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Neues aus der ARGE

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13 Jahre 8 Monate her #2776 von Luziefer-bs1
Wie ich schon vor einigen Tagen berichtete sind bei einigen Anträge wegen Strom und Wasser verschwunden,bei der ARGE Braunschweig natürlich.Gerade wenn es darum ging der Anbieter zu wechseln.Da ich meine Schreiben persönlich abgegeben habe,glaubte ich auf der Sicheren Seite zu sein.
Aber weit gefehlt, wie sich jetzt herausstellt ist die Post verschwunden, irgendwo zwischen Cyriaksring und der Hauptpost abhanden gekommen.BS Energie erhebt Mahnkosten und Droht mit der Stillegung des Gas und Stromnetzes.Eine neue Abzockmethode unseren Geschätzen OB? Schließlich ist er ja in der ARGE mit vertreten und auch in BS Energie.
Nicht nur schlimm genug das hier auf soche weise ALG II Empfänger abgezockt werden, nein es geht noch ein Schritt weiter, da die Gewinne ja zu 3/4 an Veolia gehen und somit ins Ausland transferiert werden.
Unglaublich was hier in der Stadt abgeht.
Habe das schon dementsprechend weiter geleitet und auf Grund der ganzen Vorfälle sehe ich hier nur noch den Weg mich an andere höherstehende Gerichte zu wenden.
Anscheinend ist man unbelehrbar und in keinsterweise Einsichtig.
Wer nicht hören will,muss fühlen sagt man.
Wird Zeit dem treiben en Ende zu bereiten.

:angry:

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12 Jahre 6 Monate her #5761 von Helmhut
[url=http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-sonderbedarf-bei-alg-ii-4-9283.php
]Hartz IV Sonderbedarfe zusätzlich zum regulären ALG II Regelsatz

[/url]


Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Urteil vom 9. Februar 2010 u. a. entschieden, dass im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Hartz IV) neben den durchschnittlichen Bedarfen, die mit der ALG II Regelleistung abgedeckt sind, auch unabweisbare, laufende, nicht nur einmalige besondere Bedarfe, die in atypischen Lebenslagen anfallen, zu decken sind.

Bis zur Schaffung einer eigenen Rechtsgrundlage im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch hat das BVerfG angeordnet, dass sich der Anspruch direkt aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG ergibt. Ein Verweis auf Leistungen nach § 73 SGB XII ist nicht mehr zulässig. Bei einem „Sonderbedarf“ handelt es sich nicht um einmalige oder kurzfristige Bedarfsspitzen, die durch ein Darlehen nach § 23 Abs. 1 SGB II aufgefangen werden können (z.B. Brillen, orthopädische Schuhe, Zahnersatz).


Urteil: Erben eines Hartz IV Beziehers müssen gezahlte Sozialleistungen zurückzahlen

Das Sozialgericht Berlin urteilte, dass Erben eines Arbeitslosengeld II Beziehers die gezahlten Sozialleistungen aus der Erbmasse zurückzahlen müssen. Hierfür ist allerdings die Vorraussetzung, dass das Erbe aus den gezahlten Hartz IV Leistungen den Betrag von 1700 Euro übersteigt. Weiter lesen:
www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-aus-erbschaft-zurueckzahlen-8667.html

Die neue Regelbedarfsfortschreibungsverordnung für die höheren Regelsätze im Jahr 2012 ist nun beschlossen. Siehe dazu von und bei Harald Thomé:
Die VO (pdf)

Neue Regelleistungen
Eine Zusammenstellung der neuen Regelleistungen auf Folien (pdf)

Handbuch Gerichtsverfahren

Die BA hat ein [url=http://www.harald-thome.de/media/files/Praxishandbuch-Sozialgerichtsgesetz.pdf
]Praxishandbuch[/url] (pdf) erstellt. Dort werden systematisch verfahrenstechnische Hinweise zum Widerspruchs- und Klageverfahren gegeben.

