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Neues von Radio38

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11 Jahre 1 Monat her #11519 von Daniel
Wie erst jetzt bekannt...

Wie erst jetzt bekannt wurde, hat das Verwaltungsgericht Braunschweig schon 
am 30.8.2012 beschlossen, dass die Klage eines unterlegenen Bewerbers für die
Zuteilung einer UKW-Frequenz durch die NLM aufschiebende Wirkung hat. Das Gericht befand, dass der Zuweisungsbescheid der NLM vom 13.7.2012 sich
im Hauptsacheverfahren aller Voraussicht nach als rechtswidrig erweisen wird. Grund: Die NLM hat bei der Zuweisung das Auswahlkriterium der Anbietervielfalt nicht
zutreffend erfasst. Für nicht Eingeweihte: Es geht hauptsächlich um die "Braunschweiger Zeitung", die 43% Anteile an "Radio38"
gehabt hätte und schon im Printbereich eine marktbeherrschende Stellung in
Braunschweig hat.

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