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Anlass der Kriegserklärung von Deutschland gegen den IS in Syrien

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8 Jahre 4 Monate her - 8 Jahre 4 Monate her #10786 von Nachtschatten

Das ist die Veröffentlichung der Strafanzeigen gegen die im Text genannten 3 Politiker, die Schaden vom deutschen Volke abwenden sollen und gesetzlich dafür verantwortlich sind, dass von deutschem Boden kein Krieg mehr ausgehen darf.

W. Ziehm ist auf dem Gebiet sehr aktiv und hat dazu Kontakte in viele Länder.
Warum seine Webseite zur Zeit nicht online ist, ist natürlich blöd.

Verbreiten erwünscht - Es geht uns alle an.
Wenn jemand möchte, den kann ich auch die Pdf-Datei mit der eingelesenen Klage zumailen.

Mir graut es, wenn ich sehe was die CDU/SPD Regierung jetzt gerade für ein Schmiere-Theater abziehen!

Willhard Paul Benno Z i e h m
Im Wiesengrund 51 A
[14797] Kloster Lehnin OT Grebs

An
Deutscher Bundestag
Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland zu Händen Prof. Dr. Norbert Lammert
Präsident des Deutschen Bundestages Platz der Republik l
[76135] Berlin

Datum 04.12.2015
Reg. Nr.:
2015-12-04-GGVerstBM-GeBuAnwPeFa-WZ-2
(bei Schriftwechsel, Anfingen und/oder Zahlungen angeben)
Tel.:030-2270
Fax: 030-227 36979
34 W


Offizielles und öffentliches Schreiben mit öffentlicher Bekanntmachung zur eiligen Vorlage Strafanzeige mit Strafantrag zur Strafverfolgung gegen:

Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier

Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen

General Volker Wiecker




Sehr geehrter Prof. Dr. Norbert Lammert,


nun muss ich mich schon wieder in einer ernsten Angelegenheit an Sie, Prof. Dr. Norbert Lammert,
wenden.

Gestern habe ich mich bereits um ca. 17:30 Uhr vertrauensvoll an Fr. Bowermann, Mitarbeiterin Ihres
Büros, gewendet und vorsorglich erhalten Sie mein Anliegen nun offiziell, öffentlich mit öffentlicher
Bekanntmachung schriftlich und fordere Sie umgehend nach Artikel 20 (2) Satz l GG auf, die heutige
Geschäftsordnungsdebatte bezüglich des Syrien-Einsatzes bis zur rechtsicheren Klärung meiner
Strafanzeige auszusetzen.

Siehe hierzu in der Anlage meine Strafanzeige.

Hiermit teile ich Ihnen mit, dass das Bonner Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die
Haager Landkriegsordnung unverhandelbar und nicht auslegbar sind.

Ich empfehle, NICHT gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (welches ein Besatzungsstatut darstellt, denn es ist nicht von der, sondern für die BRD) und die Haager Landkriegsordnung, zu verstoßen.

Wir haben bis heute keinen Friedensvertrag und befinden uns immer noch im Status des Waffenstillstandes, welcher von Ihnen auch NICHT gebrochen werden darf.

Ich gehe auch davon aus, dass das Bonner Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland noch gültig
ist.

Wenn dieses nicht mehr der Fall sein sollte, so teilen Sie mir dieses mit Erhalte ich von Ihnen hierzu
keine Rückantwort, dann gehe ich davon aus, dass das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
gültig ist und Sie, Prof. Dr. Norbert Lammert, sowie auch alle anderen Menschen und/oder Personen, z.B.
Bundestagsabgeordnete, Minister, Richter, Urkundsbeamte, Gerichtsvollzieher, Polizisten, Staatsanwälte
und alle weiteren Angestellten der BRD- Verwaltung diesem GG unterliegen.


