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13 Jahre 11 Monate her #2121 von Helmhut
... dass nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz in Deutschland der Bau von Atomwaffen nicht mehr generell verboten ist

§ 16. Nukleare Aufgaben im Nordatlantischen Bündnis. Die Vorschriften dieses Abschnitts und die Strafvorschriften der §§ 19 und 21 gelten um Vorbereitung und Durchführung der nuklearen Mitwirkung im Rahmen des Nordatlantikvertrages vom 4. April 1949 oder für einen Mitgliedstaat zu gewährleisten, nur für Atomwaffen, die nicht der Verfügungsgewalt von Mitgliedstaaten dieses Vertrages unterstehen oder die nicht im Auftrag solcher Staaten entwickelt oder hergestellt werden.


Dieser Paragraf verdient es, wiederholt gelesen zu werden.

Grüße
Helmhut

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13 Jahre 11 Monate her #2134 von Helmhut
... dass, Rewe und Penny an der Einkaufskasse unrechtmäßig ihre Daten abzockt?


„Der Handelskonzern Rewe verstößt nach Ansicht von Datenschützern massiv gegen Datenschutzauflagen. Nach Recherchen von NDR Info sind alle Kunden betroffen, die an der Supermarktkasse im sogenannten Online-Lastschriftverfahren, also mit EC-Karte und Unterschrift zahlen.

Diese Kunden müssen demnach an der Kasse von Rewe und
den ebenfalls zur Rewe-Gruppe gehörenden Penny-Märkten unter Zeitdruck eine Einwilligungserklärung zur
Datenweitergabe und -speicherung unterschreiben, erhalten aber weder ein Doppel dieses Papiers noch werden sie durch Aushänge aufgeklärt. Ein Sprecher der Rewe-Gruppe
rechtfertigte diese Praxis gegenüber NDR Info mit dem Verweis auf den Umweltschutz..." ;)

www1.ndr.de/nachrichten/rewe102.html



Siehe dazu auch: Datensammler Rewe & Co.:
Aufruf zum digitalen Ungehorsam

„Liebe Leser! Rewe lässt Kunden beim Bezahlen mit EC-Karte unter Zeitdruck eine Einwilligung zur Datenweitergabe unterschreiben. Kennen Sie ähnliche
Fälle? Dann schreiben Sie uns…“

www.fr-online.de/in_und_ausland/wirtschaft/aktuell/2683419_Datensammler-Rewe-und-Co.-Aufruf-zum-digitalen-Ungehorsam.html

ungehorsamst
euer

Helmhut

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13 Jahre 11 Monate her #2153 von Helmhut
... dass es ab Juli 2010 das neue P-Konto gibt?

Das Pfändungsschutzkonto Konto.


Nach der Umsetzung des "Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes" ist es Verbrauchern ab dem 1 Juli 2010 möglich ein sogenanntes Pfändungssicheres Konto bzw. ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) mit ihrer Bank oder Sparkasse zu vereinbaren. Die entsprechenden gesetzlichen Neu-Regelungen hierfür finden Sie im § 850k der Zivilprozessordnung (ZPO).
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten geht es allen schlechter. Unternehmen müssen sich nach Finanzierungsalternativen umsehen, und viele Arbeitnehmer müssen aufgrund von Kurzarbeit oder gar Arbeitslosigkeit mit weniger Geld auskommen. Wer laufende Zahlungspflichten hat, der kann schnell in finanzielle Not geraten. Mit der Reform des Kontopfändungsschutzes setzt der Gesetzgeber ein deutliches Signal zugunsten der Schuldner. Und: Das so genannte P-Konto kommt auch Selbstständigen zu Hilfe.

www.bmj.bund.de/enid/0,fa7c6b636f6e5f6964092d0934363837093a095f7472636964092d0934363838/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html

Grüße

Helmhut

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