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ALG II vs. Datenschutz

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13 Jahre 10 Monate her - 13 Jahre 10 Monate her #2206 von Luziefer-bs1
Datenschutz und Bankgeheimnis ade`: Polizei, Justiz und Finanzämter durchleuchteten Bankkonten, ohne dass dabei die Betroffenen darüber in Kenntnis gesetzt wurden

Polizei, Justiz und Finanzämter durchleuchten Bankkonten, ohne dass die Betroffenen darüber in Kenntnis gesetzt wurden. Wie aus einer Bundestags-Anfrage der FDP Fraktion hervor geht, wurden im ersten Halbjahr 2009 rund 57 000 Konten durch Behörden abgerufen. Umgerechnet werden rund 200 Kontoabfragen pro Tag durch Behörden durchgeführt. Etwa zwei Drittel der Abfragen werden durch die Polizei und Justiz-Behörden vorgenommen, wie die Bundesregierung in einer Antwort mitteilte. Um welche Straftaten es sich handeln würde, bei denen die Daten abgerufen werden, wurde nicht benannt und bleibt unklar. Lediglich wurde offen gelegt, dass es sich bei den "übrigen Konto-Abfragen" um eine "Festsetzung der Vermögensverhältnisse" handeln würde. Dabei wurden die Bankdaten von Hartz IV Beziehern, Wohngeld- und Bafög Empfängern überprüft.


Die Einsicht in Bankdaten sollte eigentlich nur in Ausnahmefällen geschehen. Allerdings verdeutlicht die hohe Anzahl im ersten Halbjahr 2009, wie wenig das Bankgeheimnis für Hartz IV-Betroffene gilt. Das Bundesfinanzministerium weiß zudem nicht davon zu berichten, ob die Inhaber der Konten über die Ausspähung informiert wurden. Laut des Bundesverfassungsgerichtes dürfen Konto-Abfragen nicht zum "alltäglichen Standardinstrument" verwendet werden, sondern müssen ein sogenanntes "ultima ratio" sein. Die Daten dürfen also nur dann angezapft werden, wenn wirklich kein anderes adäquates Mittel mehr zur Verfügung steht. Prüfungen durch Richter, ob eine Verhältnismäßigkeit besteht, fehlen völlig. Die Bundesregierung hüllt sich ins Schweigen und gibt sich Ahnungslos.

Erst im Juni 2009 wurde bekannt, dass der Datenschutz von Hartz IV Beziehern durch eine interne Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit entschieden verletzt wurde. In der internen Dienstanweisung wurde beschrieben, wie Arge Außendienstmitarbeiter am effektivsten Hartz IV Betroffene "observieren" könnten, um einen sog. "Leistungsmissbrauch" aufzudecken. Aufgrund der energischen Intervention des Erwerbslosen Forums Deutschland, der gegen-hartz.de Redaktion und zahlreichen Presseberichten musste die Bundesagentur für Arbeit die Dienstanweisungen zurück nehmen. Die Unschuldsvermutung und eine Einhaltung von Rechtstaatlichkeit bei Hartz IV- Bezug scheinen kaum noch zu gelten. (17.07.2009)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/datenschutz-behoerden-ueberpruefen-hartz-iv-konten21434.php

Ich kann nu jeden Bezieher von Hartz IV warnen unbedacht mit Bankkonten umzugehen.
Mein tipp,wenn man wirklich ein Knto braucht,das Geld bis auf die notwendigen Ausgaben zu räumen und alles bar zu bezahlen.
Etwas umständiger,aber sicherer!


;)

Auszahlung ohne eigenes Konto möglich

Wenn man über kein eigenes Girokonto verfügt, kann man sich die Hartz 4 Leistungen auch bar auszahlen lassen. Dies erfolgt über einen Scheck, der bei der Deutschen Post eingelöst werden kann.

(Oder bar am Auszahlungsautomaten in der ARGE,besser als Verrechnungscheck)

Beträge, die 10 Euro nicht übersteigen, werden nicht ausgezahlt, sondern so lange aufgespart, bis ein Betrag von mindestens 10 Euro zu Stande komm.

Wird über einen Zeitraum von sechs Monaten keine Leistung ausgezahlt, so kann auch ein Minderbetrag von weniger als 10 Euro ausbezahlt werden.

In der Regel wird von der Agentur für Arbeit ein Betrag von 2,10 Euro für die Barauszahlung einbehalten. Diese Gebühr wird direkt von der Leistung abgezogen.

Kann man nachweisen, dass man nicht in der Lage ist, sich ein Girokonto bei einem Kreditinstitut anzulegen, so wird von dieser Gebühr abgesehen.

Weiterhin wird die Deutsche Post zusätzlich (unabhängig von der ARGE!) für die Einlösung des Schecks folgende Gebühren berechnen:

* bei Auszahlungen bis 50 Euro: 3,50 Euro
* bei Auszahlungen über 50 Euro bis 250 Euro: 4,00 Euro
* bei Auszahlungen über 250 Euro bis 500 Euro: 5,00 Euro
* bei Auszahlungen über 500 Euro bis 1000 Euro: 6,00 Euro
* bei Auszahlungen über 1000 Euro bis 1500 Euro: 7,50 Euro

Anspruch auf Girokonto

Jeder Bürger hat Anspruch auf ein Girokonto, welches im Guthaben geführt werden kann, daher sollte sich, um Kosten zu sparen, ein solches angelegt werden. Hierbei sind das "Konto für Jedermann" oder das "P-Konto" interessant.

Quelle:http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/hartz-iv/auszahlung-ohne-konto.html


Im übrigen übernimmt die ARGE auch überweisungen vom Stromanbietern,die dann von der Leistung abgezogen werden.
So spart man sich unnötige Überweisungskosten.

;)
Letzte Änderung: 13 Jahre 10 Monate her von Luziefer-bs1.

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