Hier die
Dienstanweisung zum Handbuch.

Bildungspaket: Keine Nachweise notwendig

Auf eine Pressemitteilung des Erwerbslosenforums und der KOS hin hat das Arbeitsministerium nun Auffassung der Initiativen bestätigt und öffentlich erklärt, dass Nachweise für rückwirkende Hartz IV-Leistungen aus dem Bildungsbpaket nicht erforderlich sind.... Weiter lesen?

Zeitarbeitsbranche öffnet sich für „Equal Pay“

„Zeitarbeiter könnten bald mit ihren fest angestellten Kollegen
gleichgestellt werden. Gegen eine entsprechende gesetzliche Regelung macht. Adecco-Deutschland-Chef Dinges allerdings Front…“ [url=http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/zeitarbeitsbranche-oeffnet-sich-fuer-equal-pay/4508844.html
]Handelsblatt[/url] online

Neue OZ: Kommentar zu Ein-Euro-Jobs
"In seltener Eintracht wollen DGB und Arbeitgeber die schon lange umstrittenen Ein-Euro-Jobs per Veto-Recht weiter stutzen. Beide haben gute Gründe für diese ungewöhnliche Koalition: Gewerkschafter befürchten, dass Arbeitslose dank der Ein-Euro-Jobs zwar aus der Statistik verschwinden, aber aufs Abstellgleis gestellt werden. Und Unternehmer, besonders Handwerker, kritisieren, dass ihnen Aufträge entgehen und reguläre Beschäftigung verdrängt wird.
Tatsächlich verzerrt der Einsatz von Ein-Euro-Jobbern in vielen Fällen den Wettbewerb. Zumindest, wenn Langzeitarbeitslose verstärkt Kernaufgaben des Stammpersonals übernehmen müssen. Befeuert wird die Kritik noch durch wissenschaftliche Studien: Demnach verbessern Ein-Euro-Jobs die Chancen auf reguläre Beschäftigung nicht, sondern verschlechtern sie sogar. Daher hat auch der Bundesrechnungshof 2010 diese Art der Arbeitsmarkt-Förderung gerügt..."

"Suppenküchen, Sozialkaufhäuser und Tafeln können nicht unsere Zukunft sein"
www.heise.de/tp/blogs/8/150300
Sozialverbände sehen immer mehr Rentner in Armut. Schlechte Aussichten auch für die kommende Rentnergeneration...

Studenten und Azubis können Gebühren auch nachträglich absetzen

"Lange haben Finanzämter Auszubildenden und Studenten Steuervorteile vorenthalten. Der Bundesfinanzhof kassierte diese Praxis in zwei Fällen. Künftig könnten Betroffene ihre Kosten einfacher geltend machen - teuer für den Staat, wenn er nicht das Gesetz ändert..."
Hannoversche Allgemeine Zeitung

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12 Jahre 5 Monate her #5900 von Helmhut
Braunschweiger Zeitung erfindet "Hartz-IV-Jobcenter" für Braunschweig

(Screenshot newsclick 28.10.2011)

;) Liebe Redaktion, steht groß dran. Es heißt Jobcenter Braunschweig. Sie haben wohl nie einen Ortstermin gemacht?
Aber gut, dass es mal jemand wahrheitsgemäß ausspricht.
Ein Hartz-IV-Jobcenter gibt es hingegen noch nicht, soll womöglich noch kommen, wenn man bedenkt, dass es weniger richtige Arbeit dort zu vermitteln gibt.

Jobcenter Braunschweig demnächst in der "Toblerone"

Der Umzug des Braunschweiger Jobcenters zum Bahnhof - in die Toblerone - beginnt in der nächsten Woche.

Infolge des Umzuges wird das Jobcenter an drei Tagen geschlossen haben: am Montag, 7. November; am Freitag, 11. November, sowie am Montag, 14. November. Hornburg sagt: "An diesen Tagen gibt es einen Notdienst am Cyriaksring."


