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tazDas Verfassungsgerichtsurteil zum Protest auf Flughäfen und Bahnhöfen zwingt zum Umdenken: Auch Private müssen wohl bald Demos dulden.
VON KAI VON APPEN
HAMBURG taz | Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Demonstrationen im halb-öffentlichen Raum hat auch für Hamburg Folgen. "Das Urteil hat indirekt natürlich Auswirkungen auf unser Verfahren", sagt Anwältin Cornelia Ganten-Lange. Sie vertritt eine Klage gegen die Hamburger Polizei, die am 22. August 2008 eine Demonstration gegen Sammel-Abschiebeflüge am Airport auflöste.
Begründet wurden die polizeilichen Beschränkungen bei der Anti-Abschiebe-Demonstration hauptsächlich damit, dass es sich beim Airport um Privatgelände handele. Nach dem Karlsruher Urteil sind jedoch Demonstrationen auf Flughäfen, Bahnhöfen, in Häfen und Einkaufszentren zulässig, sofern diese sich mehrheitlich im staatlichen Besitz befinden. Die Stadt Hamburg hält 51 Prozent der Anteile am Airport....
Für andere Proteste dürfte das Karlsruher Urteil die Karten neu mischen. "Die Versammlungsfreiheit entfaltet Ausstrahlungswirkung auf das Privatrecht", sagt Ex-Bundesverfassungsrichter Jürgen Kühling, der mit der Anwältin Ulrike Donat ein Gutachten zum Versammlungsrecht beim Bauarbeiterstreik 2007 verfasst hat.
Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit könne "bindende Verpflichtungen von Privaten begründen, das Grundstück für eine Versammlung zur Verfügung zu stellen", so die Juristen. So sei eine Baustelle für die IG Bau der "räumlich und sachlich nächstliegende Platz, um für ihre Tarifforderung zu demonstrieren und Arbeitnehmer zum Mitmachen aufzufordern". Das Versammlungsrecht gelte auch für private Flughäfen, Bahnhöfe und Einkaufszentren, "wenn der Ort die Funktion eines öffentlichen Ortes übernimmt", sagt Kühling....
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