. Staatskanzlei, wie einem Vermerk vom 17. Mai 2002 über das Treffen zu entnehmen ist:
>
> "TOP 3: Erörterung der für die öffentliche Förderung des Flughafenausbaus im Weiteren zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen und Bestimmungen.
>
>
> Herr Prof. Hartke stellt sich vor, ein Maßnahmebündel zu schnüren, das aus den unterschiedlichsten "Förderkästen" finanziert werden könnte.
> Herr Müller-Ruster regt an , die Landebahnverlängerung selbst als eine Infrastrukturmaßnahme für die gewerbliche Wirtschaft und die Forschungsunternehmen im Umfeld des Flughafens zu betrachten.
>
> Für Herrn Prof. Hartke fehlt noch ein Argumentationsast "Technologiezentrum", z.B. auf dem Flughafengelände.
> Dieser Ast "Technologiepolitik" ist seiner Ansicht nach noch nicht ausgereizt. Außerdem müsse das MWK noch stärker einbezogen werden.
> Desweiteren müsse aufgezeigt werden, dass nicht nur Vorhandenes unterstützt, sondern auch noch Entwicklungsperspektiven eröffnet werden z.B. die Errichtung eines avionic-orientierten Technologiezentrums und die Ansiedlung von Gewerbebetrieben.
> Die Verbundforschung sollte ebenfalls noch stärker hervorgehoben werden.
> (Vermerk vom 17. Mai. 2002)
> Vermerk einer Besprechung zwischen Dr. Krautwig (Ministerium), Herr Herrmann (NBank) und Dr. Kuhlmann (Stadt Braunschweig) am 13.9.2004:
> Dr. Krautwig: ... Problem für die EU besteht darin, generell keine Förderung für Regionalflughäfen zu gewähren. Im Falle Braunschweig müsse daher deutlich werden, daß es sich nihct um eine Investition für einen "klassischen" Regionalflughafen als Verkehrsflughafen handele, sondern um die Infrastruktur für einen Forschungsflughafen.
>
> Bei einer Antragstellung durch den Flughafen würde seitens der EU vermutlich nach den Hauptnutzern des Flughafens gefragt werden. Hier sei zu bedenken, daß von etwa 30.000 Landungen und Starts /p.a. am Flughafen Braunschweig nur rund 500 auf die Forschungseinrichtungen entfallen.
> Vermutlich sei die Anzahl der Flugbewegungen durch VW wesentlich höher als diejenigen für Forschungseinrichtungen; auch von daher seien Animositäten bei EU-Instanzen zu befürchten." (Aktenvermerk aus Förderakten im Rathaus Braunschweig)
Die ausführlichen Dokumente wurde von mir auf www.braunschweig-online.com eingestellt und ausgewertet:
> www.braunschweig-online.com/bibs-forum/48-artikel-der-startseite/2950-foerdermittel-erschleichung-zum-ausbau-eines-vw-flughafens-.html?limit=6&start=36#3112
Meinen Sie, es könnte reiner Zufall sein, dass erst seit diesen Zusammenkünften seit dem Jahre 2002 der Terminus Forschungsflughafen massiv in das öffentliche Bewußtsein Braunschweigs lanciert wurde?
... so findet sich der Terminus "Forschungsflughafen" vor diesem Mai-Treffen 2002 in der Braunschweiger Zeitung nirgends, seither nach der Mai-Konferenz 2002 dagegen 278 mal.
Frau Obi-Preuss, wäre es nicht mal eine journalistische Herausforderung, die Hintergründe Interessen-geleiteter, medialer Begriffsbildungen zu durchleuchten?
viele Grüße
Peter Rosenbaum
...rote Hervorhebungen von mir...
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.