Hallo Sonnenschein,
um Unterversorgung geht es auch gar nicht.
Wenn Grenzwerte überschritten werden, ist im juristischen Sinne ein Schaden aufgetreten.
Es handelt sich hier um ein
direktes Zugeständnis an die Atomlobby, insbesondere deswegen, weil auf einem liberalisierten Binnenmarkt wie dem der EU
gleiche Vertriebsbedingungen für alle Lebensmittellieferanten
einklagbar sind.
Dies war der Einstieg.
Es wissen leider immer noch viel zu wenige Menschen, dass Aufweichungen gesetzlicher Bestimmungen ein Grundprinzip der neoliberalen Wirtschafts-"ordnung" sind.
Die so genannten Deregulierungen (Stichwort, das zur Täuschung benutzt wird, ist der "Bürokratieabau") sind geeignet, Lobbyistengruppen anzulocken, wie ein Misthaufen die Fliegen.
Die Offenheit der EU-Gremien für Lobbyisteneinflüsse ist bekannt, siehe
http://www.lobbycontrol.de/blog/index.php/2011/03/lobbyskandal-im-eu-parlament-zeigt-dringenden-beda
Analog zum Verhalten der Atomindustrie, die aus der unzureichenden gesetzlichen Absicherung des 3-monatigen Moratoriums per Schadenersatzforderung Kapital schlagen will,
entledigt man sich auch hier schon mal prophylaktisch drohenden Ungemachs in Form von möglichen finanziellen Forderungen an die eigene Adresse, sowie zu erwartender zusätzlicher Kosten für mehr "Sicherheit".
Eine erneute Sensibilisierung für das Thema ist aber zum Glück nicht mehr aufzuhalten.
Es ist wahrscheinlich, dass die Industrie schon mal Vorsorge trifft, den "Rückbau" ihrer Anlagen möglichst preisgünstig (und damit umweltbelastend) zu gestalten, weil man von den gesetzlich vorgeschriebenen, zweckgebundenen finanziellen Rücklagen dann möglichst viel für sich einbehalten kann.
Sicher wird das nicht der einzige Grund sein, vieles ist vorstellbar.
Der unmittelbarste Effekt erhöhter Grenzwerte (falls erhöhte Strahlung nach Europa kommt) wäre die Vermeidung von Aufsehen und negativer PR für die Industrie, also die Entlastung des Werbeetats, der zu Zeiten von Tschernobyl schon einmal 1/4 der Gewinne verschlungen hatte...
C.M.