Eckert & Ziegler weist mit dem Abschluss des Projektes deshalb erneut darauf hin: Solange die Entsorgung von Abfällen sicher ist, gibt es keinen Grund, sich gegen eine Handhabung oder Bearbeitung in Braunschweig-Thune zu wenden, egal woher sie stammen
Formal gehören Plutonium-Kleinquellen zwar zu Kernbrennstoffen, aber die größten Gefahren, die von der Einsammlung der Quellen oder der Endlagerfertigmachung von schwach-radioaktiven Abfällen überhaupt ausgehen, liegen nicht in den physikalischen Eigenschaften, sondern im Angstfaktor.
www.ezag.com/de/startseite/presse/pressemeldungen/detail/article/entsorgung-von-plutonium-altquellen-aus-ddr-bestaenden-erfolgreich-abgeschlossen.html
Die Verbringung in die USA erfolgt mit Zustimmung und unter der Aufsicht des US-Department of Energy im Rahmen eines weltweiten Rückführungsprogramms für Plutonium. Auch die deutschen staatlichen Stellen beim Bund und in Niedersachsen unterstützen und begleiten die Rückführung, da infolge des Atomausstiegs in Deutschland kein öffentliches Interesse zur Aufbewahrung und Verwendung von Plutonium besteht.
www.umwelt.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/107797.html
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In der Nacht zum Mittwoch sei die Strahlenquelle in Spezialcontainern zum Hafen von Nordenham gebracht worden, so das Umweltministerium. (...)
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Peter Rosenbaum (Gast)
vor 8 Stunden
Zur Geheimhaltung und Kerntechnik:
Die Vor-Firmen AEA/QSA GmbH (in Kooperation mit Amersham Buchler) stellten 1998 Anträge gemäß "§ 9 Atomgesetz zur sonstigen Verwendung von Kernbrennstoffen außerhalb genehmigungspflichtiger Anlagen".
Der Trick: eine genehmigungspflichtige Anlage nach AtomGesetz (AtG) wird über eine Öffnungsklausel (§ 3 Abs. 2 AtG) zur (nur noch) ordnungsrechtlichen Umgangs-Genehmigung gemäß StrahlenschutzV hin verlagert und so jeglicher Kontroll-Möglichkeit entzogen. Zusätzlich wird der (Ver)Strahlungsgrenzwert amtlicherseits so hoch bemessen, dass eine (öffentlich) unkontrollierbare Anlage für Kernbrennstoffe entsteht. Trotz dann so erteilter Genehmigung vom 9.12.1998 hieß es auf Anfrage der Abgeord. Harms: "AEA hat nach Auskunft der Landesregierung keine Genehmigung für Kernbrennstoffe" s.: www.braunschweig-online.com/bibs-forum/48-artikel-der-startseite/7477-hochgiftiges-plutonium-wurde-seit-1996-nach-braunschweig-thune-verfrachtet.html#7485
Die Ralf (Gast)
vor 4 Stunden
Hallo Herr Rosenbaum,
ich gehe davon aus, das Sie auf die Anfrage von Frau Harms vom 25. März 1999 verweisen.
In der Antwort steht u.a.: "Die Unternehmen [AB und AEAT] sind jedoch als Inhaber von Genehmigungen nach § 9 des Atomgesetzes (AtG) und § 3 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) auf ihre Zuverlässigkeit hin überprüft worden. Die jeweiligen Genehmigungsvoraussetzungen nach § 9 Abs. 2 AtG und § 6 Abs. 1 StrlSchV sind hierbei erfüllt worden."
Peter Rosenbaum (Gast)
vor 2 Stunden
@ Ralf, ja und was klärt das bezgl. des geleugneten Plutoniums?
Wollte man die Nachbarschaft im Wohngebiet nicht beunruhigen? Selbst die Festlegung gemäß § 9Abs. 2 Nr. 6 Atomgesetz, wonach auch "die Wahl des Ortes der Verwendung von Kernbrennstoffen nicht entgegenstehen" darf, wurde der Ort "Wohngebiet" in der erteilten Genehmigung vom 9.12. 1998 explizit nicht mehr geprüft, sondern mit Verweis auf ältere Genehmigungen für Thune aus dem Jahr 1995 für überflüssig erklärt.
Sie können den Genehmigungsbescheid vom 9.12.1998 bei mir einsehen, wenn Sie möchten.
SRH (Gast)
vor 1 Stunde
Eine Neutronenquelle auf Basis von Plutonium238-Beryllium ist aber nun mal nach Paragraf 2 Atomgesetz kein Kernbrennstoff. Demnach ist es auch nicht korrekt, hier auf die erforderliche Genehmigung nach Paragraf 9 AtG zu verweisen oder von einem Leugnen durch die Landesregierung zu sprechen. Und Paragraf 3 (2) handelt von der Genehmigung zur Einfuhr (unverändert seit 1985), diese Referenz verstehe ich gar nicht. Ermächtigungsvorschriften sehe ich eher in Paragraf 11 und 12 (besonders Abs. 2).
K.Weyer (Gast)
vor 1 Stunde
Herr Rosenbaum,
nach Aussage des Gewerbeaufsichtsamtes ist laut dem derzeit gültigen Bebauungsplan der Stadt Braunschweig das Gelände, auf dem sich die Firma Eckert & Ziegler Nuclitec (EZN) befindet, als Industriegebiet ausgewiesen.
Was ist den nun richtig? Befindet sich E&Z in einem Wohngebiet oder in einem Gewerbegebiet? Wie war die Situation in den Jahren 1995 und 1998?
Können Sie hier Auskunft geben?
Peter Rosenbaum (Gast)
vor 1 Minute
@ SRH: Die textliche Fassung der Genehmigung vom 9.12.98 ist nicht auf meinem Mist gewachsen, wörtlich steht da: "Aufgrund der §§ 9,17 und 24 Abs2 AtG ...wird der Fa. AEA...QSA GmbH die sonstige Verwendung von insgesamt max 250 Neutronenquellen (Pu-239/Be-n-Quellen) ...auf dem Betriebsgelände in BS genehmigt." Genau das wurde aber dann wenig später bei der Harms-Anfrage geleugnet.
@ K.Weyer: ja, Festlegung Industriebebiet, seinerzeit direkt für Thune gestattet; bereits wohl schon damals rechtswidrig (überlegen derzeit die Fachplaner sowohl der BI wie innerhalb der Verwaltung). Auch damals wären Abstandsflächen und Übergangsgebiete (Trenngebote der Gebietsarten) auszuweisen gewesen: von Wohngebiet auf Gewerbe z.B. Mischgebiet, von Wohngebiet auf Industrie mindestens Gewerbe und Mischgebiet. Warum das versäumt wurde? Spannende Frage. Heute geht man von Trennungszonen von mehreren Hundert Metern aus, wobei ein Abstandserlaß aus NRW aus 1986 die Grundlage liefert.
www.braunschweiger-zeitung.de/lokales/Braunschweig/letzte-quelle-mit-plutonium-aus-thune-abtransportiert-id717989.html
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