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Gesundheitspolitik

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14 Jahre 2 Monate her #903 von Ulenspiegel
HartzIV-Betroffene müssen Kasse wechseln -
Bund zahlt keine 8 Euro

Landkreis Gifhorn . Die Gesundheitsreform, beziehungsweise die Krankenkassenbeiträge haben Auswirkungen auf die Sozialhilfeempfänger. Darauf weist Bernd-Günter Schwabe, Leiter des Fachbereiches Soziales bei der Kreisverwaltung, hin.

Ganz aktuell würden derzeit die Möglichkeiten der gesetzlichen Krankenkassen in der Presse und den Nachrichten thematisiert. "Viele Versicherte müssen demnächst Zusatzbeiträge von 8 Euro monatlich an ihre Krankenkasse zahlen. Diese Mehrbelastung sorgt auch für Verunsicherung bei Personen, die soziale Leistungen zum Lebensunterhalt erhalten", weiß Schwabe.

"Man schaut schlicht einfach nur noch auf die finanziellen Leistungen", sagt Landrätin Marion Lau. Sie ist empört, denn Bezieher des SGB II, also Hartz-IV-Empfänger, müssen gegeben enfalls ihre Krankenkasse wechseln. Wie Schwabe erläutert, werde die Arbeitsgemeinschaft Landkreis Gifhorn (Arge) vom Bund finanziert. Dieser weigere sich, die Mehrkosten zu übernehmen, es sei denn, gewisse Leistungen werden von anderen Krankenkassen nicht gezahlt. "Der Arge-Kunde steht allerdings in der Pflicht, das darzulegen. Dabei wird unter anderem auch zu berücksichtigen sein, ob der Leistungsbezieher weiteres Einkommen hat, aus ihm die Zahlung zuzumuten ist", so Schwabe. Grundsätzlich verlange der Gesetzgeber also bei sogenannten Hartz-IV-Empfängern einen Wechsel in eine Krankenkasse ohne Zusatzbeitrag. Das bedeute nicht nur viel Arbeit und Papierkrieg für die SGB-II-Bezieher, sondern auch für die Arge-Mitarbeiter.

Anders sieht das beim Bezug von Sozialhilfe aus. Bei Personen, die Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII von der Kreisverwaltung bekommen, werden die Zusatzbeiträge in vollem Umfang anerkannt und vom Fachbereich Soziales übernommen.

Eine Aufforderung zum Wechsel der Krankenkasse, so Schwabe, erfolgt im Rahmen der Sozialhilfe generell nicht. Das betreffe hauptsächlich Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt oder von Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung. "Hier reicht es aus, den Fachbereich Soziales über die Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrages oder die Veränderung des Einkommens, zum Beispiel Rentenbezug, zu informieren", erläutert der Fachbereichsleiter. Die entsprechenden Unterlagen sind als Kopie einzureichen.

Die Mehrkosten, die auf den Landkreis Gifhorn als Sozialhilfeträger zukommen, werden bei rund 250 Fällen auf etwa 2000 Euro monatlich geschätzt. Wenn die Zusatzbeiträge ab März erhoben werden sollten, müsste der Kreis in diesem Jahr also etwa 20000 Euro zusätzlich aufwenden.

Kritisch merkte Schwabe an: "Auf diese Weise transferieren die Kommunen und das Land Niedersachsen einen steuerfinanzierten Anteil in das System der gesetzlichen Krankenversicherung." Lau spricht zudem von einer Zwei-Klassen-Krankenversicherung appelliert an die Regierung, sich das Ganze noch einmal zu überlegen.

"Derzeit wird das Ganze auch noch mal rechtlich geprüft, vielleicht ändert sich noch etwas", meint Wilfried Reihl, Leiter der Arge im Landkreis Gifhorn. Ihn beschäftigt die Frage, was passiert, wenn alle Krankenkassen ihre Beiträge erhöhen? Und was kommt auf diejenigen zu, die derzeit ALG I beziehen, die Mitteilung von der Krankenkasse erhalten und erst später in Hartz IV wechseln? Wilfried Reihl: "Von denen müssen wir die Kosten übernehmen. Derjenige kann nicht mehr vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen."

Besondere Härtefälle:

Ein Krankenkassenwechsel kann in folgenden Fälle eine besondere Härte sein, wenn

• die Krankenkasse spezielle Behandlungsformen oder besondere Versorgungsformen anbietet, die für den Versicherten aufgrund seines Gesundheitszustandes bedeutsam sind;

• der Versicherte sich durch seine Mitgliedschaft Anwartschaften auf Prämienzahlungen erwirbt, die er durch einen Wechsel verlieren würde;

• der Versicherte sich aufgrund früherer Beitragszahlungen Anspruch auf besondere Leistungen erworben hat, zum Beispiel Wahltarife für einen Krankenkassenanspruch;

• der Leistungsbezug nach dem SGB II absehbar kurzzeitig ist.

