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Schutzmaßnahmen für den Eremitenwald gefordert

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13 Jahre 10 Monate her #11450 von Rosenbaum
Aufsichtsrechtliche Pflicht der Braunschweiger Umweltbehörde wäre...

Protest vor dem CDU-Haus Gieselerwall

 

Rodung inmitten der Brut-und Setzzeit ist für sich schon ein Naturschutzdelikt.

Nun wurde von Anwohnern bemerkt und angezeigt, dass sogar das Sperrgebiet, welches von der unteren Naturschutzbehörde nach dem Auffinden der Eremitenlarven an den nördlichen und südlichen Bereichen der Rodungsfläche abgesperrt worden ist, bereits drastisch  durch Entfernen oder Beschädigung der Trassierung  verkleinert worden ist.

Dieses widerrechtliche Vorgehen wäre zwar strafbar, schafft aber vollendete Tatsachen und dürfte sogar auch vorsätzlich geschehen, da die Flughafengesellschaft bzw. der Stadtbaurat Zwafelink in der BZ vom 29.5. bzw. 4.6. 2010 zitiert werden,  die Rodungs-Arbeiten würden trotz Kenntnis der neuen Rechtslage fortgesetzt.

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