Naturschutzauflagen: Fällungsarbeiten ausgesetzt
Nachdem wiederholt festgestellt wurde, dass bei den Rodungsmaßnahmen in erheblichem Umfang Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses nicht umgesetzt wurden sowie naturschutzrechtliche Bestimmungen nicht beachtet wurden, wurde eine Zusammenstellung der entsprechenden Fakten erstellt (s. Anhang
Anhang Bchs_Zwischennachricht.doc nicht gefunden
).
Beanstandet wurde im Wesentlichen folgendes (nähere Informationen im Anhang – leider ohne Fotos):
- Bäume mit Bruthöhlen dürfen nach dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz zwischen dem 1. Februar und 30. September nicht gefällt werden.
- die im Planfeststellungsbeschluss verfügten Befreiungen gemäß § 62 BNatSchG heben wichtige Schutzbestimmungen für streng geschützte und/oder geschützte Arten nicht auf.
- Der Verpflichtung zur Kartierung von nach BArtSchV geschützten Ameisen VOR Beginn der Baumaßnahme wurde nicht nachgekommen.
- Vom Boden ausgehende Baumhöhlen im Stammfuß ohne sichtbaren Zugang von außen wurden nicht kartiert - eine Kontrolle VOR dem Fällen daher nicht möglich => die Baumhöhlenkartierung ist erheblich überarbeitungsbedürftig.
- Wenn schon gefällt wird: Forderung nach "naturschutzgerechter" Durchführung von Baumfällungen in Form von meterweisem Abtragen der Bäume.
- Nichteinhaltung der Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses im Bereich des Bodenschutzes.
- Bisher nicht gesicherter Verbleib von Tot- und Altholz auf den Flächen.
- Verpflichtung zur Prüfung/Untersuchung von Holzinsekten in Baumhöhlen und Totholz bisher nicht erfolgt und methodisch nicht geregelt.
- Abstimmungen im Hinblick auf die Dokumentation Wölbäckern VOR Beginn der Baumaßnahme erforderlich (über solche Abstimmungen ist jedoch nichts bekannt)
In anderem Zusammenhang bereits bemängelt: Der Verpflichtung zum Abschluss des Vertrages für die Kohärenzsicherung VOR Beginn der Baumaßnahme wurde nicht nachgekommen.
Die Zusammenstellung (s. Anhang) wurde am Montag, 1. Februar, im Namen des Braun-schweig-Forums (Heiderose Wanzelius;
www.bs-forum.de
) und der BI-Flughafen (Uta Ernst, Horst Gasse;
www.bi-flughafen-bs.de
) bei der Unteren Naturschutzbehörde (Stadt Braunschweig, Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz) eingereicht, verbunden mit der Forderung die Rodungsmaßnahmen im Querumer Forst sofort zu stoppen.
Am gleichen Tag kam es zu einem fast 2-stündigen Gespräch mit der Leiterin der Abteilung Umweltschutz Frau Costabel, dem Juristen der Abteilung, Herrn Kühl sowie dem für den Querumer Forst zuständigen Sachbearbeiter Dr. Bernd Hoppe-Dominik, in der die einzelnen Kritikpunkte erläutert und diskutiert wurden.
Aufgrund des Gespräches erbat sich die Abteilungsleiterin Frau Costabel eine Frist von 2-3 Tagen, um die 15 Kritikpunkte der 15-seitigen Auflistung im Einzelnen prüfen zu können. Im Gegenzug wurde von uns die Aussetzung der Fällungsarbeiten erwartet. Eine konkrete Zusage gab es diesbezüglich jedoch nicht.
Fakt ist jedoch: Seit dem Gespräch (1. Februar) sind keine Bäume mehr gefallen.
Gestern ging eine „Zwischennachricht“ der Unteren Naturschutzbehörde ein (s. Anhang
Anhang Bchs_Zwischennachricht.doc nicht gefunden
), mit der Überschrift „Aussetzung der Fällungsarbeiten“. Dort heißt es: „Hinsichtlich der Baumfällungen haben Sie sicherlich festgestellt, dass diese aus ‚organisatorischen Gründen‘ momentan nicht durchgeführt werden; dies wird auch noch einige Tage so bleiben...“
Darüber hinaus wurde zugesagt, dass „zunächst“ keine Höhlenbäume gefällt werden sowie Alt- und Totholz nicht aus der Flughafenerweiterungsfläche entfernt werden.
Der endgültige Bescheid wurde für die nächsten Tage angekündigt – Man darf gespannt sein.
Nach unserer Auffassung ist der Klärungsbedarf im Hinblick auf die gesicherte Umsetzung der Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses so hoch, dass ein endgültiger Stopp der Rodungsarbeiten für diese Saison (bis Ende September) unumgänglich ist – viele der offenen Fragen können erst während der Vegetationsperiode geklärt werden – eine Fortsetzung der Fällungsarbeiten wäre in dieser Situation unverantwortlich.
Ein kleiner Hoffnungsschimmer? Vielleicht – aber dennoch darf man sich hierdurch nicht vereinnahmen lassen – konkrete Zusagen fehlen weiterhin.
Am Donnerstag wurde darüber hinaus geschäftiges Treiben im Querumer Wald beobachtet: Schwere Geländewagen der Fa. Mark Lindhorst, Garten- und Landschaftsbau, Hermannsburg waren dort unterwegs. Es handelt sich um ein land- und forstwirtschaftliches Lohnunternehmen.
Ist diese Firma möglicherweise der Auftragnehmer für den nächsten Abschnitt der Fällungs- und Rodungsarbeiten?
Es heißt weiter wachsam sein und die Demonstrationen und die Vielfalt der Aktionen in unverminderter Intensität und zahlenmäßiger Beteiligung fortzusetzen. Die ständige Präsenz und die hohe Beteiligung der Bürger hat Eindruck hinterlassen..
Ziel ist und bleibt der sofortige Stopp der Rodungsarbeiten.
Wolfgang Büchs