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Bauschild am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg (Quelle: www.waggum.de)

 

In der Ratssitzung der Stadt Braunschweig vom 17.11.2009 stellte der Erste Stadtrat der Stadt Braunschweig, Lehmann, auf eine Anfrage zur Finanzierung des Flughafenausbaus in Braunschweig fest: „Die rechtliche Bindung aus dem gemeinsamen Finanzierungsvertrag zwischen Land, Stadt Braunschweig, Stadt Wolfsburg und Volkswagen gelten für alle Aufgaben, die mit dem Ausbau des Flughafens zusammenhängen, und das ist eben halt ja auch das Avionik-Cluster und die Landebahn. Das ist ja alles eins.“ Fünf Monate später teilte Lehmann am 16. April 2010 auf die Frage „Wie sollen die zusätzlichen nationalen Mittel für dieses Projekt erbracht werden?“ schriftlich mit: „Die Fördermittel sind bereits beim Land für das Projekt „Avionik-Cluster“ abrufbreit reserviert.“ Entsprach das der Wahrheit?


Anderthalb Monate später gab der Oberbürgermeister der am Flughafenausbau beteiligten Stadt Wolfsburg am 6. Juni 2010 bekannt: „Auf die Fördermittel besteht jedoch derzeit noch kein Zugriff, sie werden erst später zur Auszahlung gelangen. Die Arbeiten für den Ausbau der Start- und Landebahn haben bereits begonnen und lösen in nächster Zeit bereits wesentliche Zahlungspflichten aus. Um die Liquidität für das Projekt sicherzustellen, ist es nach aktueller Auskunft der Finanzmittelplaner des Flughafenausbaus erforderlich, dass alle Gesellschafter sowie die weiteren Beteiligten, die sich aufgrund der entsprechenden Finanzierungsvereinbarung 2005 zur finanziellen Unterstützung des Projekts verpflichtet haben, bereits in 2010 sämtliche Eigenmittel bereitstellen. Diese beinhalten auch die Beträge für eine Zwischenfinanzierung für die erst später im Jahr zu erwartenden Fördermittel.“

Am 31. August 2010 gab die Stadt Braunschweig schließlich eine Pressemitteilung heraus, in der Lehmann nun erklärt: „
Streng genommen im verwaltungsrechtlichen Sinne ist die Finanzierungszusage des Landes erst im Förderbescheid enthalten.“ In welchem „Sinne“ Lehmann die Fördermittel vorher also als abrufbereit reserviert dargestellt hatte, mag jeder selbst beurteilen.

Im Hinblick auf den bedeutsamen Umstand, wer hinsichtlich der Fördermittel der eigentliche Vorhabensträger und Zuwendungsempfänger ist, stellt Lehmann in der
Pressemitteilung vom 31. August 2010 überraschend fest, dass „Antragstellerin und Maßnahmenträgerin der Gesamtmaßnahme, die Struktur-Förderung Braunschweig GmbH, den Förderzuschuss vom Land erhält.“

Die genannte Gesellschaft ist laut Braunschweig-Online eine Briefkastenfirma und
eine 100 %-ige Tochter der Stadt Braunschweig. Laut Beteiligungsbericht der Stadt Braunschweig 2010 verfügt diese Gesellschaft über ein Stammkapital von lediglich 500.000 Euro. In ihr war bis auf den Geschäftsführer im Jahre 2008 kein weiterer Arbeitnehmer beschäftigt. Der Geschäftsführer der Gesellschaft ist ein Bediensteter der Braunschweig Zukunft GmbH und übt seine Funktion und damit die Verwaltung möglicher Fördermittel in Millionenhöhe lediglich nebenamtlich aus.

Gegen die durchsichtige verwaltungsjuristische Trickserei, dass
Antragstellerin und Maßnahmenträgerin der Gesamtmaßnahme nun die Struktur-Förderung Braunschweig GmbH sei, sprechen Tatsachen, die die Flughafengesellschaft eindeutig als Vorhabensträgerin ausweisen:

Antrag auf Planfeststellung vom 17. Juni 2005


Die Flughafengesellschaft Braunschweig mbH beantragt, im Wege der Planfeststellung ... den Plan für den Ausbau des Forschungsflughafens Braunschweig ... nach Maßgabe der folgenden Unterlagen festzustellen.

1. Vorhabensträgerin

1.1 Vorhabensträgerin für die zur Planfeststellung beantragte Maßnahme ist
die Flughafengesellschaft Braunschweig mbH.


Planfeststellungsbeschluss vom 15. Januar 2007


4.2 Zusagen
Sie sind Bestandteil dieses Planfeststellungsbeschlusses und gehen in Zweifels- und Konfliktfällen anderen Planaussagen der festgestellten Unterlagen vor. Im Einzelnen werden die nachfolgend aufgeführten Zusagen der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH für verbindlich geklärt: ...


7.1 Vorhaben

Die Flughafengesellschaft Braunschweig-Wolfsburg mbH plant zur Zukunftssicherung des Luftverkehrsstandortes Braunschweig den Ausbau des bestehenden Verkehrsflughafens.


7.2 Verfahrensablauf

Für die Baumaßnahme hat die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH am 17.06.2005 bei der Planfeststellungsbehörde die Planfeststellung beantragt.


24. Kostenentscheidung

Die Flughafengesellschaft Braunschweig-Wolfsburg GmbH hat die Kosten für die Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens zu tragen.


Auch das an der Stelle des Flughafenausbaus befindliche Bauschild weist eindeutig die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH als Bauherrn aus.


Hier besteht also kein Raum für Uminterpretierungen des Maßnahmenträgers.

Am Ende der Pressemitteilung wird über Lehmann berichtet: „
Als völlig abwegig nannte er den Vorwurf des Fördermittelbetrugs, der im Internet kursiert. Lehmann: „Wer dies behauptet, sollte – wieder einmal – Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten. Dann gibt es auch dazu eine offizielle Klärung.“

Die Bürgerinitiativen gegen die Startbahnverlängerung des Braunschweiger Flughafens sehen einen Vorwurf des Fördermittelbetrugs weit weniger emotional: Wahrheitsgemäße Auskünfte werden von Lehmann und nicht etwa von der Staatsanwaltschaft erwartet. Deren Aufgabe ist es, diesbezüglich mögliche Straftaten zu verfolgen.


Schon einmal hatten sich Lehmann’s Finanzierungserwartungen als Luftblase erwiesen. In seiner Stellungnahme vom 12. Juni 2009 sagte Lehmann: „
Es wird ein Fördervolumen durch die EU für den Ausbau der Start- und Landebahn in Höhe von rd. 11,5 Mio. € erwartet ... Es wird von einer positiven Entscheidung hinsichtlich der Förderung ausgegangen, da bei allen Beteiligten und letztendlich auch dem Fördemittelgeber EU die Erkenntnis besteht, dass durch den Flughafenausbau die Zukunft des Technologiestandortes Braunschweig und der Verkehrskompetenzregion Braunschweig entscheidend gestärkt wird.“ Bürgerinitiativen hatten eine derartige Förderung jedoch verhindert.

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