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Das ändert sich in 2012

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12 Jahre 3 Monate her #6442 von Helmhut
Arbeitslosengeld II (ALG II) :

Ab Januar 2012 erhöht sich der Regelsatzbetrag. Für Ledige und Alleinerziehende steigt die monatliche Leistung von 364 auf 374 Euro, Ehegatten bekommen statt 328 künftig 337 Euro. Volljährige ohne eigenen Haushalt erhalten 299 statt 291 Euro. Für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren bleiben die Sätze gleich, lediglich Kleinkinder bis 6 Jahre bekommen statt 215 künftig 219 Euro monatlich. Hintergrund: Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst die Bereiche Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat sowie die Teilnahme am kulturellen Leben. Diese anteiligen Sätze waren in der Vergangenheit eindeutig zu kurz gekommen.

Ausbildungskosten:

Ab 2012 können Studenten und Auszubildende jährliche Aufwendungen für ihr Erststudium beziehungsweise die Erstausbildung bis zur Höhe von 6.000 Euro statt bislang 4.000 Euro geltend machen.

Beitragsbemessungsgrenzen:

Ab 2012 gelten neue Bemessungsgrenzen für Sozialabgaben. In den alten Bundesländern steigen sämtliche Bezugsgrößen ab Januar um 100 Euro auf 5.600 Euro pro Monat. Die Jahresgrenze beträgt dann 67.200 Euro. In den neuen Bundesländern bleibt die Grenze bei 4.800 Euro (Monat) beziehungsweise 57.600 Euro (Jahr) unverändert.

In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt eine bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze: Sie steigt ab 2012 von derzeit  3.712,50 Euro auf 3.825 Euro monatlich. Das entspricht einem Jahreseinkommen von 45. 900 Euro. Höhere Verdienstanteile bleiben von der gesetzlichen Beitragspflicht ausgenommen.

Betriebliche Altersvorsorge:

Arbeitnehmer haben das Recht auf Betriebsrente per Gehaltsumwandlung (bAV). Dabei fließt ein Teil des Bruttogehalts direkt in einen Altersvorsorgevertrag ein. Der Staat fördert dies durch den Verzicht auf Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Bis zu 4 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung können Beschäftigte in eine Pensionskasse, Pensionsfonds oder eine Direktversicherung überweisen. Im Jahr 2012 steigt die Bezugsgröße auf 67 .200 Euro, damit bleiben Einzahlungen von bis zu 2.688 Euro von Steuern und Sozialabgaben verschont.

Entfernungspauschale:

Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährt, kann wahlweise die Pendlerpauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer oder den höheren Preis für Bus- oder Bahntickets als Werbungskosten (siehe auch weiter unten) geltend machen. Bisher konnte man das Wahlrecht tageweise ausüben und so die absetzbaren Kosten optimieren. Ab 2012 ist dies verboten. Das Finanzamt berücksichtigt die Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel künftig nur noch, wenn deren Gesamtsumme über der Jahresentfernungspauschale von 4.500 Euro liegt.

Grunderwerbsteuer:

Beim Erwerb von Häusern oder Eigentumswohnungen mit Grund und Boden fällt Grunderwerbsteuer an. Früher lag die Steuer bundeseinheitlich bei 3,5 Prozent, seit Kurzem dürfen die Bundesländer sie individuell gestalten. Mehrere Länder haben die Abgabe inzwischen auf 5,0 Prozent erhöht, am 5. November 2011 zog Baden-Württemberg nach. Ab 2012 steigt die Steuer in Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz auf 5,0 Prozent vom Kaufpreis. Wer noch vor der Erhöhung den Kaufvertrag unterschreibt, zahlt den bisherigen Satz von 3,5 Prozent. In Niedersachsen wurde die Steuer bereits vor einem Jahr von 3,5 auf 4,5 Prozent angehoben.

Kinderbetreuungskosten:

2012 wird die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten stets als Sonderausgabe absetzbar. Die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen spielen keine Rolle mehr, ebenso entfällt die bisherige Unterscheidung nach erwerbsbedingtem und nicht erwerbsbedingtem Aufwand. Damit können nun alle Eltern zwei Drittel ihrer Betreuungskosten pro Kind, höchstens jedoch 4.000 Euro, als Sonderausgabe von der Steuer absetzen. Dies gilt für alle Kinder bis 14 Jahre, bei behinderten Kindern zeitlich unbegrenzt.

