Der Handelsverband Berlin-Brandenburg (HBB) reagierte auf die Flasmobaktion der Gewerkschaft empört und wollte Ver.di solche Flashmobs verbieten lassen. Die Arbeitgeber aber verloren den Prozess in allen drei Instanzen, zuletzt beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt.Demnach sind sogenannte
Flashmobs zur Unterstützung von Streiks erlaubt, solange Gewerkschaften
damit nur die eigene Schwäche ausgleichen.[...]
begründeten die Richter.Flashmobs seien im Arbeitskampf nicht verboten, auch wenn es sich um eine neue Kampfform handele. Eine Gewerkschaft dürfe auch neue Ideen
aufgreifen, um die Arbeitgeber unter Druck zu setzen. Allerdings müsse die
Gewerkschaft jeweils als Initiatorin des Flashmobs erkennbar sein.
Dazu genüge es, wenn die Teilnehmer Gewerkschaftswesten oder -Anstecker tragen oder entsprechende Flugblätter verteilen. Der Arbeitgeber müsse wissen,
von wem er angegriffen werde.
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