Durch Veröffentlichungen von
"Korrespondenzen des Oberbürgermeisters" könnte
"das Wohl der Stadt Braunschweig beeinträchtigt werden", so läßt es der Oberbürgermeister über seinen Ersten Stadtrat Lehmann der BIBS-Fraktion verkünden.
Seit Einführung der Informationsfreiheitssatzung Ende letzten Jahres stehen nicht nur den Ratsleuten auch Kopien aus den Verwaltungsvorgängen zu.
Soll die Akteneinsicht nun scheibchenweise wieder zurückgedreht werden?
Im vorliegenden Fall begehrte BIBS-Ratsherr Henning Jenzen Kopien aus den Verwaltungsakten zur Flughafenfinanzierung und dabei u.a. auch Kopien einiger dort enthaltener Korrespondenzen zwischen OB Hoffmann und dem zuständigen nieders.Landesministeriums bzw. den Ministerpräsidenten Gabriel und Wulff.
OB sieht das Wohl der ganzen Stadt in Gefahr
Dem wolle Oberbürgermeister Hoffmann nicht entsprechen, weil
"das Wohl der Stadt Braunschweig beeinträchtigt" werden könnte.
Wörtlich heißt es dann weiter im Brief des OB vom 12.9.2012:
Es handelt sich bei den im Anhang aufgeführten Korrespondenzen des Oberbürgermeisters um schriftliche Kommunikation auf höchster Ebene bzw. auf höchster Führungsebene von Konzernen.
[...]
Bei Nichtwahrung der Vertraulichkeit wird auf hochrangiger politischer Entscheidungsebene Schriftlichkeit zukünftig nicht mehr als taugliche Kommunkationsform angesehen werden können.(Brief an BIBS-Ratsfraktion vom 12.9.2012)
Schaden drohe durch "Funktionsstörung des Verwaltungshandelns"
Gäbe man dem Informationsbedürfnis des Ratsherrn nach, wären
"Ansiedlungen von Großprojekten" und
"Erweiterungen von zentralen wirtschaftlichen Säulen der Region" in Gefahr.
Flucht in die Mündlichkeit
Logische Folge wäre ein weitgehender Verzicht auf schriftliche Kommunikation dieser obersten höchsten Ebenen.
"Es käme somit zur Flucht in die Mündlichkeit":
Folge einer solchen Entwicklung wäre es, dass genau das Gegenteil der durch die Informaitonsfreiheit beabsichtigten Transparenz einträte.
Ein schriftlich nicht mehr nachvollziehbares Verwaltungshandeln würde letztlich sogar jegliche nachschauende Kontrolle seitens der politischen Organe entfallen lassen.
(ebd.)
Gut gemeinter Rat vom Oberbürgermeister?
Diese Entwicklung als Folge grenzenloser Informationsfreiheit würde das zentrale Gepräge moderner Verwaltungsentwicklung untergraben: Die Schriftlichkeit.
(ebd.
Darüberhinaus stehe dem Oberbürgermeister auch ein "ungeschriebener Schutzbereich exekutiver Eigenverantwortung" zu.
Fazit - zumindest für Braunschweig:
Was der höchste Machtinhaber dieser Stadt exklusiv allein für sich reklamiert, das geht den Rat auch erst einmal nichts an, es sei denn, er bekommt es irgendwann mitgeteilt... oder auch nicht.
Und was sagen die in dieser Weise - wieder einmal - zurechtgewiesenen Ratsparteien?