Kindergeld:

Ab 2012 wird die Einkommensprüfung für in Ausbildung befindliche Kinder ab 18 Jahren abgeschafft. Kinder unter 25 Jahren, die sich in einer ersten Berufsausbildung oder einem Erststudium befinden, werden dann unabhängig von der Jahreseinkommensgrenze von 8.004 Euro stets als Kind berücksichtigt. Folge: Eltern erhalten künftig ohne Einschränkung Kindergeld und Kinderfreibeträge. Befindet sich der Nachwuchs in einer Zweitausbildung, entfallen Kindergeld und Kinderfreibeträge nur dann, wenn das Kind parallel zur Ausbildung einen Nebenjob mit mehr als 20 Wochenstunden ausübt.

Kirchensteuer auf Zinserträge:

Bankkunden besitzen künftig kein Wahlrecht mehr, ob fällige Kirchensteuer auf Kapitalerträge durch das Kreditinstitut einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird oder die Festsetzung der Steuerschuld erst durch das Finanzamt erfolgt. Durch eine jährliche Regelabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern erfahren Banken die Konfessionszugehörigkeit ihrer Kunden und können so die Kirchensteuer gezielt entsprechend der Religionszugehörigkeit erheben.

Lebensversicherung:

Ab 1. Januar 2012 sinkt der garantierte Mindestzins für neu abgeschlossene private Lebens- und Rentenversicherungen von 2,25 auf 1,75 %. Die Absenkung betrifft auch klassische Riester- und Rürup-Policen. Der Garantiezins greift jedoch nur in Ausnahmefällen. Die tatsächliche Rendite klassischer Lebens- und Rentenversicherungen liegt im Branchendurchschnitt nach wie vor bei ca. 4 % oder knapp darüber.

Pfändungsschutz:

Schutz vor Pfändungen gibt es ab 1. Januar 2012 nicht mehr für Guthaben auf dem gewöhnlichen Bankkonto, sondern nur noch auf einem speziellen Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Ein Schuldner, dem die Pfändung droht oder bei dem sie bereits läuft, sollte noch vor Jahresende sein Bankkonto in ein P-Konto umwandeln lassen. Das kann jeder Bankkunde mit seinem Einzelkonto tun. Bei Gemeinschaftskonten ist eine Umwandlung nicht möglich. Auf dem P-Konto sind 1028,89 Euro pro Monat vor Pfändung geschützt. Allerdings verlangen einige Banken unverschämt hohe Gebühren für das P-Konto. Daher vorher vergleichen!

Rentenalter:

Ab 2012 beginnt die schrittweise Anhebung des gesetzlichen Rentenalters von 65 auf 67 Jahre. Die Übergangsphase dauert insgesamt 18 Jahre. Zunächst verzögert sich der Rentenstart um einen Monat je Geburtsjahrgang, später um zwei Monate. Das bedeutet: Der Jahrgang 1947 erreicht mit 65 Jahren plus ein Monat das Rentenalter, ein Jahr später erreicht der Jahrgang 1948 mit 65 Jahren plus zwei Monate die Regelaltersgrenze usw. Ausnahme: Wer 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat, kann weiterhin mit 65 Jahren ohne Abschlag in den Ruhestand gehen.

Auch bei öffentlich geförderten Privatrenten verschiebt sich der Rentenstart. Neu abgeschlossene Riester- und Rürup-Verträge dürfen ab Jahr 2012 als frühesten Auszahlungstermin das 62. Lebensjahr vorsehen. Bislang lag die Grenze bei 60 Jahren. Das Gleiche gilt für private Lebensversicherungen. Beginnen die Auszahlungen aus diesen Verträgen vor dem 62. Lebensjahr, entfallen Zulagen beziehungsweise Steuervorteile.

Rentenbeitrag:

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung verringert sich ab Januar 2012 von 19,9 auf 19,6 %. Ein Arbeitnehmer mit einem Jahres-Bruttoeinkommen von 50.000 Euro wird dadurch monatlich um etwa 6 Euro entlastet. Die gleiche Entlastung gilt für den Arbeitgeber, weil er die Hälfte des Rentenbeitrags tragen muss.

:unsure: CDU-Arbeitsministerin Ursula von der Leyen verteidigte die Rente mit 67 :
"Ab ersten Januar müssen wir einen Monat länger arbeiten für die Rente mit 67. Ich glaube, das ist auch eine Frage der Fairness gegenüber der nächsten Generation", sagte von der Leyen in einem Gespräch. Sie spricht von Gerechtigkeit und Fairness gegenüber jenen jungen Erwerbslosen, die auf eine Arbeitsstelle hoffen, während die Alten weiter arbeiten müssen. Ob das so gerecht ist?