Jobcenter-Chef kündigt nach Vorwürfen

"Merseburg - Der Chef des Eigenbetriebes für Arbeit im Saalekreis, Roland Schimek, hat nach Begünstigungsvorwürfen seinen Posten aufgegeben. Er habe seinen Anstellungsvertrag fristgemäß gekündigt und Landrat Frank Bannert (CDU) gleichzeitig gebeten, ihn bis zur endgültigen Klärung der erhobenen Vorwürfe von jeglichen Verpflichtungen als Betriebsleiter zu entbinden.

Dies teilte Schimek in einer persönlichen Erklärung am Montag mit. Eine Sprecherin des Saalekreises bestätigte Eingang und Inhalt des Schreibens. "Das ist korrekt", sagte sie der Nachrichtenagentur dpa.

Der Jobcenter-Chef soll einer ihm gehörenden Tapetenfabrik in Halle 10 000 Euro Eingliederungszuschuss für einen Arbeitslosen bewilligt haben. Zudem soll er einer eigenen Arbeitsvermittlungsfirma als Behördenleiter eine Provision von 2000 Euro für die Vermittlung des Arbeitslosen gezahlt haben. Er hatte eingeräumt, dass seine eigene Vermittlungsfirma im Zeitraum von 2005 bis 2011 Geld erhalten habe. Vorwürfe, sich persönlich bereichert zu haben, wies er auch in seiner schriftlichen Erklärung entschieden zurück. Profiteur von den Vermittlungen sei immer der Langzeitarbeitslose gewesen..."

www.volksstimme.de/nachrichten/sachsen_anhalt/sachsen_anhalt_newsticker/628450_Jobcenter-Chef-kuendigt-nach-Vorwuerfen.html

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12 Jahre 5 Monate her #5981 von Helmhut
ARGE GESCHICHTEN

Stellen Sie sich vor, sie sind so um die vierzig oder 45 Jahre alt. Stellen Sie sich vor, dass der Beruf, den Sie einst erfolgreich erlernt und abgeschlossen haben, aktuell nicht mehr gefragt ist oder es keine Stellen gibt in Ihrem erlernten Metier. Oder dass Sie gerade Stellenabbau oder eine Kündigung auf sich zukommen sehen. Kommt vor, sehr oft sogar!

Da Sie nicht arbeitslos werden wollen, orientieren Sie sich schnellmöglichst neu, sondieren den Arbeitsmarkt, sehen, dass nur eine Weiterwildung oder Umschulung in Frage käme, sie vor Arbeitslosigkeit erst einmal zu bewahren. Sie suchen also engagiert nach Alternativen. Sie finden dann auch was Entsprechendes, was zu ihren bisherigen Erfahrungen und Schwerpunkten als auch zu ihrer Persönlichkeit passt und entscheiden sich für eine Ausbildung in diesem Beruf, einem Berufsfeld mit guten Möglichkeiten. Sie haben sich umgeschaut und sogar einen Anbieter ausfindig gemacht, der diese dreijährige Ausbildung anbietet. Natürlich wird das Geld kosten. Und natürlich ist Ihnen klar, dass Sie das finanziell nicht alleine tragen können. Klar ist auch, dass Sie selbst nicht sowohl für die Schule als auch für Ihren Lebensunterhalt während der Ausbildung aufkommen können. Sie denken daran, das bislang für die Altersvorsorge zurückgelegtes Geld zu investieren.

