Staatsgerichtshof bestätigt Kritik an Möllrings Haushaltspolitik
Hannover - "Der Staatsgerichtshof hat ein richtungsweisendes Urteil gesprochen: Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit bekommen einen deutlich höheren Stellenwert als bislang. Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen aus Vorjahren müssen künftig zu den neu aufgenommenen Krediten hinzugezählt werden. Damit wird deutlich, wie hoch die tatsächliche Neuverschuldung in dem jeweiligen Haushaltsjahr sein wird..."
Hannover-Zeitung
Merkwürdig jedoch, in anderen Gazetten war zu lesen:
"Doppelhaushalt: Er darf so bleiben, wie er ist".
Diese Headline verspricht ja Gegenteiliges und suggeriert, dass hier eher der Landesregierung und Möllrings Schuldenmodell Recht gesprochen wurde.
So heißt es in der
Presseerklärung des Finanzministeriums
: "
Richter räumen Übergangsfrist ein
Das bleibt dem Finanzminister nun erspart. Die Bückeburger Richter stellten zwar fest, dass die Rechen-Praxis der Regierung der Verfassung widerspreche.
Allerdings handle es sich bei dem bisherigen Vorgehen um einen "
langjährige Praxis" in Niedersachsen, sagte der Vorsitzende Jörn Ipsen.
"Die Urteilsbegründung enthalte darüber hinaus vielfältige Anregungen zu den rechtlichen Grundlagen der Haushaltsaufstellung. „Wir werden sie sorgfältig analysieren und die Erkenntnisse für künftige Haushalte berücksichtigen."..."
Langjährige Praxis also! Das Verstecken der Schuldenaufnahme in dieser Form ist Usus und soll deshalb weniger schlimm sein?
Deshalb wurde eine Übergangsfrist beschlossen, heißt es weiter. "Erst in Haushaltsbeschlüssen ab dem 1. Januar 2012 müssen nun Entnahmen aus nicht ausgeschöpften Kredit-Spielräumen aus dem Vorjahr
auch als Kredit gekennzeichnet werden."
SPD sieht sich "voll bestätigt"
"Minister Möllring zeigte sich "hoch zufrieden" mit dem Urteil. Sein Kontrahent Schostock wollte sich selbst nicht als Verlierer sehen: Niedersachsens höchstes Gericht habe ihre Kritik "voll bestätigt", sagte der SPD-Fraktionschef. Der Minister könne sich nur glücklich schätzen, dass der Staatsgerichtshof eine Übergangsfrist zugestanden habe. "Es wäre zu begrüßen, wenn der Finanzminister von sich aus die Verfehlungen der vergangenen Jahre korrigieren und den Doppelhaushalt verbessern würde."
Dazu wird es aber wohl nicht kommen. Aus dem Finanzministerium hieß es, dass die bisherige Praxis ohne Alternative gewesen sei - wegen der "massiven Einnahmeeinbrüche in der Finanz- und Wirtschaftskrise". Möllring will nun "ganz entspannt in den Weihnachtsurlaub gehen."
NDR
Da wird entspannt in den Weihnachtsurlaub gegangen, obgleich doch die Auflagen des Gerichts deutlich zeigen, dass hier in der Vergangenheit Kredite ausgelagert, d.h. nicht in die Schuldenrechnung des Landes mit einbezogen wurden. Und als Sieger fühlt man sich auch noch. Über die wahre Schuldenlage muss vermutlich dann die SPD demnächst Auskunft geben und wird dann auch noch vermutlich dafür verantwortlich gemacht.
Das wird auch der Braunschweiger SPD so ergehen. Das kennen wir, ist es in Braunschweig nicht ähnlich?
Gruß
Helmhut