Riester-Rente: Riester-Sparer müssen ab 2012 in jedem Fall einen Sockelbetrag von 60 Euro jährlich in ihren Vorsorgevertrag einzahlen, andernfalls entfallen Zulagen und Steuervorteile. Beitragsfreie Verträge für mittelbar Zulagenberechtigte (Ehegattenverträge), auf die lediglich die staatlichen Riester-Zulagen fließen, sind künftig nicht mehr möglich. Der Sonderausgabenabzug des Sockelbeitrags erfolgt durch den unmittelbar förderberechtigten Ehegatten, sofern dieser den Höchstbetrag von 2.100 Euro nicht ausgeschöpft hat. Ein eigener Sonderausgabenabzug steht dem mittelbar Begünstigten nicht zu.

Riester-Sparer, die versehentlich keine oder zu geringe Eigenbeiträge entrichtet haben und deshalb aufgefordert wurden, zu viel erhaltene Riester-Zulagen zurückzuzahlen, können fehlende Beiträge nachträglich entrichten. Die Nachzahlungsmöglichkeit wurde bis zum Beginn der Auszahlungsphase erweitert.

Rürup-Rente: Ab 2012 sind – entsprechend der Regelung für gesetzliche Rentenbeiträge – 74 % der Beitragszahlungen bis maximal 20.000 Euro steuerlich absetzbar. Das bedeutet, dass Rürup-Sparer im kommenden Jahr bis zu 14.800 Euro an Beitragszahlungen als Sonderausgabe beim Finanzamt geltend machen können. Verheiratete genießen den doppelten Steuerbonus. Bei einer Einzahlung von  20.000 Euro und einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent erzielt der Versicherte eine Steuerentlastung von 6.216 Euro.

Witwen-/Witwerrente: Analog zur Regelaltersrente erhöht sich auch die für den Bezug der Witwen- bzw. Witwerrente (55 Prozent des Rentenanspruchs des Verstorbenen) maßgebende Altersgrenze. Sie wird bei Todesfällen nach dem 31 12 2012 stufenweise vom 45. auf das 47. Lebensjahr angehoben. Für Todesfälle ab dem Jahr 2029 gilt dann die Altersgrenze von 47 Jahren.

Solarförderung:

Ab Januar 2012 sinkt die staatliche Förderung für neu errichtete Photovoltaikanlagen um durchschnittlich 15 %. Für Neuanlagen bis 30 Kilowatt, die den erzeugten Strom ins Netz einspeisen, erhalten Investoren ab Januar statt 28,74 Cent je Kilowattstunde nur noch 24,43 Cent je kWh. Dennoch profitieren Investoren: Erstens von geringeren Investitionskosten, weil die Preise für Solaranlagen stark rückläufig sind und zweitens von hoher Planungssicherheit, weil der für das Jahr der Inbetriebnahme festgesetzte Vergütungssatz 20 Jahre lang garantiert ist.

Versicherungspflichtgrenze:

Unabhängig von der Beitragsbemessungsgrenze existiert die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Übersteigt das Einkommen diese Pflichtgrenze, können Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Ab 2012 müssen sich Beschäftigte bis zu einem Monatseinkommen von 4.237,50 Euro gesetzlich versichern, die Jahresgrenze beträgt 50.850 Euro. Bislang lagen die Sätze bei 4.125 Euro bzw. 49.500 Euro. Wer in diesem und im kommenden Jahr Einkünfte über der Versicherungspflichtgrenze erzielt, der darf – unter Einhaltung bestimmter Kündigungsfristen – in eine private Krankenkasse wechseln.

Werbungskosten:

Berufstätige können künftig höhere pauschale Werbungskosten geltend machen. Der sogenannte Arbeitnehmerpauschbetrag steigt von 920 auf 1.000 Euro. Die steuerliche Entlastung beträgt je nach Steuersatz 12 bis 34 Euro im Jahr. Die vor Kurzem beschlossene Änderung gilt aber bereits rückwirkend für das Jahr 2011. Da berufsbedingte Ausgaben wie Fahrt- und Übernachtungskosten, Dienstkleidung oder Fachliteratur häufig den Arbeitnehmerpauschbetrag überschreiten, lohnt in vielen Fällen der Einzelnachweis höherer Kosten. Das ist zum Beispiel ab einem täglichen Arbeitsweg von 16 Kilometer der Fall.

