1. Dienstverhältnis von Frau Sommer zur Stadt Braunschweig Der Rat der Stadt hat Frau Sommer für die Dauer vom 01.12.2010 bis 30.11.2018 als Beamtin auf Zeit gewählt. Im Zuge der dargestellten Maßnahmen beantragt Frau Som-mer ihre Beurlaubung für die Dauer ihrer verbleibenden Amtszeit vom 01.03.2012 bis 30.11.2018. Die Entscheidung hierüber hat der Rat der Stadt zu treffen. Die Verwaltung wird eine entsprechende Gremienvorlage für den Verwaltungsausschuss (21.02.2012) und den Rat (28.02.2012) vorbereiten.
2. Bestellung von Frau Sommer zur Geschäftsführerin bei der NiWo und der SBBG Frau Sommer soll für den Zeitraum vom 01.03.2012 bis 30.11.2018 Geschäftsführerver-träge bei der NiWo und der SBBG erhalten. ...
(Bericht Drucksache 12174/12)
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