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Der Rat der Stadt möge beschließen:
„Mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 wird gemäß § 106 Abs. 2 NSchG eine 5. Integrierte
Gesamtschule eingerichtet, die die Jahrgänge 5 bis 12 umfasst. Standort ist das Schulzentrum
Heidberg.
Sie wird als Ganztagsschule gem. § 23 Abs. 1 NSchG geführt. Die Verwaltung wird gebeten, unverzüglich die Zustimmung des Nds. Kultusministeriums einzuholen.
Da davon auszugehen ist, dass das Nds. Kultusministerium vor Zustimmung zur Errichtung der Schule auf einer Elternbefragung bestehen wird, ist diese vorzubereiten und noch im Dezember
2011 durchzuführen.
Mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 werden gem. § 106 Abs. 1 NSchG die Hauptschule und die Realschule im Schulzentrum Heidberg jahrgangsweise aufgehoben. Es ist sicherzustellen,
dass die derzeitigen Schüler dieser Schulen den Schulbesuch am Standort Heidberg beenden können.
Der Schulentwicklungsplan ist entsprechend fortzuschreiben.
Die Verwaltung wird gebeten, auf die Schulbehörde einzuwirken, um eine möglichst zügige Bestellung eines
Gründungskollegiums zu erreichen.
Bei der Sanierung des Schulgebäudes im Rahmen des PPP-Programms ist das Gründungskollegium zu beteiligen, um ggf. gesamtschulspezifische Belange zu berücksichtigen.
Die Begründung erfolgt mündlich.
Der Rat der Stadt wird gebeten zu beschließen:
1. Wegen des nachgewiesenen Bedarfes wird in Braunschweig zum 01.08.2012 eine weitere IGS eingerichtet.
2. Der Schulentwicklungsplan der Stadt Braunschweig ist zeitnah fortzuschreiben.
3. Zu dieser Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes wird eine Bürgerbefragung durchgeführt.
4. Die Bürgerbefragung soll klären, ob die Schulentwicklungsplanung sich – im Rahmen des Nds. Schulgesetzes – an den Elternwünschen für die Schullaufbahn ihrer Kinder orientieren soll. Auf dem Stimmzettel ist als Erläuterung klarzustellen, dass das auch zur Neuerrichtung von Schulen oder zur Schließung bestehender Schulen führen kann. [Hervorhebung red.]
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Bürgerbefragung nach § 35 NKomVG erforderliche Durchführungssatzung vorzubereiten und dem Rat zeitnah zur Beschlussfassung vorzulegen.
6. Die Bürgerbefragung soll zeitnah in wahlähnlicher Form stattfinden. Die Verwaltung wird gebeten, dem Rat für die Durchführung der Bürgerbefragung einen konstengünstigen
Vorschlag vorzulegen.
gez. Manfred Pesditschek
Fraktionsvorsitzender
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Durchführung einer Elternbefragung zur Feststellung des Interesses an der Errichtung
einer fünften Integrierten Gesamtschule mit Beginn des Schuljahres 2012/2013
Dazu sind die Erziehungsberechtigten der Grundschulkinder der Jahrgänge 1 bis 4 zu befragen (ca. 8.000 Befragungen). Ein Rückgriff auf die Zahl der Ablehnungsfälle an den bestehenden Integrierten Gesamtschulen der vergangenen Jahre allein kann eine Elternbefragung im Grundschulbereich nicht ersetzen. Die Zahl der Ablehnungsfälle kann lediglich als zusätzliches Indiz für das Interesse der Erziehungsberechtigten an der Einrichtung einer weiteren Gesamtschule dienen.
...
Mit der NLSchB sind das beigefügte Elterninformationsschreiben und der Erfassungsbogen abgestimmt worden, die aus Mustern des Landes abgeleitet worden sind. Diese Schriftstücke werden in die russische, polnische und türkische Sprache übersetzt. Die Grundschulen sollen die Fragebögen
vom 25. - 28. November an die Schülerinnen und Schüler verteilen. Zur Bearbeitung der
Erfassungsbögen haben die Eltern dann Zeit vom 29. November bis 16. Dezember 2011. In dem Zeitraum vom 29. November bis 14. Dezember 2011 sind zwei Informationsveranstaltungen zur Vorstellung der Befragung und der Arbeit der Integrierten Gesamtschule für interessierte Eltern geplant. Ein Abschluss der Befragung vor den Weihnachtsferien wird als erforderlich angesehen, da ansonsten eine deutlich geringere Rücklaufquote der Erfassungsbögen zu erwarten ist.
Über das Ergebnis soll den Gremien Anfang Januar 2012 durch eine Mitteilung außerhalb von Sitzungen berichtet werden...
(FB Schule Drucksache 14742/11)
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