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7.12. Gerichtsverhandlung gegen Braunschweiger Neonazi

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7 Jahre 11 Monate her - 7 Jahre 11 Monate her #11405 von Nachtschatten

Endlich, nachdem er und seine Kameraden, monatelang schlagend, pöpelt und vandalierend durch Braunschweig gezogen sind, fängt die Verhandlung an und das nachdem die Staatsanwältin nach 30 bewiesenen Straftaten, kein Grund sah ihn in U-Haft zu nehmen!

Da bleibt es Spannenend, was die Staatsanwaltschaft aus diesem Fall macht!


Am Donnerstag, den 7. Dezember, beginnt im Amtsgericht Braunschweig der Prozess gegen einen Neonazi wegen eines Angriffs auf Schüler der „Neuen Oberschule“.


Die Verhandlung ist offen für Besucher und das Bündnis gegen Rechts ruft dazu auf, den Prozess zu begleiten!

Donnerstag, 7. Dezember, 9:00 Uhr Amtsgericht Braunschweig
Fortsetzungstermin: Mittwoch, 21. Dezember, 9:00 Uhr


Der Angeklagte gehört laut einer Pressemitteilung des "Bündnis gegen Rechts" zum Umfeld der NPD-Jugend

"...David Janzen, Sprecher des Bündnis gegen Rechts macht dazu deutlich: „Der brutale Angriff auf die beiden Schüler hat viele Menschen erschreckt und gezeigt, dass es auch in Braunschweig ein Problem mit gewalttätigen Neonazis gibt. Besorgniserregend war für Viele vor allem auch, dass der Anhänger der NPD-Jugendorganisation nach dieser Tat noch monatelang weiter Menschen bedrohen und angreifen konnte bis er dann im Sommer in U-Haft genommen wurde...".

Weiterlesen Bitte auf: regionalbraunschweig.de/neonazi-vor-gericht/


Und Bitte auch auf den Seiten vom "Bündnis gegen Rechts" lesen:

"...Der Angeklagte hat an mehreren Aktivitäten der NPD-Jugendorganisation „Junge Nationaldemokraten“ und der NPD teilgenommen. So war er z.B. als Ordner bei einem Landesparteitag der NPD am 12.6.16 in Wolfsburg eingesetzt.

Auf einer seiner Facebook-Seiten zeigt sich der Angeklagte außerdem als Anhänger von PEGIDA, der AfD und neofaschistischen Gruppierungen und hat dort auch das Manifest „2083“ des norwegischen Rechtsterroristen Anders Behring Breivik mit den Worten „Lesen und weitersagen!“ beworben....".

buendnisgegenrechts.net/2016/11/27/prozess-gegen-neonazi-wegen-angriff-auf-schueler-der-neuen-oberschule-beginnt/#more-3060



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7 Jahre 11 Monate her - 7 Jahre 11 Monate her #11411 von Nachtschatten

Das einzige warum mich dieser Prozessauftakt auch ein flaues Gefühl vermittelt, das seine Kameraden ihn damit zum Märtyrer für ein "national befreites Braunschweig" machen könnten.

Aber Ansonsten ist es gut das er endlich vor Gericht kommt- denn er hat sich ein ganzes Jahr schlagend und pöbelt mit seinen rechten Kameraden durch ganz Braunschweig bewegt!

Eine Freundin die in den selben Fitnessclub "Fitnessland", wie er trainiert hat, hatte Angst um Ihre Sicherheit und Ihres Autos, deshalb hatte sie vorsorglich alle "linken -öko" Aufkleber vom Auto entfernt.
Da es, wie wahrscheinlich schon geschehen, gut möglich gewesen wäre, das er deshalb mal schnell ein Auto zertrümmert!


"...Der Rechte Pierre B. hat Schüler verprügelt und wollte Polizisten mit Kopfnüssen verletzen.
In Braunschweig begann nun der Prozess gegen ihn.

Die blau-graue Adidasjacke ist zu eng für die muskelbepackten Arme und die Glatze lässt sich unter den Stoppeln nur mehr erahnen. Als er den Gerichtssaal betritt, schaut Pierre B. auf den Boden. Nur kurz blickt er in die Runde, nachdem ihm Hand- und Fußfesseln abgenommen wurden und er seinen Platz einnehmen konnte.

Er sieht ein überwiegend junges Publikum, mit „Kein Mensch ist Illegal“-Shirts und bunten Haaren. Hinter ihm sitzen viele Polizisten und Justizbeamte. Die 42 Plätze für die Öffentlichkeit sind nach einer halben Stunde vergeben und vor der Tür stehen noch viele Menschen....".

Bitte weiterlesen auf: "Prozess gegen Braunschweiger Rechten- Gegen Linke schlägt er zu" , taz, 7.12.2016

"...Am heutigen Mittwoch, 7.12.2016 begann vor dem Amtsgericht Braunschweig der Prozesse gegen einen Braunschweiger, der im Februar einen Schüler der Neuen Oberschule schwer verletzt hatte.

Bereits Anfang Februar war der Angeklagte mit Mitgliedern der Organisation die Falken aneinander geraten, nachdem er zusammen mit einem Freund Aufkleber mit rechten Parolen an die Außenwand des Büros der linksgerichteten Organisation geklebt hatte.
Nachdem ein Mitglied der Falken die beiden Männer mit dem Smartphone gefilmt hatte, lief der Angeklagte auf den Mann zu und versuchte ihm das Gerät zu entwenden, um – nach eigener Aussage – das Video zu löschen.