Da das eine schwerwiegende Entscheidung ist, suchen Sie Beratung bei Ihrem Jobcenter, voll Vertrauen darauf, dass man Ihnen dort bei der Entscheidung hilft, Sie auf mögliche finanzielle Unterstützung und Risiken als auch auf Alternativen hinweist.
Und siehe da, Ihr Arbeitsvermittler ist proper, erkennt, dass Sie in Ihrem alten Beruf nicht vermittelbar sind, ist mit der Wahl der Ausbildung einverstanden – und stellt sogar einen Bildungsgutschein in Aussicht, um die Ausbildung zu finanzieren. Allerdings müssten Sie dann dafür zunächst einen Antrag auf Hartz IV stellen. Das tun Sie dann auch getreulich. Sie melden sich beim dafür zuständigen Sachbearbeiter auf dem dafür zuständigen Jobcenter und beantragen Hartz-IV, wie mit ihrem Vermittler besprochen.

Nun entscheidet eine andere weitere Abteilung - die Leistungsabteilung - über die Finanzierung der Grundsicherung zum Lebensunterhalt (Hartz IV, Arbeitslosengeld) und auch über die der Ausbildung, die Sie demnächst antreten wollen.
Dann flattert Ihnen jedoch eine Ablehnung ins Haus. Ihr Antrag auf eine Aus- bzw. Weiterbildung wird komplett abgelehnt, die Zusagen Ihres beratenden Arbeitsvermittlers sind irrelevant. Ihr Antrag auf Hartz IV wird ebenfalls abgelehnt, denn Sie haben ja noch das Geld aus Ihren Rücklagen für die Altersvorsorge. Somit gelten Sie nicht als "bedürftig" und erhalten keine Grundsicherung.

Sie verstehen all das nicht. Gehen erneut zur Beratung ins Jobcenter und ein neuer Sachbearbeiter rät Ihnen, erst einmal mit den Rücklagen aus Ihrer Altersvorsorge die gewählte Ausbildung vollständig abzuzahlen, denn dann wären Sie ja am Ende "bedürftig" und könnten dann gleich - weil mittellos - auch Hartz IV beantragen.

Sie folgen dem Ratschlag, leuchtet Ihnen ja auch ein, dass derjenige, der ja noch irgendwo Geld auf der hohen Kante hat, nicht noch Geld vom Staat abzocken kann. Daher zahlen Sie beim Träger, der Ihnen diese neue Ausbildung anbietet die gesamten Schulungskosten auf einen Schlag. Sie sind nun auf einen Schlag mittellos und in höchstem Maße bedürftig. Nun stellen Sie erneut einen Antrag auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beim zuständigen Jobcenter.
Und siehe da... auch der wird Ihnen abgelehnt!

Dieses Mal teilt man Ihnen mit, dass Sie generell überhaupt keinen Anspruch auf Hartz IV haben, weil Sie zuvor als freier Mitarbeiter so eine Art Selbständigkeit ausgeübt haben und es für diese Gruppe keine Grundsicherung gebe.

All das haben bis dahin alle "Berater" nie angesprochen, obwohl Berufsabschlüsse, Zeugnisse, Werdegang und Praxis gesichtet worden sind. Keiner hatte sie bislang auf diese Besonderheit aufmerksam gemacht. Nun sind Sie arbeitslos, Ihre Altersvorsorge vollständig aufgebraucht und mittellos. Auch Ihre Ausbildung, die Sie bezahlt haben, können Sie mitunter nicht antreten, weil sie ja nicht wissen, wovon Sie zwischenzeitlich leben sollen?

Sie sind empört über die Schlampigkeit, mit der Ihnen "Berater" diesen Weg in die Mittellosigkeit geebnet haben. Deshalb sprechen Sie erneut beim Jobcenter vor.
Dort beruhigt man Sie, erklärt, dass es für den von Ihnen ausgewählten Ausbildungsberuf Bafög gebe. Auszubildende für diesen Beruf könnten Bafög beantragen, deswegen sei Hartz IV ausgeschlossen. Aha!

