Das große Klagen -Versehen oder Absicht?
RWE klagt gegen Stilllegung - eventuelle Folgekosten trägt der Steuerzahler
Schwarzgelb hatte die Stilllegung der sieben ältesten AKW mit Verweis auf Paragraf 19, Absatz 3 des Atomgesetzes angeordnet. Danach kann die Stilllegung eines Kernkraftwerks verlangt werden, "wenn Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter" bestehen. Die CDU begründet dies als vorsorgende Maßnahme nach dem Atomunglück in Japan.
Auf Rat gepfiffen!
Juristen und die Fraktion der Grünen aber halten Auslegung und Abschaltung auf dieser angeblichen Rechtsgrundlage für nicht geeignet, da sie Klagen nach sich ziehen und unnötige Kosten zur Folge hätten.
Und siehe da, sie hatten Recht. RWE klagt als erstes Energieunternehmen gegen das "Moratorium" von Schwarzgelb. Sind die beratenden Juristen der Regierung etwa so schlecht, so unfähig, dass sie dies nicht hätten voraussehen können wie andere Juristen oder die grüne Opposition?
Fein raus - trotz Klagen!
Es hat den Anschein, als hätte man in Regierungskreisen - wie bereits so oft - mit dem Motto "erstmal machen, dann weiter sehen!" gegen alle Vernunft einfach irgendein Szenario durchdrücken wollen, was nach Aktion aussieht. Dies auch, ums Volk zu beruhigen. Wurde hier erneut etwas mit den Konzernen ausgekungelt? Hat man etwa absichtlich auf diesen wackligen, weil in der Sache ungeigneten Paragraphen gesetzt, damit die Konzerne leichtes Spiel haben, dann im Nachhinein die Regierungsentscheidungen rechtlich infrage zu stellen?
Eine Hand wäscht...
Merkel mit RWE-Chef Großmann (re.) und Eon-Chef Teyssen.
(Quelle: APN)
Am Ende werden sich womöglich die Konzerne rechtlich durchsetzen und ihre AKWs wieder anwerfen können, die Regierung hat aber inzwischen Zeit gewonnen, nichts Wesentliches an ihrer Atompolitik ändern zu müssen, weil das Recht gesprochen wurde zugunsten der Energieunternehmen. Die Kosten für die Klagen tragen natürlich wiederum die Steuerzahler; die Regierung kostet das keinen Cent. Um so einfacher ist es also, solche von vorneherein unsinnigen Entscheidungen zu treffen.
Nichts verstehen wollen
Die Regierung hätte - genau so wie die Opposition aus SPD und Grünen frühzeitig vorgeschlagen hat - das Gesetz ändern müssen, die die Verträge vor der Laufzeitverlängerung wieder in Kraft setzen, um der sich andeutenden Klagewelle der Energieunternehmen entgegen zu wirken und deren Kosten zu Lasten der eigenen Bürger zu vermeiden. Dies hat sie - trotz vieler Hinweise aus juristischen Kreisen - nicht getan. Sie nahm also die vorausehbaren Klagen in Kauf. Damit hat sie sich erneut als unfähig, uneinsichtig, unbelehrbar gezeigt. Sie haben es also - im Gegensatz zu westerwelligen und merkelhaften Lippenbekenntnissen - also nur gut verstanden, uns erneut in die Irre zu leiten und den Atomkonsens zwischen Regierung und Energiekonzernen weiter zu befördern.
Frau Mundvoll