Dabei setzte der 24-Jährige Schläge und Tritte ein, so dass das Opfer unter anderem eine Schädel-, Nacken- und Thoraxprellung erlitt. Da es zu dem Vorfall ein Video einer Überwachungskamera gibt, gab es am Tathergang nicht viel zu spekulieren.

Anders sieht es bei dem Vorfall an den Neuen Oberschule Ende Februar aus. Der Angeklagte räumte zwar ein, die schweren Verletzungen zum Nachteil eines 20-jährigen Schülers verursacht zu haben, behauptet aber, zuvor beleidigt und bespuckt worden zu sein. Die Zeugen aus Reihen der Schüler konnten den Vorgang des Spuckens aber nicht bestätigen.
Der Bodybuilder und Kampfsportler versetzte dem Schüler einen harten Schlag und einen gezielten Tritt gegen den Kopf.
Ein doppelter Kieferbruch, an denen das Opfer heute noch leidet, war die Folge.
Auch ein anderer Schüler, der die Auseinandersetzung beenden wollte, erlitt einen Schlag gegen den Kopf, der eine Gehirnerschütterung zur Folge hatte...".

Bitte weiterlesen auf: regionalbraunschweig.de/prozessauftakt-schulschlaeger-raeumt-taten-ein/


Pressemitteilungen des Bündnis gegen Rechts: "Prozess gegen Neonazi wegen Angriff auf Schüler der „Neuen Oberschule“ beginnt":

"...Am 7. Dezember 2016 beginnt vor dem Amtsgericht Braunschweig der Prozess gegen einen Neonazi aus Braunschweig. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, am 23. Februar 2016 auf dem Gelände des Gymnasiums „Neue Oberschule“ zwei Schüler angegriffen und verletzt zu haben. Dem 24-Jährigen, der in Begleitung eines damals 17-jährigen Mitglieds der NPD-Jugendorganisation „Junge Nationaldemokraten“ (JN) zuvor an der Schule Aufkleber verklebt bzw. Flyer verteilt haben soll, wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, auf einen der beiden Schüler so heftig eingetreten zu haben, dass dieser einen doppelten Kieferbruch erlitt.

David Janzen, Sprecher des Bündnis gegen Rechts macht dazu deutlich: „Der brutale Angriff auf die beiden Schüler hat viele Menschen erschreckt und gezeigt, dass es auch in Braunschweig ein Problem mit gewalttätigen Neonazis gibt. Besorgniserregend war für Viele vor allem auch, dass der Anhänger der NPD-Jugendorganisation nach dieser Tat noch monatelang weiter Menschen bedrohen und angreifen konnte bis er dann im Sommer in U-Haft genommen wurde...".

Bitte weiterlesen auf: buendnisgegenrechts.net/2016/11/27/prozess-gegen-neonazi-wegen-angriff-auf-schueler-der-neuen-oberschule-beginnt/


Und für die, die was dafür zahlen wollen, hat die Braunschweiger Zeitung auch was geschrieben:

"...Vor dem Amtsgericht Braunschweig hat am Mittwochmorgen unter hohen Sicherheitsvorkehrungen der Prozess gegen den 24-jährigen Neonazi begonnen, der im Februar zwei Schüler der Neuen Oberschule brutal attackiert haben soll.
Die ersten der 21 Zeugen wurden am Vormittag vernommen. Gleich zu Beginn der...".

www.braunschweiger-zeitung.de/braunschweig/article208906883/Angeklagter-Neonazi-gesteht-vor-dem-Amtsgericht-Braunschweig.html



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7 Jahre 11 Monate her - 7 Jahre 11 Monate her #11413 von Nachtschatten

"Prozess: 24-Jähriger gibt Körperverletzungen zu" , Hallo Niedersachsen, NDR, 07.12.2016, 19:30 Uhr, 3:49 min.


Und wie immer ist auch auf der Facebookseite des "Bündnis gegen Rechts" alles gut dargestellt:

www.facebook.com/bgr.braunschweig/?hc_ref=PAGES_TIMELINE&fref=nf



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7 Jahre 11 Monate her - 7 Jahre 11 Monate her #11420 von Alarice
Zum Prozessauftakt am 07.12.2016 vor dem Amtsgericht Braunschweig (Gz. 6 Ds 701 Js 12273/16), zu dem bereits 20 Zeug*innen gehört wurden, hat der seit Juli 2016 in Untersuchungshaft befindliche 24-jährige Neonazi Pierre Stefan B. die ihm zur Last gelegten Taten über seinen Verteidiger einräumen lassen, selbst jedoch zum Teil das Geständnis widerrufen und sich als Opfer dargestellt. Neben den brutalen Angriffen auf zwei Schüler der Neuen Oberschule im Februar 2016 soll der ledige Bodybuilder in diesem Jahr weitere Vergehen wie gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung, Beleidigung und Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen begangen haben. Eine Staatsschutzsachbearbeiterin würdigte die Nebenklage herab.

Die Verhandlung startete unter sehr hohen Sicherheitsmaßnahmen unter Aufsicht zahlreicher Polizei- und Justizbeamt*innen und einer peniblen Einlasskontrolle. Um einen Platz im Sitzungssaal zu ergattern, musste sich schon lange vor Verhandlungsbeginn für Platzkarten angestellt werden. Ein Dutzend Medienvertreter begleiteten den Prozess. Der berufslose Angeklagte wurde kurz nach 9 Uhr in den Gerichtssaal geführt, in dem ihm die bis dahin getragenen Hand- und Fußfesseln abgenommen wurden.

