Wie erst jetzt bekannt wurde, hat das Verwaltungsgericht Braunschweig schon am 30.8.2012 beschlossen, dass die Klage eines unterlegenen Bewerbers für die Zuteilung einer UKW-Frequenz durch die NLM aufschiebende Wirkung hat.
Das Gericht befand, dass der Zuweisungsbescheid der NLM vom 13.7.2012 sich im Hauptsacheverfahren aller Voraussicht nach als rechtswidrig erweisen wird.
Grund:
Die NLM hat bei der Zuweisung das Auswahlkriterium der Anbietervielfalt nicht zutreffend erfasst.
Für nicht Eingeweihte:
Es geht hauptsächlich um die "Braunschweiger Zeitung", die 43% Anteile an "Radio38" gehabt hätte und schon im Printbereich eine marktbeherrschende Stellung in Braunschweig hat.