Für Bafög aber sind Sie leider schon zu alt. Das gibt es nur bis 30, in Ausnahmefällen auch bis 35.
Ach ja, und außerdem haben Sie ja bereits ein Studium hinter sich vor Ihrem ersten Beruf. Damit haben Sie auch keinen Anspruch mehr auf einen zweiten Ausbildungsgang, der über Bafög finanziert werden soll. Das Jobcenter argumentiert folgendes: "Sollte ein Antragsteller individuelle Gründe haben, warum er kein Bafög bekommt, sei das nicht ausschlaggebend!" - Ätsch, Leistung muss sich eben wieder lohnen und Ihr Alter ist ganz allein Ihr Problem!

Das ist doch alles absurd, glauben Sie?
Das glauben Sie nicht?
Dann lassen Sie sich belehren, am besten, bevor Sie sich weiterbilden lassen über das Jobcenter. www.tagesspiegel.de/berlin/von-jeder-hartz-iv-foerderung-ausgeschlossen/5785900.html

___________

INFOS

Diabetes-Vollkost ist nicht aus den Hartz IV Regelleistungen zahlbar


Die Mehrbedarfsempfehlungen 2008 ersetzen nicht eine ggf erforderliche Begutachtung im Einzelfall ... . ... dass das typische Ernährungsverhalten einkommensschwacher Haushalte nicht den Merkmalen einer Vollkost entspricht ... Hieraus folgt, dass die Daten der Einkommens- und Verbrauchsstichproben (EVS 2003) für Nahrung, Getränke und Genussmittel, die die Datenbasis für die Festsetzung der Regelsätze ab 2007 bilden, die Kosten einer Vollkosternährung nicht darstellen.“ Das urteilte das Landessozialgericht NRW in dem Urteil mit dem Aktenzeichen: LSG NRW, AZ: L 7 B 440/09 AS.
Das gesamte Urteil:
www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-satz-reicht-nicht-fuer-diabetes-vollkost-326262.html


Arzt muss über Arbeitsfähigkeit entscheiden
War ein Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit berufsunfähig und will wieder arbeiten, so muss dieser belegen, dass er wieder gesund ist. Das hat das Arbeitsgericht Iserlohn in einem Urteil entschieden (AZ: 4 Ca 1444/10), wie die Deutsche Anwaltsauskunft aktuell hinweist...
www.gegen-hartz.de/urteile/arzt-muss-ueber-arbeitsfaehigkeit-entscheiden-244220.html

Keine erneute Weiterleitung von Rehabilitationsanträgen
Ein einem Rehabilitationsträger von einem anderen Träger zugeleiteter Rehabilitationsantrag darf nicht ein zweites Mal weitergeleitet oder an den erstangegangenen Träger zurückgeleitet werden. In diesem Zusammenhang ist nicht zu prüfen, ob dem erstangegangenen Träger ein rechtsmissbräuchliches Verhalten zur Last fällt. Dies hat das Landessozialgericht in einem heute veröffentlichten Beschluss entschieden...
www.gegen-hartz.de/urteile/erneute-weiterleitung-von-rehabilitationsantraegen-53653.html

Hartz IV Bezieher steht bei Mietzuzahlung Betriebskostenguthaben zu

Im konkreten Fall erkannte das Jobcenter Kiel im Jahr 2009 von der tatsächlichen Miete der Hartz IV Leistungsberechtigten in Höhe von rund 405 Euro nur die sog. Mietobergrenze von 327 Euro (später 362,80) an. Die Differenz zu ihrer tatsächlichen Miete bezahlte die Leistungsberechtigte aus ihrem ALG II Regelsatz von 359 Euro. Im September 2009 erhielt die Leistungsbezieherin von ihrem Vermieter die Betriebskostenabrechnung für das Vorjahr, die mit einem Betriebskostenguthaben in Höhe von 297,40 Euro abschlossen ...
www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-mietzuzahlung-und-betriebskostenguthaben-325252.html