Quelle: PAZ

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12 Jahre 3 Monate her #6504 von Helmhut
Preisänderungen für Bus und Bahn im Braunschweiger Stadtverkehr

Die Benutzung der Busse und Bahnen im Braunschweiger Stadttarif wird zum Jahreswechsel teurer. Nach Angaben der Verkehrs AG kostet das Braunschweig-Ticket ab Januar 2,00 Euro für Erwachsene und 1,30 Euro für Kinder. Statt der bisherigen Viererkarte wird künftig eine Zweier-Karte zum Preis von 3,80 Euro angeboten. Auch die Preise für Tages- und Monatskarten werden angehoben. Die 10er-Karte für Einzelfahrten á 90 Minuten ist dagegen weiterhin für 18,00 Euro zu haben. Die Preisstufen 1-4 im regionalen Verbundtarif sind von den Änderungen ebenfalls nicht betroffen. Wie die Braunschweiger Verkehrs AG ergänzend mitteilte, bleiben alle bereits gekauften Mehrfahrtenkarten auch im neuen Jahr uneingeschränkt gültig."
www.okerwelle.de

Neues Gesetz zu Legebatterien offenbart Schwächen

Erst die gute Nachricht zum Jahresauftakt: Legebatterien für Hennen werden europaweit endlich verboten.

Doch wie so oft, bei schwarzgelben Entscheiden, der faule Kompromiss lässt nicht lange auf sich warten.

"Zu dieser guten Nachricht gesellen sich mehrere schlechte. Zum einen ist ab dem neuen Jahr keineswegs Schluss mit kleinen Käfigen. Auch auf 750 Quadratzentimetern "Wohnfläche" hat ein Huhn nur wenig Platz und ist praktisch zum Stillstand gezwungen.

Zum Vergleich: Ein Blatt DIN-A4-Papier oder eine Langspielplatte sind ähnlich groß wie die ab Januar geltenden EU-Mindestanforderungen an die Käfigflächen. Hannover-Zeitung

Grüne fordern Kontrolle von Eiern wegen verbotener Käfighaltung
28.12.2011, 13:20 Uhr | dapd
"Die Grünen im niedersächsischen Landtag ermahnen Landwirtschaftsminister Gert Lindemann (CDU) zur Einhaltung des ab 1. Januar 2012 gültigen Verbots der Käfighaltung für Legehennen. Der Minister müsse Eier aus Legebatterien "zum Schutz der Verbraucher und der gesetzestreuen Landwirte" aus dem Verkehr ziehen, forderte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Christian Meyer, am Mittwoch in Hannover.

Mehrere EU-Mitgliedsstaaten wollten trotz des Verbots zunächst weiter bei der Käfighaltung bleiben. Meyer forderte, Eier sollten deshalb stichprobenhaft mit ultraviolettem Licht auf die für Legebatterien typische Rollspuren untersucht werden."
t-online

Was sich 2012 für Autofahrer und Urlauber ändert:
Alles zu Knöllchen, E10 und Wechselkennzeichen!

 
"Autofahrer und Urlauber müssen sich laut ADAC 2012 auf einige Änderungen rund um Reifen, Knöllchen oder Einreisebestimmungen gefasst machen. So gibt es den Biosprit E10 ab nächstem Jahr auch an österreichischen Tankstellen und die Vollstreckung von Knöllchen aus dem Ausland soll effizienter gestaltet werden. Weitere Neuerungen hat der ADAC zusammengestellt: 
 
• Die Rückdatierung bei der Hauptuntersuchung entfällt.
• Einführung des Wechselkennzeichens für mehrere Fahrzeuge.
• Der Feldversuch für Lang-Lkw startet.
• Punktesystem und Verkehrszentralregister sollen reformiert werden.
• Durch die Umsetzung des Rahmenbeschlusses in den noch fehlenden vier EU-Ländern wird die EU-weite Vollstreckung von Bußgeldern flächendeckend.
• Der EU-weite Austausch von Halterdaten geht an den Start.
• Eine Schlichtungsstelle für Fluggastrechte wird eingerichtet, um Streitigkeiten außergerichtlich zu klären.
• Rechte im Fährverkehr werden gestärkt: z.B. umfangreiche Informations- und Unterstützungspflicht der Beförderer bei Verspätung oder Annullierung
• Einige Städte (z.B. Hagen in Nordrhein-Westfalen) schaffen neue Umweltzonen, zahlreiche andere verschärfen die Einfahrt.
• Durch den Beitritt Liechtensteins zum Schengen-Raum fallen hier die Ausweiskontrollen weg.
• Das Visum für Sri Lanka wird gebührenpflichtig.
• Österreich führt E10 ein und macht die Rettungsgasse bei jedem Stau zur Pflicht für Autofahrer.
• Reifen, die ab dem 1. November 2012 hergestellt werden, müssen mit einem Label ausgezeichnet sein, das Angaben zu Rollwiderstand, Nasshaftung und Rollgeräusch enthält.
• Ab dem 1. Januar gilt die Euro 5a-Abgasnorm für die Zulassung von Nutzfahrzeugen (für Klasse N1 Gruppe II und III und Klasse N2, sowie für Fahrzeuge für besondere soziale Erfordernisse).
• Alle neu typgeprüften Pkw müssen ab 1. November 2012 über ein Reifendruckkontrollsystem verfügen.
• Die Nachrüstung von Rußpartikelfiltern für Diesel-Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen wird 2012 wieder mit einem Barzuschuss von 330 Euro gefördert." 
 