Anklageschrift:

Staatsanwältin Julia Meyer warf dem Angeklagten vor, am 09.02.2016 vor der Geschäftsstelle der Jugendorganisation „Die Falken“ am Bohlweg nach dem Verkleben fremdenfeindlicher Aufkleber einen Falken-Mitarbeiter geschlagen und getreten zu haben. Am 23.02.2016 habe sich der ehemalige Hobby-Boxer der gefährlichen Körperverletzung durch Schläge und einen Tritt mit dem beschuhten Fuß gegen zwei Schüler der Neuen Oberschule strafbar gemacht, bei der ein Schüler einen doppelten Kieferbruch erlitt und ein zweiter eine Gehirnerschütterung. Am 07.07.2016 habe der Lehndorfer nach einer öffentlichen Liveübertragung eines Fußballspiels auf dem Altstadtmarkt einen Passanten durch eine gefährliche Körperverletzung mittels eines kraftvollen Fußtrittes in den Bauch verletzt sowie den Hitlergruß gezeigt und Polizeibeamte bedroht und beleidigt. Am 19.06.2016 soll der muskelbepackte Deutsche bei einer Ingewahrsamnahme Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet haben. Einige weitere Verfahren wurden bereits aus prozessökonomischen Gründen eingestellt.

Einlassung, Verteidigung und Nebenklage:

Der Braunschweiger Pflichtverteidiger Andreas Zott sprach für seinen Mandanten die Einräumung sämtlicher Taten aus. Es täte seinem Mandanten leid. Ferner habe sein Klient am 21.08.2016 (Anmerkung Alarice: Also nach einem halben Jahr) einen Entschuldigungsbrief an den geschädigten NO-Schüler L. L. geschrieben. Der Göttinger Nebenklagevertreter dieses verletzten Schülers, Sven Adam, betonte, dass dieser Brief über die Anwaltspost minimalistisch ohne Namen und Ansprache verfasst gewesen sei.

Der unter Betreuung durch den anwesenden Bernd Maliske stehende Angeklagte selbst versuchte den Angriff auf die beiden Oberstufenschüler der Neuen Oberschule durch die Vorgabe zu relativieren, dass seinem Freund Lasse Christian R. am Abend zuvor vor seinem Haus von „Linken“ aufgelauert worden sei. Dabei seien Schüler der NO erkannt worden und er wollte tags darauf zusammen mit Lasse R. an der Schule nach ihnen Ausschau halten. Dabei seien sie von den Schülern beleidigt, bespuckt und als Scheiß-Nazis und Penner betitelt worden. Deshalb habe er dem einen Schüler mit der Faust ins Gesicht geschlagen und gegen seinen Kopf getreten und dem anderen einen Faustschlag gegen den Kopf verpasst.

Nach Ende des Rudelguckens beim EM-Fußball-Halbfinalspiel am 07.07.2016, bei dem die deutsche Mannschaft verloren hat und bei dem er betrunken gewesen sei, hätten „Linke“ angeblich „Deutschland verrecke“ gerufen. Ferner sei er von „Linken“ verfolgt worden. Deswegen habe er jemandem in den Bauch getreten, der danach auf dem Boden gelegen habe und er habe noch einmal gegen seinen Rücken nachgetreten. Bei der Beleidigung der Polizeibeamten sei er betrunken gewesen und sei ins Gewahrsam gekommen.

Bei der Ingewahrsamnahme am 19.06.2016 habe er die Polizisten beleidigt und Widerstand geleistet, weil er nicht schon wieder 70 EUR (Anmerkung Alarice: für die Unterbringung und Beförderung) zahlen wollte. Richterin Antje Gille stellte die Rechtmäßigkeit dieser polizeilichen Maßnahme u. U. infrage.

Da der Angeklagte immer wieder von vermeintlichen Verfolgungen durch sog. „Linke“ sprach, gegen die er sich wiederholt wehre, fragte Rechtsanwalt Sven Adam, wie viele Strafanzeigen er diesbezüglich schon erstattete habe. Diese Frage konnte der angeblich Verfolgte nicht beantworten, gab jedoch auf Nachfrage die Inhaberschaft des Facebook-Profils Pierre F. zu. Er gab zudem an, an der NO angebliche Täter zu ermitteln gewollt, jedoch keine Flyer verteilt oder Aufkleber verklebt zu haben. Von einem Lehrer sei man des Schulhofes verwiesen worden.

Rechtsanwalt Adam stellte weitere, unbeantwortete Fragen zur politischen Gesinnung, gegen die sich der Verteidiger Zott wehrte. Richterin Gille stellte fest, dass die Zugehörigkeit des Angeklagten zum rechten Spektrum bekannt sei, jedoch vorerst die Fakten zu klären seien.

