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Regierung will Bürgerbeteiligungen b. Bürgerbeteiligung einschrän

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11 Jahre 11 Stunden her - 11 Jahre 11 Stunden her #9061 von Nachtschatten
Die CDU/CSU/ FDP Bundesregierung will Bürgerbeteiligungen an Solaranlagen, Windparks oder anderen ökologischen Unternehmen erheblich erschweren!

Bitte beteiligen Sie sich an der Protestbriefaktion:
www.energie-neu-denken.de/buergerkraft-retten.php

"...Zum Sommer 2013 soll ein Gesetz beschlossen werden, das die Finanzierung von Bürgerwindparks oder Bürgersolaranlagen praktisch unmöglich macht. Nur noch große Emissionshäuser (Herausgeber von Kapitalanlagen und Beteiligungen) werden die geplanten Auflagen erfüllen können.
Festgeschrieben werden soll dies in dem neuen Kapitalanlagengesetzbuch (KAGB).

Durch umfangreiche Auflagen und Vorgaben wird der Finanzierung von gemeinschaftlichen Solaranlagen bzw. Windparks oder auch anderen ökologischen Unternehmen in Form von Kommanditgesellschaften, so genannten Genussrechten oder ähnlichen Kapitalbeschaffungen wohl ein Ende gesetzt. Bisher haben sich Ökogärtnereien, Biohöfe oder auch Entwicklungsprojekte mit der Ausgabe von Genussrechten unkompliziert Geldmittel beschaffen können. Bürgersolaranlagen und Windparks wählten oft die Gesellschaftsform GmbH & Co. KG. Mit dem neuen Gesetzesentwurf ist dies aufgrund der hohen Anforderungen praktisch nicht mehr möglich...."


Man kann sich das auch ausdrucken und per Post wegschicken und vielleicht auch gleich an die SPD/ Grünen die sind nämlich auch keine Bürgerpartei mehr, seid dem sie über 5% sind- leider!


Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel,
sehr geehrter Herr Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble,
sehr geehrter Herr Bundesumweltminister Peter Altmaier,
sehr geehrter Herr Präsident des Bundesrates Winfried Kretschmann,

derzeit wird der Gesetzentwurf zur Umsetzung der AIFM-Richtlinie beraten.

Mit Entsetzen habe ich dabei feststellen müssen, dass Bürgerprojekten zu Erneuerbaren Energien oder anderen ökologischen Unternehmensfinanzierungen bei dem jetzigen Entwurf zum Kapitalanlagengesetzbuch praktisch ein Ende gesetzt wird.

Bewährte Konzeptionen wie die Gesellschaft in Form einer GmbH & Co. KG oder Genussrechte werden bei unverändertem Beschluss nicht mehr möglich sein.

Die Verwirklichung von regionalen Projekten wie Bürgersolaranlagen, Bürgerwindparks oder der Finanzierung von ökologischen Unternehmen werden zudem durch das Verbot von Ein-Objekt-Fonds mit Anteilsgrößen unter 20.000 € verhindert werden.

Selbst Kommunen wird es nicht mehr möglich sein, ihre Bürgerinnen und Bürger bei Erneuerbaren-Energien-Kraftwerken zu beteiligen.

Es macht Sinn, dass als Folge der Lehman-Pleite Anleger besser geschützt werden.

Dies sollte jedoch vor allem große Fonds betreffen, so wie es auch die EU-Richtlinie vorsieht.

Gerade kleine regionale Projekte boten in der Vergangenheit dem Kleinanleger ein sinnvolles und nachvollziehbares Angebot.

Auch das bürgerliche Engagement wurde dadurch gewinnbringend gefördert.

Insofern fordere ich Sie dringend auf, folgende Änderungen beim Gesetzentwurf zum Kapitalanlagengesetzbuch durchzusetzen:

Geschlossene Fonds mit einer Gesamtinvestition von maximal 50 Mio. € werden beim Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) von den neuen Auflagen ausgenommen.

Dies sind insbesondere:

die verpflichtende Verwahrstelle (aufgrund der hohen Kosten) die Vorschrift zur Gründung einer Investmentkommanditgesellschaft statt einer gewöhnlichen Kommanditgesellschaft
eine notwendige Vertriebserlaubnis für den Emittenten die notwendige Registrierung von Fonds die Begrenzung von ein-Objekt-Fonds die Begrenzung der Fremdkapitalaufnahme die Vorschrift einer jährlichen externen Bewertung die Vorschrift von mindestens 2 Geschäftsführern die Vorfinanzierung von Blind-Pools

Außerdem müssen für Kleinprojekte die bisherigen Ausnahmeregelungen von der Prospektpflicht unbedingt erhalten bleiben:

Dies sind insbesondere:

bei weniger als 20 Anteilen
bei einem Volumen von unter 100.000 €
bei Anteilsgrößen von mindestens 20.000 €

Wir dürfen auch darauf hinweisen, dass Verbände bei der öffentlichen Anhörung nicht zwangsläufig die Interessen aller vertreten. So sind die Verbände vor allem durch große Emissionshäuser finanziert, denen weniger Konkurrenz durchaus willkommen sein dürfte.

Ich darf also appellieren, nehmen Sie Ihren Bürgerauftrag ernst und schaffen Sie einen Rahmen, damit auch weiterhin aktive Bürger, Vereine, kleine ökologische Unternehmen und Kommunen die Möglichkeit haben, regional sinnvolle Projekte gemeinsam umsetzen zu können. Hier ist Anlagebetrug äußerst selten und oft ist sogar ein persönlicher Bezug vorhanden.

Ich danke Ihnen und freue mich auf Ihre Rückmeldung in Form eines geänderten Gesetzentwurfs.

Mit herzlichen Grüßen

Über eine Stellungnahme würde ich mich freuen.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

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Letzte Änderung: 11 Jahre 11 Stunden her von Nachtschatten.

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