 

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12 Jahre 3 Monate her #6587 von Helmhut
Das ändert sich 2012
Der Rat der Stadt Braunschweig hat den Mietspiegel 2012 am 13. Dezember vergangenen Jahres anerkannt.

Der Mietspiegel wurde im Amtsblatt veröffentlicht und kann nun auch im Internet unter
www.braunschweig.de/mietspiegel

eingesehen werden. Außerdem kann das Amtsblatt in vielen Buchhandlungen erworben werden.


Änderungen bei der Online-Petition
"Seit dem 1. Januar 2012 läuft die Zeichnungsfrist für Online-Petitionen beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages nur noch vier statt bisher sechs Wochen.

Dafür erhöht sich die Zeit, die zum Erreichen der 50.000-Mitzeichnungs-Grenze bleibt, auf ebenfalls vier Wochen. Bisher musste diese Zeichnungsanzahl in drei Wochen zustande kommen, um eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss zu sichern.

Eine weitere Änderung betrifft die Anonymität der Mitzeichner: Bisher werden Vor- und Nachnamen aller Mitzeichner einer Petition angezeigt. Ab Mitte 2012 soll es stattdessen die Möglichkeit geben, automatisch generierte Pseudonyme zu verwenden und so für die Öffentlichkeit anonym zu bleiben. Die Anmeldung bei der Online-Plattform wird allerdings weiterhin die Angabe des vollen Namens und der Adresse erfordern.

Die bisherige Regelung, Petitionen für sechs Wochen laufen zu lassen, aber schon nach den ersten drei Wochen das Erreichen des Quorums zu kontrollieren, stieß “immer wieder in der Öffentlichkeit zu Verwirrungen”, so eine Pressemitteilung.
Die Umstellung auf vom System vorgegebene “Pseudo-Pseudonyme” erfolgt im Sommer 2012 im Rahmen einer Generalüberholung der Petitionsplattform..."
Netzpolitk.org

Netzpolitik.org empfiehlt lesenswerte Bücher rund um Medien, Netztechnik, Netzpolitik und Urheberrecht:
Und hier ist nun die Liste der lesenswerten Bücher aus 2011


;) Na dann, frohes gesundes Neues
„Gesundheit: Teuer wird es bei Arzt und Krankenkasse, vor allem für Privatversicherte. Teurer wird es beim Zahnarzt, vor allem für alle. Und wenn Sie mal richtig krank werden, eieiei. Lieber drauf verzichten!
Steuern: Sie können weiterhin z.B. die Pendlerpauschale absetzen, vorausgesetzt, Sie arbeiten auch tatsächlich. Was Sie sonst eventuell sparen, bekommen Ärzte und Krankenkassen (s.o.).Einkommen: Für die Zeitarbeitsbranche gelten ab sofort Mindestlöhne. Bei vielen anderen Berufsgruppen reicht es dagegen nach wie vor, wenn es mindestens Lohn gibt.
Europa: Wird ersatzlos gestrichen.
Technik: Künftig sagt Facebook Ihnen, ob Sie ihm gefallen.“
www.titanic-magazin.de/news.html?&tx_ttnews [tt_news]=4674&cHash=6f11cef18415c1d35ebd4f5ba65f0d7d

Die neue Minister-Diät
"Bürgermeister und Landräte in Niedersachsen können vorerst doch nicht mit einer Erhöhung ihrer Gehälter rechnen. Die geplante Anhebung der Besoldung um bis zu zwei Stufen sei von der Landesregierung auf Eis gelegt worden, teilte der Bund der Steuerzahler am Mittwoch mit. Das Innenministerium bestätigte, dass ein entsprechender Reformvorschlag nicht umgesetzt werde. Kommunale Spitzenverbände hatten sich für höhere Einkommen von Hauptverwaltungsbeamten ausgesprochen, um so mehr Führungspersonal für Städte und Gemeinden rekrutieren zu können. Der Bund der Steuerzahler reagierte zufrieden auf die Entscheidung. Die leeren Kassen der Kommunen würden so weniger stark belastet, hieß es." (dpa-Meldung vom 04.01.2012)

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