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GASTKOMMENTAR: Bürgerrechte stärken!
Wenn in einer Diskussion "Bürgerrechte" eingefordert werden, ...
Die liberale Vorstellung von "Bürgerrechten" hat mit diesem obrigkeitsstaatlichen Bürgerrechtskonzept im Grunde nichts zu tun. Das liberale Bürgerrechtsverständnis hat im 19. Jahrhundert der US-Bundesrichter Louis D. Brandeis als "das Recht, in Ruhe gelassen zu werden" beschrieben. Brandeis hat dabei sehr treffend dargestellt, dass man liberale "Bürgerrechte" immer im Zusammenwirken mit einem weiteren Begriff betrachten muss: dem Begriff der Privatsphäre.
Die Privatsphäre als liberales Bürgerrecht: man bekommt sie nicht "vom Staat" verliehen oder geschenkt...
Der Schutz von Bürgerrechten muss schon "präventiv" erfolgen – durch liberale Politik!
Dienstag, 25.05.2010
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fragt Reinhard Brennecke von der Braunschweiger ZeitungKöhler-Rücktritt - Wird Wulff Nachfolger?
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