Der Göttinger Nebenklagevertreter Rasmus Kahlen versuchte für den geschädigten Mitarbeiter der Falken die Hintergründe und die Motivation der Körperattacke vor der Falken-Geschäftsstelle zu ergründen. Hinsichtlich der verklebten Aufkleber habe der Angeklagte angeblich keine Erinnerung mehr; „irgendetwas mit Heimatliebe“. Fotos der Aufkleber offenbarten jedoch einen rassistischen Hintergrund: „Antirassismus ist Rassismus gegen Weiße.“ Der Angeklagte habe den Mitarbeiter am Filmen hindern wollen, dabei sei dieser hingefallen. Er habe ihm das Mobiltelefon abnehmen wollen, um die Aufnahmen zu löschen. Der Mitarbeiter habe das Handy aber nicht loslassen wollen. Die Fragen nach der Anzahl seiner Festnahmen und seiner Beteiligung am 01.05.2016 bei der ausländerfeindlichen Versammlung in Erfurt sowie am 26.03.2016 bei der Störung des Ostermarsches in Gifhorn ließ der Angeklagte ebenso unbeantwortet wie die nach seiner wiederholten Teilnahme an Bragida-Kundgebungen und -Aufmärschen, bei der am 22.02.2016 er und sein Freund Lasse R. das Fronttransparent getragen haben sollen. Genauso unbeantwortet blieb die Frage nach seiner Teilnahme an einer aufgebauten Drohkulisse mit nahezu 20 Rechtsgesinnten im Vorgarten eines rechten Aktivisten während einer Demonstration gegen rechte Gewalt in der Braunschweiger Nordstadt am 19.03.2016.

Beweisaufnahme:

Bei der Vorführung der Videoaufnahmen einer Überwachungskamera am Bohlweg vom 09.02.2016 direkt vor der Geschäftsstelle der Falken waren der Zugang durch Pierre B. und Lasse R. zum Eingangsbereich und anschließendes Entfernen ebenso zu sehen wie die Verfolgung des zur Nachschau herausgetretenen Mitarbeiters. Dabei ergriff Pierre B. unvermittelt den Mitarbeiter im Eingangsbereich, zerrte ihn nach außen, so dass dieser stürzte und verpasste dem am Boden Liegenden Schläge und Tritte. Eine mutige Mitarbeiterin ging dazwischen, drängte Pierre B. ab und sorgte dadurch für ein Ablassen des Gewalttäters.

Der 34-jährige Falken-Mitarbeiter C. G. U. K. berichtete von der Verteilung rassistischer Aufkleber durch die beiden Neonazis an der Tür des Falken-Büros. Zur Dokumentation sei er auf den Fußweg des Bohlweges getreten und habe die ihm bekannten Personen an der Ampel vor dem an der Ecke gelegenen Fastfood-Restaurant gesehen und die beiden fotografiert. Plötzlich seien die beiden zurückgekehrt und Pierre B. habe auf ihn eingeschlagen und ihm sein Mobiltelefon entreißen wollen. Durch das Wegreißen sei er zu Boden gegangen und anschließend geschlagen und getreten worden. In der Notaufnahme habe er abends seine Verletzungen dokumentieren lassen: Beule am Kopf, Hämatome am Schädel, Nacken, Brustkorb, an der Schulter und an Armen und Beinen. Über 4 Tage habe er an Schmerzen gelitten. Die psychischen Folgen seien ein skeptischeres Verhalten, wenn Personen ins SUB kämen, und die Angst vorm Auflauern durch Personen des Tatverdächtigenumfeldes zu Hause. Eine Alkoholfahne habe er bei dem Angeklagten nicht bemerkt. Pierre B.: „Tut mir leid, was passiert ist.“ Die Zuschauer signalisierten Skepsis hinsichtlich der Ernsthaftigkeit der vorgebrachten Reue.

Der heute 20-jährige verletzte Schüler der Neuen Oberschule L. L. beschrieb die Flyerverteilung durch Pierre B. und Lasse R. am 23.02.2016, bis diese der Schule verwiesen worden seien. Später habe er schauen wollen, ob die beiden noch da seien. An einer anderen Seite der Schule habe er sich auf dem Pausenhof mit mehreren Personen befunden, als die beiden wiedergekommen seien. Er habe sie aufgefordert zu verschwinden. Daraufhin sei Pierre B. auf ihn zugekommen, während Lasse R. eher versucht habe, ihn zurückzuhalten. Er habe P. B. nochmals ruhig aufgefordert zu gehen. Dieser habe jedoch eine Tirade mit Provokationen und Beleidigungen begonnen und eine Schlägerei verbal angekündigt heraufbeschwören wollen. Er habe noch einmal versucht, zu deeskalieren und betont, man wolle keinen Ärger; die beiden sollten einfach nur verschwinden. Daraufhin habe Pierre B. mit einem heftigen Faustschlag ins Gesicht reagiert, gefolgt von einem Fußtritt gegen den Kopf. Die attestierten Folgen waren eine doppelte offene Kieferfraktur, eine Operation und 2 Wochen stationäre Behandlung. 6 Wochen lang habe der Geschädigte nur flüssige Nahrung zu sich nehmen können. Ein linksseitiges Taubheitsgefühl im Lippenbereich sei prognostiziert bleibend, das Kauen führe noch immer zu Schmerzen und zum Knacken des Kiefers. Einen Monat habe der Schüler nicht am Unterricht teilnehmen können, den meisten Stoff aber wieder aufholen können. Auf die Frage nach dem Entschuldigungsschreiben des Angeklagten antwortete der Schüler, dass für ihn die Tat durch nichts zu entschuldigen sei. Eine Alkoholfahne habe er beim Angeklagten nicht bemerkt.

