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Kundgebung zur 250. Demonstration
Bildquelle: http://www.waggum.info/mitglieder/index.php?topic=191.msg496#new

Eine Akteneinsicht in die Bauakte zur Flughafenerweiterung sei schwierig, weil

"Bauakten in obigem Zusammenhang bei der Stadt nicht geführt werden, da es sich nicht um ein Baugenehmigungsverfahren, sondern um ein Planfeststellungsverfahren handelt. Die Genehmigung der Baumaßnahmen zur Verlängerung der Start- und Landebahn ergibt sich aus dem Planfeststellungsbeschluß.
[...] Insofern liegen bei der Stadt keine vollständigen Unterlagen vor."

Antwort von Stadtbaurat Zwafelink vom 6.9.2010 an die Fraktion der Bürgerinitiativen (BIBS)

Nun weiss jeder Bauherr, dass er nicht einfach drauf los bauen kann, weil ein Planfeststellungsverfahren die generelle Bebaubarkeit möglich macht. Das konkrte Bauvorhaben erfordert vielmehr die Darlegung und Einreichung exakter Daten von konkreten Baugrenzlinien, Ausführungsplänen, Baumaterialien, Statik, Prüfstatik, Entwässerungsplanung, Baulasten und ggf. Grunddienstbarkeiten.

Es war bereits aufgefallen und seit Januar 2010 immer wieder moniert worden, dass es bei der momentan größten Baustelle Braunschweigs bis vor kurzem keine Bauschilder gab; auch gab es widersprüchliche Angaben über den eigentlichen Bauherrn - Flughafengesellschaft oder Struktur-Förderung Braunschweig GmbH.

Nun gibt es Aufsichtsräte und Ratsherrn in Braunschweig, die zur Dienstaufsicht über die Behörden berufen sind.

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