Urteil des Bundesgerichtshofs: BGH verlinkt Meinungsfreiheit
Der BGH stärkt in einem Grundsatzurteil die Rechte von Online-Medien: Links sind vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt - auch dann, wenn
die verlinkten Inhalte illegal sind. Meldung in der TAZ vom 20.04.2011
www.taz.de/1/netz/netzpolitik/artikel/1/bgh-verlinkt-meinungsfreiheit/