Der geschädigte Schüler L. B. beschrieb die Situation an der NO ähnlich. Die beiden bekannten Neonazis seien der Schule verweisen worden, jedoch wieder hineingekommen. Nach einem kurzen Wortwechsel habe Pierre B. mit „purer Aggression“ Anlauf genommen und seinem Mitschüler L. L. direkt mit der Faust ins Gesicht geschlagen und einen Fußtritt gegen den Kopf versetzt. Er kenne Pierre B. aus dem Fitnessstudio, in dem dieser seinen eintätowierten SS-Kopf stolz zur Schau getragen habe. „Das war ein Kick wie beim Kampfsport; der wusste, wo er hinwollte mit seinem Fuß.“ Der Schüler habe von Pierre B. ebenfalls einen Schlag gegen den Kopf bekommen mit der Folge einer Gehirnerschütterung und einer kleinen offenen Wunde. Nach kurzem Aufenthalt im Krankenhaus seien die körperlichen Auswirkungen, wie z. B. auch Sehstörungen, nach einigen Tagen abgeklungen. Auf Nachfrage gab der Zeuge an, dass es seitens der Schüler keinerlei Provokation gegeben habe, Pierre B. sei weder beleidigt noch bespuckt worden. Dagegen habe der Angeklagte verbal angekündigt, dass es gleich gewalttätig werden werde. Auch dieser Zeuge habe bei dem Angeklagten keinen Alkoholeinfluss bemerkt. Der Angeklagte entschuldigte sich knapp und emotionsfrei, quasi wie zur strafmildernden Pflichterfüllung.

Die genannten Vorgänge an der Neuen Oberschule wurden so auch durch die (teils ehemaligen) Schüler*innen J. J. C., H. L. K., N. S., J. v. d. V., und C. T. bezeugt.

Der inzwischen pensionierte Lehrer U. H. sagte aus, die beiden Flyer und Aufkleber verteilenden Neonazis aus dem einzigen Grund der Schule verwiesen zu haben, weil sie nicht zur Schule gehörten. Er habe zusammen mit dem Hausmeister die beiden Personen noch ca. 50 m bis zu einem anderen Eingang verfolgt, sei dort allerdings erst nach den erfolgten Taten eingetroffen.

Als die Verhandlung zur Mittagspause unterbrochen wurde, bat Rechtsanwalt Adam um Aufnahme folgender Beobachtung zu Protokoll: Der Angeklagte hatte gerade den Reißverschluss seines Sweatshirts geöffnet, so dass ein darunter getragenes T-Shirt der von Neonazis gern getragenen Marke Lonsdale mit den Buchstaben NSDA in der Mitte sichtbar wurde.

Hinsichtlich der gefährlichen Körperverletzung mittels des beschuhten Fußes durch Pierre B. nach dem „Public Viewing“ des Fußball-EM-Halbfinalspiels am 07.07.2016 auf dem Altstadtmarkt wurden vor den Zeugenaussagen Lichtbilder des getragenen T-Shirts des Geschädigten mit Fußabdrücken im Schulter- und Rückenbereich betrachtet.

Der verletzte 32-jährige Zeuge S. E. berichtete, dass der Angeklagte zusammen mit weiteren Personen nach Spielende laut die Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!“ gerufen habe. Er habe daraufhin gesagt: „Hey, jeder ist doch gleich!“ Daraufhin habe der Angeklagte ihm unvermittelt einen heftigen Fußtritt versetzt, so dass er über eine Bank gefallen und zu Boden gegangen sei. Dadurch habe er leichte Hämatome erlitten und Angst vor einem möglichen Auflauern nach Spielende gehabt.

Rechtsanwalt Adam zum Angeklagten: „Waren Sie traurig über Deutschlands Ausschied?“ Pierre B.: „Ja.“ „Haben Sie danach jemanden geschlagen?“ „Nein.“

Die 30-jährige Zeugin L. G. hat laut ihrer Zeugenaussage einen Schubser und einen Tritt des Angeklagten gesehen. Der 39-jährige Zeuge S. K. will gesehen haben, wie S. E. nach einem Fußtritt des Angeklagten zu Boden gegangen sei. Sprechchöre habe er selbst nicht gehört, man habe ihm nur davon erzählt. Der 34-jährige Zeuge M. D. hat nach eigener Aussage die Sprechchöre selbst nicht gehört, aber gesehen, wie S. E. getreten wurde und über eine Bank geflogen sei. Der 48-jährige Zeuge M. F. gab an, das Zu-Boden-Gehen des Geschädigten und das Einschlagen auf ihn gesehen zu haben. Die Sprechchöre habe er selbst nicht gehört. Der 16-jährige Sohn dieses Zeugen, M. F., hat nach seiner Aussage die ausländerfeindlichen Parolen gehört, S. E. habe Pierre B. daraufhin angesprochen und sei von diesem unvermittelt in den Bauch getreten worden. Keine/r der Zeugen*innen hatte zuvor einen Ausspruch wie „Deutschland verrecke“ gehört.

