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Seit dem 15.11.2010 ist die Grasseler Str. durch die Stadt Braunschweig gesperrt, offiziell nur vorrübergehend aber in Wirklichkeit auf immer gedacht.

Die Straße gehört aber gar nicht der Stadt, sondern ist eine Landesstraße, die gar nicht dauerhaft durch die Stadt gesperrt werden durfte.

Ein Bürger hatte dagegen geklagt und nun im Prinzip nun recht bekommen, denn für die vorgenommene Sperrung hätte es vorher einer offiziellen  Einziehung der Straße gemäß Nieders. Straßengesetz bedurft, so stellt es nun das angerufene Verwaltungsgericht gegenüber den Prozeßbeteiligten klar.

Wie jetzt bekannt wird, ist eine solche Einziehung aber frühestens ab Juni 2011 überhaupt erst möglich durch das zuständige Landesamt für Straßenbau und Verkehr.
Da der seitens der Stadt als Grund genannte Rohrbau in der Grasseler Str. vor Weihnachten bereits beendet war, müßte die Straße folglich wieder geöffnet werden.

Dieser Tagesordnungspunkt "Wiedereröffnung der Grasseler Str."  wurde seitens der Bürgerinitiativen auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung am 22.2.2011 gesetzt.
Aufgabe des Rates ist es, die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns zu überwachen und notfalls wieder herbeizuführen.
Man darf gespannt sein, wie die einzelnen Ratsmitglieder dieser Pflicht genügen werden.
Weiterhin stellt sich die Frage nach den Schäden der betroffenen Bürgerinnen und Bürger der seit über zwei Monaten dauernden unrechtmäßigen Sperrung.
 
Auch der Landkreis Gifhorn wird die nun bekanntgewordene Rechtslage im Dienste seiner Bürgerschaften im Südkreis von Gifhorn mit Interesse zur Kenntnis nehmen.

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