Altmark-ZeitungOldenburg (dpa/lni) - Videoaufnahmen zur Verkehrsüberwachung sind nach einer Entscheidung des Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg verfassungswidrig. Sie verletzten das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes, stellte das OLG in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss fest.
Das Gericht hob mit seiner Entscheidung ein Bußgeld des Kreises Osnabrück auf. Die Behörde wollte einem Autofahrer mittels Videoaufnahmen einen zu geringen Abstand zu einem vorausfahrenden Auto nachweisen. Die Aufnahmen seien illegal und damit nicht als Beweis verwertbar, stellten die Richter fest.
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