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Sühne und Prävention ?
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Rosenbaum
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14 Jahre 3 Monate her - 14 Jahre 3 Monate her #2903
von Rosenbaum
Nachdem eine ganze Reihe von Verfahren gegen DemonstrantInnen sang- und klanglos eingestellt worden sind, kam es heute zu einer Verurteilung zu 150 € Bußgeld... weniger wegen des überaus ungeklärten Sachverhalts der seinerzeitigen Maßnahmen beim ungerechtfertigen solltäglichen Abholzen im Querumer Wald, sondern vielmehr als Prinzipienfrage.
Die doch eher unsichere Richterin brachte ihre Entscheidung auf die Formel: auch wenn die polizeilichen Verfügungen evtl. nicht rechtens gewesen sein sollten, so sei ein Verstoß gegen die polizeilichen Aufforderungen an die Demonstranten nun mal aus Gründen der Sühne und der Prävention zu ahnden.
Die Sache vom Inhalt her sei dabei eher nicht so schlimm (nichts kaputtgegangen etc.), weshalb die Richterin den eigentlichen Bußgeldgescheid über 300 € auf 150 € reduziert sehen möchte.
Rechtbeschwerde ist möglich.
Letzte Änderung: 14 Jahre 3 Monate her von Rosenbaum.
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