Mehr dazu: taz Artikel: "Geringfügige „Containerer“"."...Sie hatten Lebensmittel aus Supermarktcontainern mitgenommen....".
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
von TheK:
Rewe hatte nur wegen des Hausfriedensbruchs Anzeige erstattet, NICHT wegen Diebstahls. Der Diebstahl kam nur wegen der Tateinheit mit ins erste Urteil. Darum hätte bei diesem Verfahren auch nie ein Präzidenzfall herauskommen können.
Wer das will, muss schon einen öffentlich zugänglichen Container durchsuchen und dann auch noch den Vorbesitzer dazu kriegen, Anzeige zu erstatten – ob der öffentliche Wirkung ist damit allerdings kaum zu rechnen.
Im Endeffekt haben wir damit also den gleichen Status wie beim Sperrmüll: Formell illegal, aber keinen kümmert's. Wo kein Kläger, da kein Richter.
26.06.2013 11:48 Uhr
von hans:
Dem Konsumenten bleibt nur Läden, die "Containern" anzeigen zu boykottieren. Solange es keine wirklichen Freispüche gibt, sollte eine Liste von Läden veröffentlicht werden, die nicht damit klarkommen, dass ihr Müll genommen wird. Gibt es so etwas schon - ich würde bei den betreffenden Läden nie mehr einkaufen.
26.06.2013 11:11 Uhr
von bee:
Selbst für den Fall, dass dem Autor strafprozessrechtliches Grundlagenwissen fehlt, hätte er als einigermaßen kritisch denkender Redakteur das Eingangstor „Mangelndes öffentliches Interesse“ sehen können. Scheunengröße. Der Turbokapitalismus produziert jede Menge Nahrungsmittel und jede Menge Hunger, Armut, Kriminalität. Es fehlt dem Gericht also an öffentlichem Interesse, ein Offizialdelikt zu verfolgen, weil der Handelskonzern aus eigenem Interesse den Strafantrag zurückzieht. Da stopft jemand Sprengsätze in einen Gerichtssaal, und der Autor steht daneben und ist damit überfordert, ein Streichholz aus dem Heftchen zu popeln. Glückwunsch, taz.
26.06.2013 10:18 Uhr
von Pascal Beucker:
ZUR KLARSTELLUNG: Die falsche Überschrift und die falsche Unterzeile, die ursprünglich über meinem Artikel über den Prozess in Aachen standen, stammen NICHT von mir. Da hat leider jemand in der Redaktion meinen Text nicht richtig gelesen oder nicht richtig verstanden - und deshalb die Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit mit einem Freispruch verwechselt. Ich habe diesen Blödsinn leider erst nach der Veröffentlichung gesehen. Der ärgerliche Fehler ist inzwischen korrigiert worden.
26.06.2013 10:07 Uhr
von taz.de Redaktion:
Korrektur: In einer ersten Version dieses Artikels war das Gerichtsurteil im Titel und Teaser falsch dargestellt. Wir bitten um Entschuldigung.
26.06.2013 08:33 Uhr
von Impartial:
Dann sollten wir uns doch freuen, dass auch weiterhin vor dem Gesetz alle gleich sind: es ist Reichen und Armen gleichermaßen verboten, Brot zu stehlen und unter Brücken zu schlafen.
Das gilt auch für Brot, welches man aus Müllcontainern entwendet.
26.06.2013 07:07 Uhr
von Supi:
@Redaktion
Urteil zum „Containern“
Müll mitnehmen ist kein Diebstahl
Das Aachener Landgericht spricht zwei junge Leute vom Vorwurf des Diebstahls frei.
Die Schlagzeile ist doch doppelt und dreifach falsch: "Müll mitnehmen ist kein Diebstahl" hat das Gericht nicht geurteilt. Es hat die Angeklagten auch nicht freigesprochen, sondern das Verfahren wegen zurückgezogenem Strafantrag zum Hausfriedensbruch und Geringfügigkeit der verbleibenden Tat eingestellt.
Somit gab es auch kein Urteil zum „Containern“.
Nicht dass das noch jemand liest und jetzt meint es gäbe da einen rechtfertigenden Präzedenzfall. Wie im Artikeltext richtig zu lesen ist, gibt es den nämlich nicht.
Ich hoffe bei Ihnen schreiben die Schlagzeilen nicht Leute, die den Artikeltext nicht kennen.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Mehr auf: enorm-magazin.de/wird-containern-bald-legal?utm_source=change_org&utm_medium=petition"...Aus einer Nacht-und-Nebel-Aktion wurde jetzt ein Politikum: Zwei Aachener werden angeklagt, weil sie aus dem Müll eines Supermarkts genießbare Lebensmittel entwendet haben sollen. Eine Gruppe von Aktivisten kämpft nun dafür, dass Containern entkriminalisiert wird. Über 90.000 Menschen unterstützen sie...".
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.