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Infostand am 14. Januar 2012 im Zeichen von Occupy


Am Samstag, 14.01.2012, wurde der Infostand im Zeichen des überregional stattfindenden Occupy-tages 14. bzw. 15.1.2012

der  weltweiten Demokratie- und Finanzkrise mit Aktionen auch in Braunschweig. 


Es geht um die weltweite Entwicklung von Schuldrechtsverhältnissen (occupy) und dem damit einhergehenden Demokratie-Verlust, so auch in Braunschweig mit verschlungenen Finanzierungsprojekten wie PublicPrivatePartnership (wie jüngst mit alter Ratsmehrheit beim ppp-Schulsanierungs-Projekt) oder mit sog. "Forfaitierungs"-Schuldverträgen von bis zu 30 Jahren (wie beim Abwasserprivatisierungsvertrag mit veolia).


Die europäischen Regierungen sind nun dabei, ...


...den ESM (Europ. Stabilitätsmechanismus) zu beschließen, was zur weitgehenden Abgabe der europäischen Finanzhoheit an eine autokratisch fungierende übergeordnete Finanzbehörde führen würde.


Dazu wurde per Flugblatt und in Beiträgen über Megaphon ausgeführt:

"Faktisch handelt es sich um ein Ermächtigungsgesetz zur Beseitigung der Finanzhoheit,
grundlegender demokratischer Rechte und der Souveränität der Euro-Länder.
Mit den Instrumenten EFSF und ESM wird eine Politik fortgesetzt, die ausschließlich den
Interessen von Spekulanten dient. Die Mittel fließen weder den verschuldeten Staaten noch ihren
Bürgerinnen und Bürgern zu, sondern sie „dienen der Bedienung“ der Bankenkredite. Diese
Bankinstitute werden mit frischem Kapital aus Steuergeldern ausgestattet und sie verwenden diese
Mittel um spekulative Geschäfte mit Rohstoffen, Nahrungsmitteln, Wohnungen, aber auch mit
Unternehmen zu machen."
http://www.occupy-hannover.de/wp-content/uploads/group-documents/3/1323248447-flyer_esm_thomas.pdf


Die vorgesehenen  Paragraphen des Gesetzes statten die ESM-Behörde mit autokratischen Rechten aus und entziehen die Handvoll Behördenvertreter jeglicher Kontrolle und juristischer Überprüfung. Die wesentlichen Paragraphen sind:

"Der ESM soll eine effektive Kreditvergabekapazität von 500 Mrd. € haben.
• Die Finanzierung soll kombiniert werden aus eingezahltem Kapital (80 Mrd. € und
abrufbarem Kapital und Garantien)
• Der Gewährleistungsrahmen soll (nach derzeitigem Stand) von 700 Mrd. € auf 1,5
Bio. € erweitert werden.
In seiner gegenwärtigen Fassung stattet der noch nicht ratifizierte Vertrag zur
Einrichtung des ESM seine Gremien (Gouverneursrat und Direktorium) mit weit
reichenden Befugnissen und einer nahezu diplomatischen Immunität aus!


. . dazu hier einige Artikel des ESM-Vertrages:
Artikel 8: Ziffer 1: Das Grundkapital beträgt 700
Mrd._Euro.
Ziffer 4: Die ESM - Mitglieder verpflichten sich
hiermit bedingungslos und unwiderruflich, ihre
Einlage auf das Grundkapital ... zu leisten. ... Sie
haben allen Kapitalabrufen fristgemäß ... Folge zu
leisten.
Artikel 9: Kapitalabrufe, Ziffer 3: ... Die ESM -
Mitglieder sagen hiermit bedingungslos und
unwiderruflich zu, bei Anforderung jeglichem ...
durch den Geschäftsführenden Direktor an sie
gerichteten Kapitalabruf binnen 7 (sieben) Tagen
nach Erhalt dieser Aufforderung nachzukommen.
Artikel 10: Änderung des Grundkapitals, Ziffer 1:
Der Gouverneursrat kann Änderungen des
Grundkapitals beschließen und Artikel 8 ...
entsprechend_ändern.
Artikel 17: Aufnahme von Krediten, Ziffer 1: Der
ESM ist ermächtigt, ... auf den Kreditmärkten,
Kredite von Banken, Finanzinstituten und sonstigen
Personen oder Einrichtungen aufzunehmen.
Ziffer 2: Die Modalitäten der Kreditaufnahme
werden vom Geschäftsführenden Direktor ...
bestimmt.
Artikel 27: Rechtsstellung des ESM, Immunitäten
und Vorrechte, Ziffer 1: Um dem ESM die
Erfüllung seines Zwecks zu ermöglichen, werden

ihm im Hoheitsgebiet jeden ESM -Mitglieds die
Rechtsstellung, Immunitäten und Vorrechte
gewährt, die in diesemMArtikelMfestgelegtMsind.
Ziffer 2: Der ESM ... verfügt über volle Rechts- und
Geschäftsfähigkeit für den Erwerb und die
Veräußerung von beweglichem und unbeweglichem
Vermögen, den Abschluss von Verträgen,
das Anstrengen von Gerichtsverfahren.
Ziffer 3: Der ESM, sein Eigentum, seine Finanzmittel
und Vermögenswerte genießen unabhängig
von ihrem Standort und Besitzer umfassende
gerichtliche Immunität ... jedoch nicht, soweit der
ESM ... ausdrücklich auf seine Immunität
verzichtet.
Ziffer 4: Das Eigentum, die Finanzmittel und Vermögenswerte
des ESM sind unabhängig davon, wo und in
wessen Besitz sie sich befinden, von Zugriff durch
Durchsuchung, Beschlagnahme, Einziehung, Enteignung
und jede andere Form der Inbesitznahme,
Wegnahme oder Zwangsvollstreckung durch
Regierungshandeln oder auf dem Gerichts-,
Verwaltungs- oder Gesetzeswege befreit.
Ziffer 5: Die Archive des ESM und alle ihm
gehörenden oder in seinem Besitz befindlichen
Dokumente im Allgemeinen sind unverletzlich.
Ziffer 6: Die Räumlichkeiten des ESM sind
unverletzlich."

Faktisch handelt es sich um ein Ermächtigungsgesetz zur Beseitigung der Finanzhoheit,
grundlegender demokratischer Rechte und der Souveränität der Euro-Länder.

 

 


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