Der in Ausbildung befindliche 18-jährige Freund des Angeklagten, Lasse Christian R., betrat zu seiner Zeugenaussage den Gerichtssaal energischen Schrittes und erhobenen Hauptes in Zunfthose, grüßte im Rahmen einer Kehre vor der Anklagebank den Angeklagten mit solidarischer Hand-/Armerhebung, um anschließend stolz Platz auf einem der Pressesitzplätze zu nehmen. Auf dem Zeugenstuhl angekommen, stellte Richterin Gille fest, dass die bisherigen Verfahren gegen den Zeugen eingestellt worden seien. Nun wollte sie die Hintergründe zu den Vorfällen an der Neuen Oberschule wissen. Lasse R. behauptete, man habe keinerlei Material verteilt, aber 10 Jugendliche hätten rauchend auf dem Schulhof gestanden. Pierre B. und er hätten sich nicht auf dem Schulgelände befunden, seien aber von den Schülern bepöbelt und bespuckt worden. Pierre B. sei geschubst worden und habe sich nur gewehrt. Ein Schlag, ein Tritt auf den ersten Schüler, ein Schlag auf den zweiten Schüler. Er selbst habe nur mit seinem Regenschirm gefuchtelt. Danach seien beide gegangen.

Auf Nachfrage des Nebenklagevertreters Adam behauptete der Zeuge, die beiden seien diversen Beleidigungen durch die Schüler ausgesetzt gewesen, ihnen sei der Mittelfinger gezeigt worden und sie seien als Scheiß-Nazis beschimpft und aus der Gruppe heraus bespuckt worden. Der Grund seien Probleme mit der Gruppe am Vortag gewesen. An der Schule habe man nur geguckt und sei dann durch einen Lehrer des Grundstücks verwiesen worden.

Zu der gefährlichen Köperverletzung durch Pierre B. am 07.07.2016 nach dem Fußballspiel befragt, sagte Lasse R., dass er den Vorfall nicht gesehen habe. Jedoch seien die beiden angeblich von schreienden Menschen verfolgt worden, bis die Polizei gekommen sei. Er gab zu, ‚ganz neutral‘ den Spruch „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!“ wegen der Niederlage der deutschen Nationalelf und, weil er betrunken gewesen sei, gerufen zu haben. Angeblich habe der Zeuge nur ein paar Bier getrunken. Ihm wurde jedoch vorgehalten, dass sein Kumpel Pierre B. die gemeinsame Leerung einer Flasche Vodka angegeben habe. Nach Polizeiangaben hatte Lasse R. eine Atemalkoholkonzentration von 1,38 ‰. Lasse R. betonte seine generelle Ablehnung, mit der Polizei zu reden.

Auf Nachfrage durch Sven Adam gab Lasse R. an, bekennender Nationalist zu sein und seine politischen Ansichten mit Pierre B. zu teilen und diese nach außen zu tragen. So habe man gemeinsam an Kundgebungen von NPD-Veranstaltungen, teils auch als Ordner, teilgenommen. Der Zeuge beharrte auf Nachfragen auf der Behauptung, der später geschädigte Schüler L. L. der NO habe ihm und Pierre B. gegenüber den sog. Stinkefinger gezeigt. Rechtsanwalt Adam wies den Zeugen darauf hin, dass er sich gerade wegen seiner Falschaussage strafbar gemacht habe, denn kein anderer Zeuge habe gesehen, dass aus der Schülergruppe gespuckt und der Mittelfinger gezeigt worden sei. Das beeindruckte den Zeugen nicht, er beharrte auf seiner Aussage, er selbst habe mit seinem Regenschirm nur Angreifer abgewehrt und Pierre B. sei kein Täter. Die beiden seien angeblich von über 10 Personen angegriffen worden.

Auf Nachfrage von Nebenklagevertreter Rasmus Kahlen bestätigte Lasse R. das Verkleben von Aufklebern am Eingang der Falken-Geschäftsstelle am 09.02.2016. An die Ereignisse danach habe er keine Erinnerung mehr. Ebenso bestätigte der Zeuge die Teilnahme zusammen mit Pierre B. an einer Protestversammlung im Vorgarten eines JN-Aktivisten während der Nordstadt-Demonstration gegen rechte Gewalt am 19.03.2016. Man selbst habe keine Versammlung angemeldet gehabt. Ferner bestätigte der JN-Aktivist die Teilnahme zusammen mit dem Angeklagten an einer rechtsgerichteten Störung des diesjährigen Ostermarsches in Gifhorn sowie an mehreren Bragida-Versammlungen, bei denen man auch einmal das Fronttransparent getragen habe. Pierre B. und der Zeuge würden sich erst seit Anfang 2016 kennen. Man habe gemeinsam Kraftsport, jedoch keinen Kampfsport betrieben.

Beweisantrag der Nebenklage:

Rechtsanwalt Adam kündigte die Beantragung eines Gutachtens zur Untersuchung der Beweggründe und Ziele des Angeklagten sowie seiner politischen Gesinnung an. Zur Erörterung wurde auf Antrag Adams der Zeuge L. R. noch nicht entlassen, jedoch aus dem Saal geschickt. Staatsanwältin Meyer hatte für den Antrag auf die Erstellung eines weiteren Sachverständigengutachtens kein Verständnis. Schließlich sei bereits Dr. med. Christian Riedemann mit einem Sachverständigen-Gutachten beauftragt. Dr. Riedemann ist jedoch als Facharzt für Neurologie, Psychotherapie und Psychiatrie am Maßregelvollzugszentrum Niedersachsen in Bad Rehburg mit einer Begutachtung hinsichtlich der Schuldfähigkeit des Angeklagten beauftragt und nicht mit der Untersuchung seiner rechtsgerichteten Aktivitäten und seiner Gesinnung. Das dürfte auch im Rahmen der stundenlangen Verhandlung dadurch deutlich geworden sein, dass Dr. Riedemann nahezu jeden Zeugen nach einer möglichen Beeinflussung des Angeklagten durch Alkohol oder Drogen während der Tatausführungen befragte. Auch Richterin Gille zeigte Unverständnis, sei doch die Gesinnung nicht Anlass der Taten gewesen. Nebenklagevertreter Rasmus Kahlen pflichtete seinem Kollegen bei, dass das Motiv des Angeklagten und eine menschenverachtende Gesinnung durchaus als Strafmaß schärfend zu berücksichtigen seien.

