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Gorleben: Atomkraftgegner ketten sich an

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13 Jahre 1 Monat her #5227 von Helmhut
Atomkraftgegner ketten sich in Gorleben an
24.08.2011, 16:30 Uhr

"Gorleben (dapd-nrd). Atomkraftgegner haben ihre Proteste gegen ein mögliches Endlager in Gorleben am Mittwoch verschärft. Sie blockierten am Mittag die Zufahrten zum Gorlebener Endlagerbergwerk. An allen sechs Toren hätten sich Umweltschützer festgekettet, sagte Katja Tempel von der Initiative "X-tausendmal quer" der Nachrichtenagentur dapd. Fahrzeuge könnten das Gelände nicht mehr verlassen oder befahren. Der Betrieb des Bergwerks sei vollständig aus dem normalen Arbeitsrhythmus gebracht, sagte Tempel.
Die Polizei bestätigte die Aktion. Beamte seien präsent und beobachteten die Situation, sagte eine Sprecherin auf Anfrage. ..."

regionales.t-online.de/atomkraftgegner-ketten-sich-in-gorleben-an/id_49168626/index

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11 Jahre 6 Monate her #9040 von Redaktion
Die Redaktion erreichte folgende Information zum Nachspiel einer Ankettungsaktion

Prozess gegen Antiatomaktivistin am 26.3.2013 in Braunschweig

Über zwei Jahre nachdem der Gorleben-Castor 2010 bei Dalle drei Stunden lang blockiert wurde, findet am 26.3.2013 der dritte Strafprozess gegen eine der angebliche Blockierer_innen statt. Der Angeklagten, Isabell Jahnke, wird nach der Ankettaktion wie in den bisherigen Prozessen Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe vorgeworfen ? juristisch fadenscheinige Vorwände für einen weiteren politischen Prozess.

Um zu zeigen, dass Strafverfolgung den Widerstand nicht zum Schweigen bringt, sind für Montag, den 25.03.2013, dem Tag vor dem Prozess, kreative Protestkundgebungen an folgenden Orten in Braunschweig geplant:
14:00 Uhr Amtsgericht, An der Martinikirche 8
15:15 Uhr Polizeikommissariat Mitte, Münzstraße 1
15:45 Uhr BS|Energy-Café, Bohlweg 5
17:00 Uhr Hauptbahnhof (vor dem Haupteingang)

An all diesen Orten sollen diejenigen, die jedes Jahr dutzende von Castortransporten durch die Gegend kutschieren, sie absichern, den Widerstand dagegen bekämpfen oder die das Ganze erst nötig machende Atomenergie kommerziell vertreiben mit ihrer Mitverantwortung für eine katastrophenträchtige Risikotechnologie konfrontiert werden.

Kommt zahlreich, bringt Euch bei den Aktionen ein und unterstützt die
Angeklagte beim Prozess am Dienstag, 26.03.2013, um 08:45 Uhr im Saal E06 des Amtsgerichts Braunschweig.

Bei Fragen, Übernachtungswünschen etc. sind wir unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder unter der Telefonnummer 015737096122 erreichbar.

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11 Jahre 6 Monate her - 11 Jahre 6 Monate her #9043 von Rosenbaum
Der Prozeß verlief schon merkwürdig, wie bereits auf Braunschweig-Spiegel berichtet.

Daneben aber rückt erneut der äußerst fragwürdige Umgang mit der zum Prozeß-Termin erschienenen Öffentlichkeit in den Mittelpunkt.
Bereits vor einem knappen Jahr waren mir als Prozeß-Beobachter unhaltbare Zustände im Umgang mit der Öffentlichkeit im Braunschweiger Amtsgericht aufgefallen:


Vorgehen gegen eine Besucherin des Amtsgerichtes am 29.5.2012

Es handele sich um "Sicherheitsanordnungen des Hauses", so die Erklärung des Jugendrichters Steinberg am Braunschweiger Amtsgericht, wo gegen einen Heranwachsenden am 29.5.2012 verhandelt wurde...

www.braunschweig-online.com/bibs-forum/48-artikel-der-startseite/7571-intime-einblicke-der-braunschweiger-justiz.html#7571


Das Präsidium des Amtsgerichts hatte mir dazu aber nur ausweichend geantwortet.

Ist nun ein grundlegender Wandel im Umgang mit der Öffentlichkeit eingetreten?

Folgende Dinge sind fragwürdig bzw. nicht akzeptabel:
Grundsätzlich ist die Öffentlichkeit in der bürgerlichen Rechtsordnung
ein fundamentales Rechtsgut, welches sich die verantwortlichen Institutionen
weder "pro forma", oder hinhaltend ausbremsend entledigen dürfen. Wurden
Mehrfachkontrollen angeordnet, so darf die daraufhin entstandene Verzögerung nicht zu Lasten der Öffentlichkeit gehen.

1. *Mehrfachkontrollen. *

Obwohl ich bereits 20 Minuten vor 9 Uhr das
Amtsgericht betrat, wurde ich so lange durch Warten vor Eingangskontrollen, Leibesvisitation, Hosen- und Mantaltaschenkontrolle, Ablegen von Kleidungsstück etc. und schließlich einer weiteren Eingangskontrolle vor dem Verhandlungssaal selbst mit angeordneter Ausweiskontrolle sowie Ausweis-Kopieren aufgehalten, dass mir ein zeitgerechtes Durchkommen bis in den Verhandlungssaal nicht möglich war.

