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HartzIV - Sanktionen und Urteile

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14 Jahre 2 Monate her #1100 von Ulenspiegel
Urteil: Ohne korrekte Rechtsbelehrung darf keine ALG II-Kürzung vorgenommen werden
Hartz IV Bezieher dürfen nur dann sanktioniert werden, wenn eine korrekte Rechtsbelehrung im Vorfeld statt gefunden hat. In einem Urteil vom 5.Januar 2010 stellt das Sozialgericht Dortmund (Az.: S 22 AS 369/09 ER) fest, dass Arbeitslosengeld II (ALG II) Bezieher wegen eines Verstoßes gegen die getroffene nur dann sanktioniert werden dürfen, wenn ausreichend über die rechtlichen Folgen eines Verstoßes aufgeklärt wurde....
www.gegen-hartz.de/urteile/ohne-rechtsbelehrung-keine-hartz-iv-kuerzung-11009.html

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14 Jahre 2 Monate her #1266 von Ulenspiegel
Kein Existenz-Entzug mehr möglich?: Hartz4-Plattform aus Wiesbaden fühlt sich bestätigt: Existenz-Entzug aus § 31 SGB II nicht mehr möglich

„Mit der heutigen Entscheidung des Bundessozialgerichts sehen wir uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt, dass das Bundesverfassungsgericht am 9. Februar auch den Hartz IV-Sanktionsparagrafen 31 gekippt hat,“ erklärt Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin nach Kasseler der Urteilsverkündung gegenüber dem Sozialticker. „Der Hinweis der Richter während der Verhandlung, dass sie „nicht zu prüfen gehabt“ hätten, „ob die Sanktion verfassungswidrig“ sei, ist ein an Deutlichkeit nicht zu überbietender Wink mit dem Zaunpfahl an alle Verwaltungen und Sozialgerichte.“ [...]

www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/kein-hartz-iv-existenz-entzug-mehr-moeglich-9812.php

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