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... genehmigt von den jeweiligen niedersächsischen Landesregierungen.
Die Betriebsgenehmigungen fußten auf einer Lücke im Atomgesetz, welche den Umgang mit Kernbrennstoffen auch außerhalb genehmigungsplichtiger Anlagen möglich macht.
Wieso war es aber überhaupt statthaft, diese hochbrisanten Strahlungsquellen ausgerechnet inmitten eines Wohngebietes mit Schulen und Kindergarten zuzulassen? Diese Frage wurde überhaupt nicht problematisiert.
In der Betriebsgenehmigung vom 9.12.1998 finden sich nur Aussagen zu ggf. Gefährdungen von Wasser und Luft bei Undichtigkeiten der hermetischen Plutoniumkapseln, aber nicht ein Wort zum Standort WOHNGEBIET !
Wer waren denn damals seit 1996 in Niedersachsen die jeweiligen Ministerpräsidenten, wer waren die Umweltminister? Was wußte das Braunschweiger Rathaus?
Seit die BIBS im Juni 2011 ein nicht-öffentliches Rathausprotokoll im Zusammenhang mit "ASSE-Laugen nach Thune" veröffentlichte, lassen die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr locker. Jetzt stellt sich die Frage auch nach den Akteuren:
Sind die handelnden Firmen und Personen überhaupt zuverlässig genug, ihnen den Umgang mit Kernbrennstoffen zu überlassen ?
(siehe auch zur weiteren Info: "Schwunghafter Atommüllhandel bei Eckert&Ziegler"...
... sowie in der soeben erschienenen Printausgabe der Bürgerinitiativen-Zeitung "Unser-Braunschweig" Nr.7/2012 " auf Seite 2: "Plutonium und Uran verschwiegen".
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