Hiermit teile ich Ihnen nach Artikel 20 (2) Satz l GG offiziell und öffentlich mit, wer gegen die
„Erklärung für die Menschen von den Menschen" und gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik
Deutschland verstößt, dem möge die harte Strafe des Volkes treffen.

Die rote Linie ist bereits überschritten.

Ich fordere eine Bearbeitung und schriftliche Beantwortung meines Schreibens von Ihnen, Prof. Dr.
Norbert Lammert, persönlich mit Ihrer rechtsicheren Unterschrift und einem amtlichen Siegel versehen
und nicht von Dritten bis zum 12. 12.2015 bei mir eingehend.

Im Falle, dass meine Feststellungen, Forderungen und in der Anlage enthaltenen Inhalte NICHT rechtsicher sind, teilen Sie mir dieses schriftlich bis zum genannten Termin bei mir eingehend mit, und benennen die rechtsicheren gesetzlichen Bestimmungen, und teilen mir mit welche Teile meiner Ausführungen und die der enthaltenen Inhalte der Anlagen nicht rechtsicher sein sollten Erfolgt dieses nicht bis zum genannten Termin, gehe ich davon aus, dass meine Feststellungen, Forderungen und in der Anlage enthaltenen Inhalte rechtsicher sind und meine Strafanzeige mit Strafantrag zu Recht eingereicht ist.

Bedenken Sie, Prof. Dr. Norbert Lammert,bei Ihren handeln auch an die Zukunft unserer Kinder.

Zum Abschluss noch zwei Zitate von Bertolt Brecht.

„Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf.
Aber wer sie weiß und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher!"



- offizielle und öffentliche Strafanzeige mit Strafantrag zur Strafverfolgung vom 04. 12.2015 mit der
Reg. Nr.: 2015-12-04-GGVerstBM-GeBuAnwPeFa-WZ-l und deren Anlage (Seiten 5)
Ehre und Respekt
ein natürlich geborener Mensch dieser Erde,
alleiniger Repräsentant
und keine Sache nach § 90 BGB
Willhard Paul Benno
aus der Familie Z i e h m
Nosce te ipsum „ denn die Wahrheit ist offensichtlich



Willhard Paul Benno Z i e h m Datum 04.12.2015
Im Wiesengrund 51 A Reg. Nr.:
2015-12-04-GGVerstBM-GeBuAnwPeFa-WZ-l
[l 4797] KlOSter Lehnin OT GrebS (bei Schriftwechsel, Anfragen und/oder Zahlungen angeben)


An
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof der obersten Strafverfolgungsbehörde
der Bundesrepublik Deutschland zu Händen Dr. Peter Falk
Brauerstr. 30 [76135] Karlsruhe


Offizielles und öffentliches Schreiben mit öffentlicher Bekanntmachung
zur eiligen Vorlage Strafanzeige mit Strafantrag zur Strafverfolgung gegen:

Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier
Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen
General Volker Wiecker
Sehr geehrter Dr. Peter Falk,

In einer sehr ernsten und dringlichen Angelegenheit muss ich mich heute an Sie persönlich wenden.

Aufgrund der Presseinformation muss ich nun feststellen, dass Dr. Ursula von der Leyen und Dr. Frank-
Walter Steinmeier doch tatsächlich einen Einsatz der Bundeswehr in Syrien umsetzen wollen.

Laut der Quelle Webseite des Bundesministerium für Verteidigung (BMU) steht:

„Ministerin von der Leyen: Dauer des Syrien-Einsatz vom politischen Prozess abhängig
Bertin, 03.12.2015, Bundeswehr.


Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen und der Generalinspekteur der Bundeswehr, General
Volker Wieker, haben am 3. Dezember vor der Bundespressekonferenz über das mögliche deutsche
Engagement in Syrien gesprochen.

