Überwachung des Datenverkehrs im Braunschweiger Rathaus
Umstrittene Methoden der Stadtverwaltung rufen Landesbeauftragen für Datenschutz auf den Plan
Das Ganze zieht wohl jetzt doch größere Kreise, hin zu Datenschützern, die dem Braunschweiger Treiben von OB und Stadtverwaltung dann doch mal etwas genauer auf die Finger sehen wollen...
Radio Okerwelle berichtet:
"Die Braunschweiger Stadtverwaltung ist ins Visier des Landesdatenschutzbeauftragen geraten. Hintergrund sind Nachforschungen der Piratenpartei im Stadtrat. Die Fraktion hatte herausgefunden, dass der Datenverkehr von Mitarbeitern der Stadtverwaltung aber auch von allen Ratsfraktionen für zwei Monate auf Vorrat gespeichert wird. Nach Angaben der Piratenpartei soll es Mitarbeitern der Fraktionen sogar untersagt sein, ihren Browserverlauf vorzeitig zu löschen. Man sei auf die Vorgänge in Braunschweig aufmerksam geworden und werde die Stadt um eine Stellungnahme bitten, sagte der Sprecher des niedersächsischen Landesdatenschutzbeauftragen, Michael Knaps gegenber Radio Okerwelle."
www.okerwelle.de/cms/index.php?id=62&tx_ttnews
[tt_news]=613&cHash=aa095d2fe016ff353f90c830837908d7
Offenbar reicht die dürftige Erklärung Herrn Lehmanns nicht aus.
Auch der
braunschweig-spiegel
bietet einen Beitrag zum Thema.
Finde aber, die Piraten stifteten weniger "Verwirrung", eher Aufklärung.
Wenn Verwirrung im Rat entstanden sein sollte, zeigt das nur, wie wichtig ihre Aufklärung war. Der
Landesdatenschutzbeauftragte weiß nun auch etwas mehr über die ganz eigene Gangart, die der Braunschweiger Hofstaat nebst OBerhaupt auslebt.
Weitere Infos zum Thema Vorratsdaten und Informationsfreiheitsgesetz;
“Ich habe doch nichts zu verbergen!”
Irrtümer und Populismen zu Vorratsdatenspeicherung und Überwachung. Eine Broschüre des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom November 2011
wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Populismen-zu-vds-und-ueberwachung.pdf
SPD und die Vorratsdatenspeicherung: Jetzt wieder ohne “light”
"Was war die Aufregung groß, als Mitglieder des Gesprächskreises “Netzpolitik und Digitale Gesellschaft” beim SPD-Parteivorstand einen Antrag stellten, der die VDS light+ einführen wollte. Also eine Speicherung, wann wer welche IP hatte. Für eine Woche. Ausgenommmen werden sollte der Horror-Katalog (der Richtlinie und des ursprünglichen gekippten Gesetzes) jeder E-Mail, jeder SMS und jedes Anrufs, jeweils mit Standort.
Einzig die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen sprach sich gegen jede Vorratsdatenspeicherung aus.
Wie erwartet, kommt nun alles noch viel schlimmer. ..."
Fazit: Sieben ablehnende Anträge gekippt und VDS “eindämmen.” Nachzulesen im Antragsbuch (PDF), Seiten 371-375.
Jetzt ist nur noch vorgesehen, dass die Speicherfrist von 6 auf 3 Monate verkürzt werden und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts eingehalten werden soll.
Damit ist auch davon auszugehen, dass auch von jeder E-Mail, jeder SMS und jedem Anruf die Verbindungsdaten und Standorte gespeichert werden sollen.
Wir in Braunschweig sind da schon entschieden weiter. Unser OB (CDU) denkt da fortschrittlicher.
Vielen Dank aber an die SPD-Netzpolitiker/innen, die dem OB schon mal damit den Weg bereitet haben.
Falls Sie als SPD-Mitglied damit nicht einverstanden sind, können Sie mit diesen Antrag auf ihrem Bundesparteitag vom 4.-6. Dezember in Berlin ablehnen.
Gruß Helmhut
SPD-Innenminister Gall verteidigt Vorratsdatenspeicherung
"Früher hätten Terroristen zum Beispiel per Brief einen Selbstmordanschlag angekündigt. Diese habe man beschlagnahmen können. «Was machen wir, wenn solche Personen auf Facebook posten?"
Innenminister Reinhold Gall (SPD)
ja, was machen wir dann bloß?
BVerwG: Informationsfreiheitsgesetz gilt grundsätzlich für die gesamte Tätigkeit der Bundesministerien
"In einer aktuellen Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, das auch ein Bundesministerium den Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen - hier hausinterne Unterlagen zu einem Gesetzgebungsverfahren sowie Stellungnahmen gegenüber dem Petitionsausschuss - nicht mit der Begründung ablehnen darf, dass die Unterlagen die Regierungstätigkeit betreffen und deswegen geheim zuhalten seien."
Mehr dazu unter:
www.wkdis.de/aktuelles/anwaltswoche/230972?partner=328