Oma Hartz IV mit Enkel kein Regelsatz nach SGB XII

Ein beliebter „Fehler“ von am kommunalen Sparen orientierten SGB II-Behörden ist es, i o.g. Konstellation dem Kind nur den Regelsatz nach SGB XII zu gewähren (dass es sich nicht um eine Bedarfsgemeinschaft handelt ist i.A. klar). ...
www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/oma-hartz-iv-mit-enkel-kein-regelsatz-nach-sgb-xii-62622.php

Keine Erstattung von rezeptfreien Arzneimitteln durch das Jobcenter
Im Zweifelsfall muss die Krankenkasse verklagt werden.
Hartz IV Empfänger können keine rezeptfreien Medikamente vom Leistungsträger erstattet bekommen. Stattdessen sollen laut eines aktuell gefällten Urteils des Bundessozialgerichts in Kassel die gesetzlichen Krankenkassen in die Pflicht genommen werden. Hier muss jeweils im Einzelfall entschieden werden...
www.heilpraxisnet.de/naturheilpraxis/keine-hartz-iv-erstattung-fuer-privatrezepte-2772734.php


Dazu ein ergänzender Kommentar von Rechtsanwalt Meinulf Krön:

Es kommt immer auf eine Gesamtbetrachtung an. Wenn also die Zuzahlungen und Praxisgebühren laufend anfallen und dann noch zusätzlich nicht-verschreibungspflichtige Medikamente hinzukommen, die nach entsprechenden ärztlichen Attesten aber medizinisch notwendig zur Behandlung sind, ohne zwingend zum Therapiestandard zu gehören (und daher eine Übernahme durch die Kasse ausscheidet) ist schnell der im Regelbedarf enthaltene Anteil für Kosten der Gesundheitspflege von zur Zeit 14.04 EURO überschritten.

Ist die Übernahme von Kosten für Arzneimittel, die von der Kostentragung durch die Krankenkasse gemäß § 34 SGB V ausgeschlossen sind, aufgrund der Höhe und des geringen Anteils für Arznei- und medizinische Hilfsmittel in der Regelleistung nach § 20 SGB II dem Hilfebedürftigen nicht zumutbar, so liegt aber eine atypische Bedarfslage vor, die nicht mehr aus dem Regelbedarf zu bestreiten ist. Das Bundessozialgericht hat bei regelmäßig monatlich anfallenden Kosten von 20,45 EUR die Bagatellgrenze auch als überschritten angesehen, oberhalb derer eine Übernahme nach der Härtefallregelung auch für Gesundheitspflegekosten in Betracht kommt (BSG, Urteil vom 19.08.2010 – B 14 AS 13/10 R Rn. 20). Also: immer erst einmal eine Gesamtbetrachtung machen lassen und nicht vorschnell die PatientInnen dazu bringen, Anträge einfach zu unterlassen, weil Einzelpositionen isoliert betrachtet jeweils im quasi füllhorngleichen Regelbedarf enthalten sein sollen.

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12 Jahre 5 Monate her - 12 Jahre 5 Monate her #5997 von Helmhut
Neue Regelungen beim Kindergeld ab 2012

Nach bisherigem Recht erhielten Eltern für ihre volljährigen Kinder kein Kindergeld (§ 2 Abs. 2 Sätze 2 bis 10 BKGG) beziehungsweise keinen Kinderfreibetrag (§ 32 Abs. 4 Sätze 2 bis 10 EStG) mehr, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes den Grenzbetrag von 8.004 Euro pro Jahr überstiegen. ...
gegen-hartz.de

Umfassender Ratgeber zum Einkommen und Hartz IV
Anrechnung des Einkommens durch Erwerbstätigkeiten oder sonstigem Einkommen und deren Anrechnung bei Hartz IV. Der Ratgeber wird ständig erweitert und den aktuellen Rechtsprechungen angepasst.
hartz.info/index.php?topic=17.0