Vor der morgigen Abstimmung im Deutschen Bundestag machten sie deutlich, dass die Dauer der Mission maßgeblich von dem „ Wiener Prozess" abhängig sein wird.
„Die Truppe ist mit großer Motivation und bewundernswertem Engagement dabei", sagte die
Ministerin mit Blick auf das große Engagement der Bundeswehr bei den Vorbereitungen auf den
Syrien-Einsatz. Das gelte auch für die bereits taufenden Missionen.

Von der Leyen machte deutlich, dass bei immer neuen Herausforderungen der Bundeswehr eine
Aufstockung der Kräfte nicht auszuschließen sei.

„Mir ist schon klar, dass, wenn die Welt weiter so hohe Anforderungen an uns stellt, wir auch im Personalkörper sicherlich die Offenheit haben müssen, auch da nachzusteuern ", sagte von der Leyen. Derzeit laufe eine Analyse zu Personal und Organisation der Bundeswehr, um zu ermitteln, ob Aufgabenqualität und Personalausstattung noch zueinander passten."

Laut der Aussage von Bundesministerin Von der Leyen ist es bereits beschlossen, dass die Bundeswehr
gegen Syrien in Einsatz kommt und es nur für eine Dauer des „Wiener Prozess" abhängig sei.

Siehe hierzu weiteren Wortlaut laut Webseite:
„ Von der Leyen sagte, die Dauer der Syrien-Mission sei maßgeblich von dem politischen „ Wiener
Prozess" abhängig.
Im Blick auf die schwierige Ausgangslage, konkret den diversen zerstrittenen
oppositionellen Kräften in Syrien, drängte die Ministerin darauf, dass alle relevanten Akteure in Wien
an einen Tisch gehörten.

Ziel müsse ein Waffenstillstand zwischen den 1200 bewaffneten Gruppen in Syrien sein.
„Das", so von der Leyen, „ist noch ein langer Weg."


Laut Webseite steht:
„Einsatz gegen ISIS: Steinmeier wirbt um Zustimmung des Deutschen Bundestags für Bundeswehr-
Mandat"

Siehe unter Quelle: http://www.auswaertiges-amtde/DE/Startseite_node.html

Da weder ein UN-Mandat vorliegt noch die Menschen in unserem Lande durch Volksabstimmung befragt
wurden, liegt hier offenkundig eine Kriegsplanung gegen Syrien vor. Mir ist nicht bekannt, dass der legal
gewählte Staatspräsident von Syrien die Bundesrepublik Deutschland um Hilfe gebeten hat.
Hier liegt nun offenkundig ein grober Verstoß zum Völkerrecht und des Artikel 26 Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland zugrunde.

Aufgrund der heutigen Abstimmung im Bundestag zum Syrien-
Einsatz liegt noch Anstiftung zum Verstoß gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
vor.

Festzustellen ist, dass die Erklärung erst am 03.12.2015 im Internet und im Radio so eindeutig verkündet
wurde und heute am 04.12.2015 soll im Bundestag eine Abstimmung für den Syrien-Einsatz erfolgen.

Aufgrund der Kurzfristigkeit kann sicherlich auch kein Bundestagsabgeordneter sich rechtsicher auf
dieser besonderen Abstimmung vorbereiten.
Vermutlich ist es auch gewollt, damit schnell der Syrien-Einsatz „durchgewinkt" wird.

Festzustellen ist, dass bis heute nur die Russische Föderation legal nach Völkerrecht den Militärischen-
Einsatz in Syrien vornehmen darf.

Festzustellen ist, dass bereits kürzlich ein türkisch-russischer Konflikt seit dem Abschuss des russischen
Flugzeuges (Su-24 Bomber) vom türkischen Militär erfolgte. Bereits aus diesem Grunde ist eine
Beteiligung von Seitens unserer Bundeswehr strikt abzulehnen.

Wurde die russische Regierung zum geplanten Syrien-Einsatz gefragt und auch um Antwort gebeten?

Wurde die syrische Regierung zum geplanten Syrien-Einsatz gefragt und auch um Antwort gebeten?