Wie kann es angehen, dass die Verhandlung ohne Rücksicht auf noch wartenden Zuschauer durchgeführt worden ist, wo doch das GVG (Gerichtsverfahrensgesetz) im § 169, 8 festlegt: "Sind derartige Beschränkungen angeordnet, die zu Verzögerungen beim Zutritt zum Sitzungssaal führen können, so darf Gericht die Sitzung erst beginnen, wenn rechtzeitig am Gerichtsgebäude erschienene Zuhörer in den Sitzungssaal gelangen konnten (BGH NJW 79, 2622;95, 3196)"

2. *Öffentlichkeit so lästig, dass man sie beschimpfen darf?*.

Bereits vor Ort setzte ich den stellvertretenden Leiter des Amtsgerichts von einem Vorfall in den Reihen des
Sicherheitspersonals in Kenntnis.
Einer der Wachleute rief in meine Richtung der Wartenden: /"Geht erst mal arbeiten"./
Auf meine unmittelbare Erwiderung, dass so eine Äußerung diskriminierend sei und ihm nicht zustehe, kam dann dieser Wachmann erst so richtig in Fahrt, nahm eine drohende Haltung an, so dass er nur von drei seiner
Kollegen/Kollegin durch Festhalten und körperliche Gewalt durch eine hintere
Glastür abgedrängt werden konnte.
Noch vor Ort habe ich dem stellv. Amtsgerichts-Leiter diesen Vorfall angezeigt und ihm zur Bezeugung die eine Frau des Wachpersonals gezeigt, die bei der Schlichtungsaktion innerhalb der eigenen Reihen des Wachpersonals dabei war.
Dazu werde ich eine Stellungnahme des Präsidiums anfordern.

Zu beiden vorstehenden Punkten hätte ich dann die Fragen ans Präsidium, ob ggf. den Beteiligten die Bedeutung von Öffentlichkeit in der bürgerlichen Gerichtsbarkeit unbekannt ist.

Bereits im letzten Jahr hatte ich ja dem Amtsgericht schriftlich einige Fragen zum Umgang mit der Öffentlichkeit gestellt (siehe oberen verlinkten Beitrag "Intime Einblicke in die Braunschweiger Justiz"), worauf mir mit Brief vom 13. Juni 2012 geantwortet worden war.
Eine der Fragen nach dem Hintergrund für das körperliche Zerren an der jungen Frau am 29.5.2012 (wie vor einem Jahr per Bild übermittelt), blieb offen, denn diese Person wurde offenbar in das Gerichtsgebäude hineingezerrt und nicht - wie mir brieflich mitgeteilt - aus dem Gericht getragen.

Im Lichte des erneuten fragwürdigen Umgangs mit der Öffentlichkeit am 26.3.2013 wird die Frage immer dringlicher, wie das Amtsgericht Braunschweig in Zukunft herabwürdigende und diskriminierende Umgänge mit einer zivilen Öffentlichkeit insbesondere in politisch motivierten Verfahren ausschließen kann.
Letzte Änderung: 11 Jahre 6 Monate her von Rosenbaum.

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11 Jahre 3 Monate her #9234 von C_Mann
Bericht - Anti-Atom-Prozesse

Am Montag, den 2. Juli 2013 wurde die in BS lebende Anti-Atom-Aktivistin Isabell Jahnke auf dem Frankfurter Platz festgenommen und über Nacht in einer Gewahrsamszelle der Friedrich-Voigtländer- Strasse festgehalten, um sie am nächsten Morgen einem nichtöffentlichen Schnellverfahren vor dem Jugendrichter Winrich Steinberg zu unterziehen.

Paradox - Steinberg hatte immer wieder verlauten lassen, er werde die Angeklagte (die sich während eines Castortransportes an den Gleisen festgekettet hatte) freisprechen – was er am Morgen des 3.7.13 dann auch tat.

Trotzdem hatte er beim vorangegangenen Gerichtstermin wegen „nicht rechtzeitigen Erscheinens“ (verursacht durch eine doppelte Einlasskontrolle mit längeren Menschenschlangen) eine Zwangsvorführung angeordnet.

Es war daher damit zu rechnen, dass der nicht planbare Gerichtstermin ohne Anwalt unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden würde.

Nachfragen und Einlassungen der Angeklagten und ihrer hinzugezogenen Laienverteidigerin während des Schnellverfahrens wurden mit dem Hinweis unterbunden, es stünde genau eine Stunde zur Verfügung. Sollte die überschritten werden, werde der Prozess vertagt.

Bis zum nächsten freien Termin habe die Angeklagte dann in der Zelle zu verbringen.
Sie habe die Wahl.

Im krassen Gegensatz dazu steht die öffentliche Selbstdarstellung Richter Steinbergs in einem Interview mit der BZ vom 3.1.2008, in dem er mehrfach betont, dass das von ihm angestrebte Ziel der Einsicht durch vermehrte Härte in der Regel konterkariert werde.

Hat er sich seine Härte etwa für ausdrücklich gewaltfreie politisch motivierte Aktivisten aufgespart ?
www.braunschweiger-zeitung.de/archiv/jugendliche-sind-brutaler-geworden-id381935.html

C.M.

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