Mehr Sanktionen bei Hartz IV
Laut eines Berichts des Nachrichtenmagazins „Focus“ will die Bundesagentur für Arbeit (BA) weitaus mehr Sanktionen gegenüber Hartz IV Beziehern aussprechen, als dies in den Vorjahren bereits der Fall war. Laut des Magazins müssen sich „einige hunderttausend Hartz-IV-Empfänger“ im laufenden Jahr auf empfindliche Regelsatz-Kürzungen einstellen.
gegen-hartz.de

Nichts ist unmöglich bei Hartz IV – Leistungskürzung im Februar
Hier werden Bescheide vorgestellt, die den Leistungsanspruch und auch die Regelleistung im Monat Februar 12 auf 28/30 kürzen. Es wird empfohlen gegen solche Bescheide in Widerspruch zu gehen, ggf. mit Anwalt, damit die Jobcenter als Lehrgeld die Rechtsanwaltskosten zahlen müssen.
www.harald-thome.de/media/files/Nichts-ist-unm-glich-bei-Hartz-IV-....pdf

Warum die Bundesregierung erneut verfassungsriskante Regelbedarfe
vorlegt“

Auch Prof. Anne Lenze hat die neuen Regelbedarfe untersucht und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass diese
verfassungsriskant sind und das die Bundesregierung die Umverteilung von unten nach oben damit fortsetzt. ...
www.boeckler.de/pdf/pm_wsi_2011_09_05.pdf

Zum Thema Regelbedarfe gibt es jetzt eine belastbare Regelsatzklage die auf der Klagebegründung des
Republikanischen Anwaltsvereins aufbaut und unter dem AZ: B 14 AS 131/11 R geführt wird und schon beim BSG als anstehender Termine veröffentlicht. Die Klage gibt es hier:
www.harald-thome.de/media/files/BSG-Revisionsbegr-ndung,-anonym.pdf
Letzte Änderung: 12 Jahre 5 Monate her von Helmhut.

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12 Jahre 5 Monate her #6082 von Helmhut
Die Hartz IV Regelleistungen ab 2012

Die Hartz IV Regelleistungen der Erwachsenen steigen zum ersten Januar 2012. Am 26 Oktober wurden nun im Bundesgesetzblatt die Regelsatzerhöhungen zum ersten Januar 2012 veröffentlicht. Damit treten diese offiziell in Kraft. Ansich war es von Seiten der Bundesregierung geplant, den ALG II Echregelsatz lediglich um drei Euro zu Beginn des kommenden Jahres zu erhöhen. Allerdings ließ die Lohn- und Preisentwicklung in Deutschland diese minimale Anhebung nicht zu. ...
gegen-hartz.de

Broschüre "Keiner geht allein zum Amt" (PDF)

"Das Arbeitslosenzentrum Krefeld hat eine zweite, aktualisierte Auflage der Broschüre 'Keiner geht allein zum Amt'
herausgegeben. Darin wird nicht nur über das Recht informiert, mit einem Beistand zum Jobcenter zu gehen. Die Broschüre enthält darüber hinaus eine Vielzahl praktischer Tipps im
Umgang mit den Jobcentern."


Hartz IV-Empfänger haben Anspruch auf Wertersatz bei rechtswidrigem Ein-Euro-Job
Das hat das BSG nun schon mehrfach entschieden. Daher sollte dies auch verfahrenstechnisch etwas bekannter gemacht werden. Dazu einige Überlegungen in einer Veröffentlichung der Stiftung Warentest und eine dazugehörige Handlungsanleitung. kurzurl.net/2VB88
kurzurl.net/UMKeR

Artikel auf Legal Tribune „Ein-Euro-Jobs könnten zum "Schrecken der Jobcenter" werden
kurzurl.net/MbpYe

Weitere Urteile können unter folgenden Aktenzeichen selbst gesucht werden:

Die Entscheidungen des BSG
BSG, Urt. v. 13.04.2011 - B 14 AS 98/10 R und
BSG, Urt. v. 13.04.2011 - B 14 AS 101/10 R und BSG, Urt. v. 27.08.2011 - B 4 AS 1/10 R

Unfallschutz auch bei Schwarzarbeit
Das Hessische LSG hat wiederholt in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass auch Schwarzarbeiter, die
während einer eigentlich sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung einen Arbeitsunfall erleiden, Anspruch auf Leistungen der Unfallversicherung haben.