Hierzu fordere ich von Ihnen, Dr. Peter Falk, eine schriftliche Stellungnahme.

Erfolgt hierzu von Ihnen, Dr. Peter Falk, keine schriftliche Stellungnahme mit der Zusicherung, dass die
syrische und russische Regierung mit dem Einsatz der Bundeswehr in Syrien einverstanden ist, dann liegt
offenkundig ein Verstoß vor, welcher nach Artikel 20 (2) Satz l GG nicht hinnehmbar ist.


Hiermit werden Sie, Dr. Peter Falk, unverzüglich nach Artikel 20 (2) Satz l GG offiziell und öffentlich
aufgefordert, den geplanten militärischen Syrien-Einsatz zu stoppen.
Da ich eine Strafanzeige mit Strafantrag zur Strafverfolgung bei Ihnen offiziell und öffentlich mit
öffentlicher Bekanntmachung einreiche, fordere ich von Ihnen, Dr. Peter Falk, dass unverzüglich nach
Artikel 20 (2) Satz l GG


Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier
Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen
General Volker Wiecker

von Ihren Tätigkeiten unbezahlt bis zur rechtsicheren Klärung meiner Strafanzeige beurlaubt werden.

Im Falle Sie hier nichts unternehmen, wird es als Unterlassungsdelikt gewertet.

Es ist von Ihnen auch zu prüfen, ob noch weitere Personen und/oder Menschen sich auf Grund des
geplanten Syrien-Einsatz mit strafbar gemacht haben.

In diesem Zusammenhang verweise ich auf mein gestriges Telefonat um ca. 17:30 Uhr mit Frau
Bowermann des Büros von Prof. Dr. Norbert Lammert (Präsident des Deutschen Bundestages).

Laut Webseite des Bundestages wird nur für eine 20-minütigen Geschäftsordnungsdebatte darüber,
ob über den Antrag der Regierung zur Beteiligung der Bundeswehr an der internationalen Allianz gegen
die Terrororganisation IS abschließend beraten wird, entschieden.

Siehe hierzu unter Quelle: www.bundestag.de/ (Wechselbanner).

Der ganze Prozess zum Syrien-Einsatz ist nach Artikel 20 (2) Satz l GG nicht hinnehmbar.

Die Debatte ist, von Ihnen, Dr. Peter Falk, aufgrund meiner Strafanzeige zu stoppen.

Als Hinweis von mir: Es genügt ein Telefonat.

Die Nennung von weiteren Gründen meiner Strafanzeige behalte ich mir vor.

Es wird nach Artikel 20 (2) Satz l GG auf der Grundlage staatlich gültiger Gesetze eine intensive
Überprüfung der gesamten Angelegenheit von Ihnen, Dr. Peter Falk, gefordert, da ein zwingendes
öffentliches Interesse nach Artikel 20 (2) Satz l GG besteht und Sie, Dr. Peter Falk, erhalten hierzu nach
Artikel 20 (2) Satz l GG die Ermächtigung.

Erfolgt von Ihnen keine sofortige Einstellung der anberaumten heutigen Bundestagsdebatte um 09:00 Uhr und bis zum 12.12.2015 keine entsprechende Rückantwort, dann gehe ich davon aus, dass Sie für diese besondere und Ehrenvolle Aufgabe nicht dazu im Stande sind und unter Umständen wird es dann als Untätigkeitsdelikt gewertet.

Ich werde dann auch gegen Sie, Dr. Peter Falk, eine Strafanzeige mit Strafantrag zur Strafverfolgung einreichen.

Da Sie sicherlich ausreichend nach Artikel 20 (2) Satz l GG entlohnt werden, gehe ich davon aus, dass
Sie diese Ehrenvolle Aufgabe annehmen und auf Grundlage staatlich gültiger Gesetze handeln und dazu
beitragen, dass Personen und/oder Menschen, welche gegen die „Erklärung für den Menschen von den
Menschen", siehe hierzu Anlage meiner Willensbekundung mit öffentlicher Bekanntmachung vom
07.10.2015, und gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verstoßen auch zur
Verantwortung gezogen werden.

