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Zitat aus dem Schreiben des Gewerbeaufsichtsamtes (GAA) an die BISS: "Die bei Herausgabe der Inventarlisten nicht zu vermeidende Verbreitung der Inventarlisten per Internet könnte die Gefahr von terroristischen Anschlägen und von Diebstahlsversuchen hinsichtlich der auf dem Firmengelände lagernden radioaktiven Stoffe erhöhen. Der Schutz der Bevölkerung ist ein „bedeutsames Schutzgut der öffentlichen Sicherheit“ gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 UIG."
Das Schutzinteresse der Bevölkerung, zu erfahren, welche Gefahren jetzt schon vom Buchler-Betriebsgelände ausgehen, wird einfach umgedreht; nicht etwa vom Umgang mit den geheimgehaltenen atomaren Substanzen mitten im Wohngebiet gehe die Gefahr für die Bevölkerung aus, sondern von deren Offenlegung.
So brisant und gefährlich sind die Materialien, mit denen auf dem Buchlergelände seit Jahren - mitten im Wohngebiet und verborgen vor der Öffentlichkeit - herumhantiert wird ?
Die BISS gibt sich mit der Geheimniskrämerei nicht zufrieden und ruft auf: "...bekunden Sie das öffentliche Interesse beim Expertenhearing (nicht zu verwechseln mit einer gerichtlichen Anhörung; es ist eine Experteninformationsdiskussion mit Beteiligung der Bürger!) am Mittwoch, 25.01.2012 um 18:30 Uhr in der Stadthalle. Wir sehen uns!"
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