Ein Blick in § 46 II StGB, Grundsätze der Strafzumessung , verrät, dass die „Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende“ Umstände sowie „die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille“ bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind.

Das Engagement der Nebenklagevertreter in der ersten Instanz wird zudem durch die Tatsache nachvollziehbar, dass die Nebenkläger nicht das gleiche Recht haben, wie der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft in Bezug auf die Einlegung einer Berufung oder Revision. Gemäß § 400 I StPO, Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers , können die Nebenkläger das Urteil nicht mit dem Ziel anfechten, dass eine andere Rechtsfolge der Tat verhängt wird. Das bedeutet, dass die Nebenkläger nur bei einem Freispruch, der in diesem Fall nicht zu erwarten ist, eine Rechtsmittelbefugnis hätten.

Auf Antrag von Rechtsanwalt Adam, der dem Zeugen Lasse R. noch eine Chance zur Korrektur seiner Aussage einräumen wollte, bevor der Straftatbestand der falschen uneidlichen Aussage gemäß § 153 StGB endgültig erfüllt ist, wurde dieser Zeuge formal noch nicht entlassen, sondern zum nächsten Verhandlungstermin erneut geladen. Als der Zeuge zur Vermittlung dieses Ergebnisses wieder den Gerichtssaal betrat und erneut mit Pierre B. kommunizierte, kündigte Staatsanwältin Meyer ihm bei irgendeiner Kontaktaufnahme zum Angeklagten die Festnahme an.

Fortsetzung der Beweisaufnahme:

Der Polizeioberkommissar C. des Polizeikommissariates Mitte berichtete vom Abend des 07.07.2016 nach besagtem Fußballspiel, dass er am Ringerbrunnen von einer Gruppe von Personen angesprochen worden sei, weil 2 Personen ausländerfeindliche Parolen gerufen hätten und eine Person geschlagen worden sei. Bei der Ergreifung habe Lasse R. eine Atemalkoholkonzentration von 1,38 ‰ aufgewiesen, bei Pierre B. habe aufgrund seiner Aggressivität kein Atemalkoholtest durchgeführt werden können.

Verächtliche Herabwürdigung der Nebenklage durch Staatsschutzsachbearbeiterin:

Eine gut 5-minütige Verhandlungspause nutzte die Sachbearbeiterin B. der Braunschweiger Staatsschutzabteilung dazu, ausgiebig gegenüber Kolleg*innen der Bereitschaftspolizei und in Anwesenheit der verletzten Schüler über den Antrag des Opferanwaltes Adam hinsichtlich des Sachverständigen-Gutachtens zu lästern: „So’n Scheiß“ sei doch völlig überflüssig. Wenn dadurch jedoch junge Polizist*innen der Bereitschaftspolizei als Zuständige für den ersten Angriff auf der Straße dahingehend von der sachbearbeitenden Fachabteilung in aller Öffentlichkeit im Gerichtssaal gebrieft werden, Opferrechte von vermeintlich „Linken“ mit Füßen zu treten, während man eine rechtsradikale, menschenfeindliche Gesinnung herunterspielt und verharmlost und offensichtlich eine Aufklärung der Hintergründe und Motivlage zu diesen hier zu verhandelnden Taten zu verhindern wünscht, ist das ein Skandal für sich. Die Jahre des ungehinderten Treibens des NSU lassen weiterhin grüßen.

Fortsetzung der Beweisaufnahme:

Polizeikommissar M. A. berichtete, wie sich Pierre B. bei seiner Ingewahrsamnahme am 07.07.2016 im Anschluss an die gefährliche Körperverletzung nach dem Fußballspiel mit der Faust auf die Brust geschlagen und dann den Hitlergruß gezeigt habe. Anschließend zitierte der Beamte aus seinem Berichtsheft 23 von Pierre B. innerhalb von ca. 30 bis 60 Sekunden ausgestoßene Beleidigungen in Form eines Monologes auf dem Weg vom Vorraum bis zur Zelle. Die Tirade reichte von „Wichser“ bis zu „Ihr werdet alle ins KZ gehen.“ Verteidiger Zott fragte nach dem Verbleib des seinem Mandanten bei der Ingewahrsamnahme entwendeten Portemonnaies. Diesbezüglich müsste es schließlich auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde geben. Dem Kommissar war diesbezüglich jedoch nichts bekannt. Widerstand habe der Angeklagte bei seiner Ingewahrsamnahme nicht geleistet.

Polizeikommissar A. P. sagte aus, von den Beleidigungen im Gewahrsam nur von seinem Kollegen M. A. gehört zu haben. Er berichtete jedoch von 3 Anzeigen gegen den Angeklagten durch einen jungen Mann, die sich als falsche Verdächtigung herausgestellt hätten. Es habe demnach keine Verletzungen und auch keine Atteste gegeben. Am 24.05.2016 habe Herr G. angegeben, von Pierre B. geschlagen und mit Benzin überschüttet worden zu sein. Dieser wolle ihn anzünden. Spätestens hier flog der Schwindel auf. Mit Urteil vom 29.11.2016 sei G. nach Jugendstrafrecht verwarnt worden und müsse einen Aufsatz über die Folgen der falschen Verdächtigung schreiben.