Hiermit teile ich Ihnen mit, dass das Bonner Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die
Haager Landkriegsordnung unverhandelbar und nicht auslegbar sind. Ich empfehle, NICHT gegen das
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (welches ein Besatzungsstatut darstellt, denn es ist nicht
von der, sondern für die BRD) und die Haager Landkriegsordnung, zu verstoßen.
Wir haben bis heute
keinen Friedensvertrag und befinden uns immer noch im Status des Waffenstillstandes, welcher von
Ihnen auch NICHT gebrochen werden darf.

Ich gehe auch davon aus, dass das Bonner Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland noch gültig
ist.
Wenn dieses nicht mehr der Fall sein sollte, so teilen Sie mir dieses mit.

Erhalte ich von Ihnen hierzu keine Rückantwort, dann gehe ich davon aus, dass das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gültig ist und Sie, Dr. Peter Falk, sowie auch alle anderen Menschen und/oder Personen, z.B. Bundestagsabgeordnete, Minister, Richter, Urkundsbeamte, Gerichtsvollzieher, Polizisten, Staatsanwälte und alle weiteren Angestellten der BRD- Verwaltung diesem GG unterliegen.

Hiermit teile ich Ihnen nach Artikel 20 (2) Satz l GG offiziell und öffentlich mit, wer gegen die
„Erklärung für die Menschen von den Menschen" und gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik
Deutschland verstößt, dem möge die harte Strafe des Volkes treffen.
Die rote Linie ist bereits überschritten.

Ich fordere eine Bearbeitung und schriftliche Beantwortung meines Schreibens von Ihnen, Dr. Peter Falk,
persönlich mit Ihrer rechtsicheren Unterschrift und einem amtlichen Siegel versehen und nicht von
Dritten bis zum 12.12.2015 bei mir eingehend.

Im Falle, dass meine Feststellungen, Forderungen und in der Anlage enthaltenen Inhalte NICHT rechtsicher sind, teilen Sie mir dieses schriftlich bis zum genannten Termin bei mir eingehend mit, und benennen die rechtsicheren gesetzlichen Bestimmungen, und teilen mir mit welche Teile meiner Ausführungen und die der enthaltenen Inhalte der Anlage nicht rechtsicher sein sollten Erfolgt dieses nicht bis zum genannten Termin, gehe ich davon aus, dass meine Feststellungen, Forderungen und in der Anlage enthaltenen Inhalte rechtsicher sind und meine Strafanzeige mit Strafantrag zu Recht eingereicht ist.

Bedenken Sie, Dr. Peter Falk, bei Ihren handeln auch an die Zukunft unserer Kinder.

Zum Abschluss noch zwei Zitate von Bertolt Brecht.
„Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiß und sie eine Lüge nennt,
der ist ein Verbrecher!"


Anlagen:

Willensbekundung mit öffentlicher Bekanntmachung vom 07.10.2015 (Seiten 1)

Ehre und Respekt ein natürlich geborener Mensch dieser Erde, alleiniger Repräsentant und keine Sache nach § 90 BGB

Willhard Paul Benno aus der Familie Z i e h m





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Letzte Änderung: 8 Jahre 4 Monate her von Nachtschatten.

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8 Jahre 4 Monate her #10791 von Nachtschatten

Geschrieben von Ute Lampe und Helmut Käss Friedensbündnis und Friedenszentrum Braunschweig

Pressemitteilung des Friedensbündnis und Friedenszentrum Braunschweig vom 27.11.2015 (aus organisatorischen Gründen verspätet:


Sehr lesenswert auf: www.braunschweig-spiegel.de/index.php/politik/politik-allgemein/6182-keine-militaerische-beteiligung-deutschlands-in-syrien



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