Musterklagen wegen der Privatisierung der Stadtentwässerung abgewiesen
Braunschweig. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat am Montag, 8. März, Musterklagen von Ratsherrn Peter Rosenbaum und anderen Anhängern der Bürgerinitiative BIBS gegen Abwassergebührenbescheide aus den Jahren 2005 und 2006 abgewiesen. Erster Stadtrat Carsten Lehmann äußerte sich zufrieden über die gerichtliche Entscheidung: „Das Urteil bestätigt das sorgfältige Vorgehen der Verwaltung bei der Privatisierung. Wegen der rechtlichen Begleitung der Privatisierung durch die Berater der Stadt und der umfangreichen Prüfung durch das Innenministerium habe ich diese Entscheidung allerdings auch erwartet.“
(Stellungnahme der Stadt Braunschweig zum Urteil des Verwaltungsgerichtes Braunschweig)
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Die Stadt hat über ihre Bürger einen Pyrrhussieg erzielt.
Das Gericht hat lediglich festgestellt, daß die erfolgten Gebührenbescheide aus den Jahren 2005 und 2006 formaljuristisch korrekt erstellt worden seien, mehr nicht. Es hat noch nicht einmal entschieden, ob die Privatisierungserlöse dem allgemeinen Haushalt (wie geschehen zur Schuldentilgung) oder den Gebührenzahlern zu Gute kommen müßten. Es hat nur gesagt: "Dieses Rückflusskapital stehe unabhängig davon, dass es letztlich der Wiederbeschaffung der Anlage dienen solle, rechtlich der Gemeinde zu. Sie müsse lediglich am Ende der Nutzungsdauer der Anlage die erforderlichen Haushaltsmittel für eine Wiederbeschaffung bereitstellen. Bis dahin stehe es ihr jedoch frei, das durch Abschreibungen entstandene Kapital sowie etwaige Zinserträge für allgemeine Haushaltszwecke zu nutzen."
Also da ist doch jetzt schonmal ein ein Ansparen auf den Wiederbeschaffungswert in 30 Jahren angesagt, oder?
[...]
Ich befürchte allerdings, daß dem Rat bis heute nicht die Konsequenzen aus dem Privatisierungsvertrag bewußt sind - nämlich in 30 Jahren den Wiederbeschaffungswert berappen zu müssen - das Geld ist heute schon zum großen Teil ausgegeben. Diese Einsicht hätte das Gericht m.E. mit einem anderen Urteil jetzt schon deutlich fördern können und müssen.
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