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			Wie erst jetzt bekannt wurde, hat das Verwaltungsgericht Braunschweig schon 
am 30.8.2012 beschlossen, dass die Klage eines unterlegenen Bewerbers für die 
Zuteilung einer UKW-Frequenz durch die NLM aufschiebende Wirkung hat.
Das Gericht befand, dass der Zuweisungsbescheid der NLM vom 13.7.2012 sich 
im Hauptsacheverfahren aller Voraussicht nach als rechtswidrig erweisen wird.
Grund:
Die NLM hat bei der Zuweisung das Auswahlkriterium der Anbietervielfalt nicht 
zutreffend erfasst.
Für nicht Eingeweihte:
Es geht hauptsächlich um die "Braunschweiger Zeitung", die 43% Anteile an "Radio38" 
gehabt hätte und schon im Printbereich eine marktbeherrschende Stellung in 
Braunschweig hat.Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