Der Sachbearbeiter der Staatsschutzabteilung in Sachen Pierre B., Polizeihauptkommissar U. S., sagte, das Gespann Pierre B. und Lasse R. sei zum ersten Mal am 06.02.2016 bei der Störung an einem Infostand der Mitarbeiterinnen der Frauen- und Mädchenberatungsstelle bei sexueller Gewalt e.V. auf dem Kohlmarkt auffällig geworden. Auf die Frage, ob Pierre B. als rechtsgerichtet einzustufen sei, sagte U. S., ja, aber er betrachte die JN als so etwas wie seine Familie. Jedoch sei er auch ohne die JN aktiv und rufe allein auf der Straße Parolen, so dass man denken könne, „der hat sie nicht mehr alle.“ Es habe unzählige Straftaten durch Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gegeben, Sachbeschädigungen und Kritzeleien. Diese Serie habe schlagartig mit Beginn der U-Haft geendet.

In der Anfangszeit sei kein Alkohol im Spiel gewesen, später sei der Angeklagte immer mal wieder bei Veranstaltungen betrunken gewesen. Man habe Pierre B. über einen längeren Zeitraum observiert und dabei beobachtet, wie er Flyer an Autoscheiben verteilt habe. Ferner sei er viel mit Lasse R. und Sebastian W. unterwegs gewesen, die sich durch ihn vor Angriffen aus der linken Szene beschützt gefühlt hätten. Es sei bei dem Angeklagten auf der einen Seite ein „kanalisierter Rassismus“ zu beobachten, auf der anderen Seite habe er auch ausländische Freunde. Verteidiger Zott fragte, ob sein Mandant eine beabsichtigte Zielscheibe von „Linken“ sei. Dies konnte PHK S. nicht bestätigen und wertete die falschen Verdächtigungen durch G. als „emotionale Ausnahme“. Hinsichtlich des Risikos von Konfrontationen meinte U. S., beide Seiten müssten vorsichtig sein, „Rechts“ wie „Links“. Auf die Frage des Verteidigers, dass sein Mandant einmal von 15 bis 20 Personen in Lehndorf verfolgt und angegriffen worden sei, konnte der Hauptkommissar nur erwidern, dass die Täter unbekannt seien.

Ausblick:

Der erste Verhandlungstag endete nach 7 Stunden mit der Zusage des Opferanwaltes Adam zur Faxzusendung seines Antrages auf Erstellung des Sachverständigen-Gutachtens für den nächsten Tag.

Die Verhandlung wird am Mittwoch, 21.12.2016, um 09:00 Uhr, im Saal E06 fortgesetzt.
Letzte Änderung: 7 Jahre 11 Monate her von Alarice.

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7 Jahre 11 Monate her - 7 Jahre 11 Monate her #11421 von Nachtschatten

@Alarice, herzlichen Dank für deinen ausführlichen und wie immer gut dargestellten Bericht, im letzten Kommentar!


Er ist deutlich besser, als alles andere was bisher in den Medien so geschrieben worden ist.

Hast du schon mal überlegt, dich bei regional-braunschweig, als Redakteurin zu bewerben?

Durch deinen Bericht, sind meine Befürchtungen leider bestätigt worden.

Allein das die Staatsanwaltschaft, trotz dutzender Straftaten, P.Bauer erst nicht in U-Haft nehmen wollte.

Und jetzt das herunterspielen der braunschweigweiten monatelangen Prügelattaken und Sachbeschädigungen durch P.Bauer, zeigt das unser Rechtssystem, wie die Braunschweiger Polizei auch, leider auf den rechten Auge blind zu sein scheint.

Aber Bitte lest Euch den sehr guten Bericht, von Alarice einen Kommentar vorher durch, das sagt schon alles wie ich finde!



Letzte Änderung: 7 Jahre 11 Monate her von Nachtschatten.

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7 Jahre 10 Monate her #11832 von Redaktion
In Braunschweig für über 30 Straftagen neulich gerade noch vor Gericht, veröffentlicht die Erfurter Polizei nun ein Fahndungsfoto - da ist wohl bis Erfurt behördlich nichts durchgedrungen.

Das Bündnis gegen Rechts half nun aus, wie gerade gemeldet wird:

"Dabei handelt es sich offensichtlich um den Braunschweiger Pierre Bauer, der kürzlich wegen des Angriffs auf zwei Schüler der "Neuen Oberschule" verurteilt wurde. Hier ein Bild von ihm in Erfurt zusammen mit Lasse Richei und Sebastian Weigler von der "JN Braunschweig":

www.flickr.com/photos/lionelcbendtner/26662045912/in/album-72157665472821143/

Die Polizei wurde wohl bereits informiert.


http://www.thueringen24.de/erfurt/article209339599/Polizei-fahndet-nach-glatzkoepfigem-Schlaeger-aus-Erfurt.html

#Blaulicht  Attacke auf Polizisten: Fahndung nach glatzköpfigem Schläger


Die Polizei sucht diesen Mann. Ihm wird Körperverletzung vorgeworfen.

20.01.2017, 13:35 Uhr

Angriff auf Polizisten am 1. Mai 2016 in Erfurt
Glatzköpfiger Mann nahm an Rechte-Demo teil
Polizei sucht Zeugen

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