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Durchfahrtsverbot wegen Rodungen

 

Der Rat der Stadt sollte auf Antrag der Bürgerinitiativen-Fraktion am 11.5.2010 beschließen:

„Dem Oberbürgermeister als Dienstvorgesetztem der Unteren Naturschutz-behörde
wird aufgegeben, für die Einhaltung der Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses
vom 15.01.2007 Sorge zu tragen. Die Rodungsarbeiten innerhalb der oben
genannten Vegetationsperiode sind sofort einzustellen.“

„Dem Maßnahmeträger wird zur Verminderung und Vermeidung von
Beeinträchtigungen der Tier- und Pflanzenwelt aufgegeben, baubedingte
Rodungen von Gehölzen nur außerhalb der Vegetationsperiode in der Zeit vom
1. Oktober bis Ende Februar durchzuführen. (Punkt 2.5.2, S. 17)“
, so lautet ganz unmißverständlich der Planfeststellungstext, der vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit Urteil vom 20.Mai 2009 bestätigt wurde.

 


CDU-Ratsherr Manlik als Aufsichtsratsvorsitzender der Flughafengesellschaft gab den Ton vor: mit Hinweis auf einen BZ-Artikel, alles sei nur ein Formulierungsfehler, behauptete er, auf der Fläche würde gar nicht gerodet, sondern nur Wurzelstrünke entfernt und das sei erlaubt. SPD und CDU folgten willig dieser Interpretation.

 

 

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