Altmark-ZeitungLandkreis Gifhorn . Die Gesundheitsreform, beziehungsweise die Krankenkassenbeiträge haben Auswirkungen auf die Sozialhilfeempfänger. Darauf weist Bernd-Günter Schwabe, Leiter des Fachbereiches Soziales bei der Kreisverwaltung, hin.
Ganz aktuell würden derzeit die Möglichkeiten der gesetzlichen Krankenkassen in der Presse und den Nachrichten thematisiert. "Viele Versicherte müssen demnächst Zusatzbeiträge von 8 Euro monatlich an ihre Krankenkasse zahlen. Diese Mehrbelastung sorgt auch für Verunsicherung bei Personen, die soziale Leistungen zum Lebensunterhalt erhalten", weiß Schwabe.
"Man schaut schlicht einfach nur noch auf die finanziellen Leistungen", sagt Landrätin Marion Lau. Sie ist empört, denn Bezieher des SGB II, also Hartz-IV-Empfänger, müssen gegeben enfalls ihre Krankenkasse wechseln. Wie Schwabe erläutert, werde die Arbeitsgemeinschaft Landkreis Gifhorn (Arge) vom Bund finanziert. Dieser weigere sich, die Mehrkosten zu übernehmen, es sei denn, gewisse Leistungen werden von anderen Krankenkassen nicht gezahlt. "Der Arge-Kunde steht allerdings in der Pflicht, das darzulegen. Dabei wird unter anderem auch zu berücksichtigen sein, ob der Leistungsbezieher weiteres Einkommen hat, aus ihm die Zahlung zuzumuten ist", so Schwabe. Grundsätzlich verlange der Gesetzgeber also bei sogenannten Hartz-IV-Empfängern einen Wechsel in eine Krankenkasse ohne Zusatzbeitrag. Das bedeute nicht nur viel Arbeit und Papierkrieg für die SGB-II-Bezieher, sondern auch für die Arge-Mitarbeiter.
Anders sieht das beim Bezug von Sozialhilfe aus. Bei Personen, die Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII von der Kreisverwaltung bekommen, werden die Zusatzbeiträge in vollem Umfang anerkannt und vom Fachbereich Soziales übernommen.
Eine Aufforderung zum Wechsel der Krankenkasse, so Schwabe, erfolgt im Rahmen der Sozialhilfe generell nicht. Das betreffe hauptsächlich Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt oder von Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung. "Hier reicht es aus, den Fachbereich Soziales über die Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrages oder die Veränderung des Einkommens, zum Beispiel Rentenbezug, zu informieren", erläutert der Fachbereichsleiter. Die entsprechenden Unterlagen sind als Kopie einzureichen.
Die Mehrkosten, die auf den Landkreis Gifhorn als Sozialhilfeträger zukommen, werden bei rund 250 Fällen auf etwa 2000 Euro monatlich geschätzt. Wenn die Zusatzbeiträge ab März erhoben werden sollten, müsste der Kreis in diesem Jahr also etwa 20000 Euro zusätzlich aufwenden.
Kritisch merkte Schwabe an: "Auf diese Weise transferieren die Kommunen und das Land Niedersachsen einen steuerfinanzierten Anteil in das System der gesetzlichen Krankenversicherung." Lau spricht zudem von einer Zwei-Klassen-Krankenversicherung appelliert an die Regierung, sich das Ganze noch einmal zu überlegen.
"Derzeit wird das Ganze auch noch mal rechtlich geprüft, vielleicht ändert sich noch etwas", meint Wilfried Reihl, Leiter der Arge im Landkreis Gifhorn. Ihn beschäftigt die Frage, was passiert, wenn alle Krankenkassen ihre Beiträge erhöhen? Und was kommt auf diejenigen zu, die derzeit ALG I beziehen, die Mitteilung von der Krankenkasse erhalten und erst später in Hartz IV wechseln? Wilfried Reihl: "Von denen müssen wir die Kosten übernehmen. Derjenige kann nicht mehr vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen."
Besondere Härtefälle:
Ein Krankenkassenwechsel kann in folgenden Fälle eine besondere Härte sein, wenn
• die Krankenkasse spezielle Behandlungsformen oder besondere Versorgungsformen anbietet, die für den Versicherten aufgrund seines Gesundheitszustandes bedeutsam sind;
• der Versicherte sich durch seine Mitgliedschaft Anwartschaften auf Prämienzahlungen erwirbt, die er durch einen Wechsel verlieren würde;
• der Versicherte sich aufgrund früherer Beitragszahlungen Anspruch auf besondere Leistungen erworben hat, zum Beispiel Wahltarife für einen Krankenkassenanspruch;
• der Leistungsbezug nach dem SGB II absehbar kurzzeitig ist.
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