Boykottaufruf "Fondsverteilung Ehemalige Heimikinder"
800.000 Kinder und Jugendliche lebten nach dem Krieg in Heimen. Viele von ihnen wurden gedemütigt, misshandelt, zur Arbeit gezwungen oder sexuell missbraucht. Ein 'Runder Tisch Heimerziehung' arbeitete die Missstände auf und legte Ende 2010 entsprechende Empfehlungen vor.Der
Verein ehemaliger Heimkinder (VEH) ruft nun zum Boykott des Entschädigungsfonds von Bund, Ländern und Kirchen auf.
Boykott Fondsverteilung Ehemalige Heimkinder
Beteiligen Sie sich auch an unserem Boykottaufruf
"Fondsverteilung Ehemalige Heimkinder"
Hier kann
jeder an der Abstimmung Boykott Fondsverteilung teilnehmen.
www.q-set.de/q-set.php?sCode=GMZANDCGPRUB
Wir wollen ihre Almosen nicht!
Liebe ehemalige Heimkinder, liebe Mitglieder, liebe Freunde und Freundinnen,
In den Medien heißt es wieder und wieder: Es wird Entschädigungszahlungen geben, es wird Wiedergutmachungen geben. Und dazu schwirren auch gleich Zahlen durch den Blätterwald: Bis zu 10.000 Euro seien möglich...
Die Wahrheit sieht leider sehr viel trauriger aus:
1. Es gibt keine Entschädigungen, es gibt keine Wiedergutmachungen! Es wird allenfalls – bei nachgewiesener Bedürftigkeit – Hilfeleistungen geben. Sachleistungen. Kein Bargeld! Also: der eine bekommt eine Brille, der zweite einen Stützstrumpf, für den dritten ist eventuell eine Gehhilfe drin...
2. Ganz großmäulig ist von Rentennachzahlungen die Rede. D.h. Zahlungen, die unser gutes Recht sind, um die wir betrogen wurden, die Staat und Kirche einbehalten haben, unterschlagen! Aber zu Rentennachzahlungen gehört doch auch immer ein Lohn... Wo ist der?
3. Therapien werden „großzügig“ mit bis zu 10.000 Euro veranschlagt. Bei einer Therapiestunde á 100 Euro kann man sich leicht ausrechnen, wie weit man kommt. Wenn nicht die Krankenkasse eh herangezogen wird. Und wenn man sich überhaupt auf eine Therapie einlassen will!
4. Alle Hilfszahlungen aus dem Fonds sind nachrangig. Das heißt, Krankenkassen, Rentenkassen, Sozialämter, Arbeitsämter müssen bestimmte Leistungen erbringen – erst dann ist vielleicht der Fonds dran. Das heißt dann also: nicht mal ein Stützstrumpf aus dem Fonds, nicht mal eine Gehhilfe. Es könnte allenfalls noch heißen, dass die Krankenkassen sich noch schwerer tun werden, etwas zu bewilligen. Es gibt ja den Fonds...
5. Hilfsbedürftigkeit muss vom Antragssteller selbstverständlich nachgewiesen werden. Dazu natürlich auch der ursächliche Zusammenhang der aktuellen Hilfsbedürftigkeit mit dem Heimaufenthalt.
Aber es kommt noch dicker:.."
Verein Ehemaliger Heimkinder e.V.