Altmark-Zeitung

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14 Jahre 2 Monate her #929 von Ulenspiegel
Sozialverband übt Kritik an Zusatzbeitragszahlungen für HartzIV-Betroffene
Wer Arbeitslosengeld II bekommt und bedürftig ist, muss künftig Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung selbst bezahlen. Anders als die regulären Beiträge übernehmen die Leistungsträger – in der Regel sind das die Argen – diese Kosten nicht, berichtet die newsclick , vergisst aber vollends, dass jeder Arbeitslosengeldbezieher (I und II) vom Regelsatz zudem auch die immens gestiegenen Strom- und einen Teil der Warmwasserzubereitung selbst zu zahlen hat. Vom Rest muss er seinen Lebensunterhalt bestreiten. Im Normalfall bedeutet das, dass von rund 359 Euro durchschnittlich 60 Euro und zwischen 6 und 9 Euro monatlich allein für die Strompauschale und Warmwasser abgehen. Verbleibt ein Rest von ca. 290 Euro für all das, was man zu einem sozial eingebundenen Leben benötigen würde. Das ist entschieden zu wenig. Hinzu kämen jetzt weitere 8 Euro für die Krankenversicherung, wobei der Betroffene dann nur noch 282 Euro zum Leben bleiben. So die Relationen.


Acht Euro - für HartzIV-Empfänger fast drei Tage Essen!
Eine Belastung von 8 Euro bedeutet für einen HartzIV-Empfänger zumeist, dass er knapp drei Tagessätze für Essen nun für seine Krankenversicherung aufbringen muss.
Auch Kai Bursie, Leiter des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) in unserer Region, kritisiert die zusätzliche finanzielle Belastung für Langzeitarbeitslose. "Die Krankenkassenbeiträge sollten vom Leistungsträger vollständig übernommen werden", fordert er. Die Hartz-IV-Sätze seien schon sehr knapp bemessen. Acht Euro kämen daher einer Kürzung des monatlichen Einkommens um mehr als zwei Prozent gleich.

Den möglichen Wechsel in eine andere Kasse sieht Bursie ebenfalls kritisch: "Niemand sollte aus dem Vertrauensverhältnis zu seiner Krankenkasse gedrängt werden." Außerdem sei nicht abzusehen, wann andere Kassen mit Zusatzbeiträgen nachzögen.

Wechseln bringt teilweise keine Ersparnis
Möglicherweise wird ein Wechseln zu einer anderen Krankenkasse gar nichts bringen, denn schon jetzt steht fest, dass auch andere Kassen ihre Beiträge erhöhen werden. Das bedeutet, dass die Betroffenen zeitverzögert dann doch zahlen müssten.

Hans-Joachim Hoffrichter von der DAK Braunschweig: "Es ist bei dem Finanzbedarf im Gesundheitswesen nur eine Frage der Zeit, wann alle Kassen zusätzliche Beiträge einführen." Auch die DAK nimmt ab 1. Februar acht Euro mehr.

Fazit: Wer je geglaubt hat, dass die schwarz-gelbe Regierung nicht am allersten bei jenen sparen wird, die weder Lobby haben und nicht als Klientel gelten, der wird damit nun eines besseren belehrt.

Fragt man, wer diese wohl gewählt hat, will es keiner gewesen sein. Mag schon sein, da die Mehrheit gar nicht gewählt hat, dass man jetzt aber zur Einsicht kommen muss, das es besser gewesen wäre, dennoch zur Wahl zu gehen, um wenigstens zu vermeiden, dass die recht kleine Klientel derer, die nun zum Sozialabbau beitragen, das Los der Nichtwähler deutlich mitbestimmt...

sieht Ulensp :( egel

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14 Jahre 2 Monate her #1075 von Ulenspiegel
Hartz IV Betroffene müssen höchst wahrscheinlich die erhobenen Zusatzbeiträge der Krankenkassen nicht entrichten. Das Bundesarbeitsministerium will schnelle Lösung erarbeiten. Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen erheben ab dem ersten Februar 2010 sowie in den kommenden Monaten pauschale Zusatzbeiträge von den Versicherten...
www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/krankenkassen-keine-zusatzbeitraege-bei-hartz-iv-7761.php

Aus dem Text:
"Die regulären Kosten für die Krankenkassen werden für Sozialhilfe und ALG II Bezieher von den Jobcentern übernommen. Es gab Befürchtungen, dass ALG II Bezieher von den Behörden dazu gezwungen werden, aufgrund der Zusatzbeiträge die Krankenkasse zu wechseln. Doch eine Sprecherin der Bundesagentur (BA) widerspricht dieser Befürchtung: "Es gibt gegenüber den Jobcentern keine Anweisung" diesbezüglich, so eine BA-Sprecherin. Falls dennoch eine solche Aufforderung komme, rät die Bundesvorsitzende des Arbeitslosenverbandes Deutschland, einen Widerspruch einzulegen. Bislang sind solche Fälle jedoch nicht bekannt geworden. (04.02.2010)"

Wechselwelle bei den Krankenkassen wird teuer
(Von Silvio Duwe)
www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32028/1.html
Aufforderung von Gesundheitsminister Rösler zum Wechsel der Kasse ist ökonomisch unsinnig...

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14 Jahre 2 Monate her #1174 von Ulenspiegel
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Gesundheit: Kopfpauschale stoppen - jetzt unterschreiben

Die von Gesundheitsminister Rösler angestrebte Kopfpauschale sorgt in der Regierungskoalition weiter für Streit. Während der Minister sein politisches Schicksal vom einheitlichen Versicherungsbeitrag abhängig macht, halten Finanzminister Schäuble und der CSU-Vorsitzende Seehofer dagegen. Die öffentliche Debatte macht sich auch in der Beteiligung an unserer Online-Aktion bemerkbar: Seit gestern haben wir über 50.000 Unterschriften für ein solidarisches Gesundheitssystem.

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