LSG Hessen aktuell v. 1.11.2011 - L 9 U 46/10 und
v. 13.09.2007 L 3 U 160/07 ER.
kurzurl.net/AOVF6


Bayerisches LSG klärt, das im Leistungsbezug im Regelfall wegen fehlender Mitwirkung nur teilweise versagt werden dürfen

Mit Mitwirkungsregeln sind Pflichten der Leistungsbezieher (§ 60 ff SGB I), vielmals dichten die Jobcenter Mitwirkungsregeln hinzu, obwohl es an einer gesetzlichen Regelung mangelt (z.B. angebliche Pflicht zur Erduldung eines Hausbesuches oder zur Beantragung vorrangiger Sozialleistungen über
Mitwirkungspflichten oder zur Vorlage von Einkommensunterlagen innerhalb von WG’s etc. Wegen
fehlender Pflichterfüllung werden nicht selten die Leistungen bis zur Nachholung der Mitwirkung zur Gänze versagt.

An dieser Stelle hat das LSG Bay. Mal eine Grätsche gemach und klargestellt, dass im Regelfall im Leistungsbezug nicht zur Gänze versagt werden darf, sondern nur teilweise, und dies nur wenn zuvor schriftlich belehrt wurde und eine Frist gesetzt wurde, die für die Leistung erheblich ist und soweit die Leistungsvoraussetzungen nur teilweise nachgewiesen wurden ist nur eine teilweise Versagung für den restlichen Betrag möglich.

LSG Bay v. 12.10.2011 - L 7 AS 872/10 kurzurl.net/ohn7E

Jetzt Korrektur- und Überprüfungsanträge stellen
(§ 40 Abs. 1 S. 2 SGB II)
Änderungen zugunsten von Leistungsbeziehern (also
höhere Leistungsansprüche wie z.B. eine Betriebskosten oder Heizkostennachforderung) in Dauerrechtsverhältnissen (§ 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB X) insofern der Antrag im Jahr 2011 noch
gestellt müssen bis Januar 2010 rückwirkend berücksichtigt werden. Deshalb Überprüfungsanträge stellen!

Dies gilt auch, wenn die Behörde das Recht falsch angewendet hat. Zum Beispiel: Trotz Einkommen den Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse nicht vom Einkommen angesetzt hat oder eine 100 % Sanktion ergangen ist ohne Hinweis darauf, dass das Amt verpflichtet ist, auf Antrag Sachleistungen zu erbringen. Daher sind diese Bescheide rückwirkend bis Januar 2010 zu überprüfen und zu korrigieren.

Das kann jedoch nur in Gang kommen, wenn der Korrektur- bzw. Überprüfungsantrag (§ 44 SGB X) dieses Jahr gestellt wird. Ein erst im nächsten Jahr (2012) gestellter Antrag wirkt dann nur auf 2011 zurück, aber nicht mehr auf das Jahr 2010.

;) Bis März 2011 hatte ein solcher Überprüfungs- und Korrekturantrag noch eine Rückwirkung von vier Jahren. Dies wurde klammheimlich zu ungunsten der Empfänger gekürzt.


Überlange Verfahren an den Sozialgerichten sind verfassungswidrig

Der Göttinger Hartz IV Betroffene, Erwerbslosenaktivist und alleinerziehende Vater Herbert Masslau hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die über vierjährige Untätigkeit des Hildesheimer Sozialgerichts eingelegt und das Verfahren gewonnen. ...
gegen-hartz.de

Dazu mehr unter: kurzurl.net/zQJGs

Urteil des BVerfG PDF)

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