Text Size

Protest vor dem CDU-Haus Gieselerwall

 

Rodung inmitten der Brut-und Setzzeit ist für sich schon ein Naturschutzdelikt.

Nun wurde von Anwohnern bemerkt und angezeigt, dass sogar das Sperrgebiet, welches von der unteren Naturschutzbehörde nach dem Auffinden der Eremitenlarven an den nördlichen und südlichen Bereichen der Rodungsfläche abgesperrt worden ist, bereits drastisch  durch Entfernen oder Beschädigung der Trassierung  verkleinert worden ist.

Dieses widerrechtliche Vorgehen wäre zwar strafbar, schafft aber vollendete Tatsachen und dürfte sogar auch vorsätzlich geschehen, da die Flughafengesellschaft bzw. der Stadtbaurat Zwafelink in der BZ vom 29.5. bzw. 4.6. 2010 zitiert werden,  die Rodungs-Arbeiten würden trotz Kenntnis der neuen Rechtslage fortgesetzt.


Aufsichtsrechtliche Pflicht der Braunschweiger Umweltbehörde wäre es, unverzüglich die widerrechtlichen Rodungen in einem so zu bezeichnenden "Eremiten" -Habitat zu stoppen.

Seit dem Auffinden mindestens einer nach Europa-Recht hoch geschützten Spezies greifen die mit Brief vom 14.5.2010 darstellten "Befreiungen zum Töten geschützter Arten" auch nicht mehr (siehe auch den Beitrag hier weiter unten: Lizenz zum Töten geschützter Arten)


 

Es gilt folgende neue Rechtslage:
- wir habens es jetzt nicht nur mit einem FFH-Gebiet (Flora,Fauna,Habitat), sondern nunmehr aufgrund des Auffindens dieser "prioritären" Art mit einem "Natura 2000"-Gebiet der EU zu tun.
Damit gilt ein besonderer Schutz vor Eingriffen und Projekten gemäß BNatSchG.

- Ausnahmen von dem dort beschriebenen sehr weitgehenden Schutz sind nur zulässig "aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses..." (§ 34 Abs. 1)
Als solche zwingenden Gründe überwiegenden öffentlichen Interesses dürfen "nur solche im Zusammenhang mit der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit einschl. der Verteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung, oder den maßgeblich günstigen Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt geltend gemacht werden" (§ 34 Abs.4)

- zur Geltendmachung wäre z.B. auch vorgeschrieben "über das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eine Stellungnahme der Kommission" einzuholen. (§ 34 Abs. 4)

All diese Ausnahme-Gründe liegen bei einem Flughafenausbau und Wirtschaftsprojekt nicht vor.


 

Erbpachtvertrag zwischen Stiftung Braunschweigischem Kulturbesitz und Flughafengesellschaft unwirksam ?

Noch bei Unterzeichnung des Pachtvertrages Anfang Januar 2010 ging man von einem Eremiten-freien Wald aus; nun ist diese besonders geschützte  Spezies aber doch vorhanden und durch etwaige Befreiungen des Planfeststellungsvertrages auch nicht wegzuwägen.

Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz und Flughafengesellschaft mit ihren Gesellschaftern VW, sowie den Städten Wolfsburg und Braunschweig sehen sich mit dieser neuen Lage konfrontiert.

Anstatt sich aber des Schutzes dieser überaus seltenen Artanzunehmen, offen mit dem Irrtum umzugehen und zu einer Neubewertung des Vorgehens rund um den Flughafenausbau zu kommen, neue Gesprächsfäden zu knüpfen oder alte (kürzere Landebahn) wieder aufzunehmen, scheint die Devise des Vorgehens von dort weiterhin nach dem Motto "Augen zu und durch" zu sein:


- immer mehr Strafanzeigen gegen diejenigen, die die Rechtsverstöße auf der Rodungsfläche aufdecken und
- schnelle Schaffung von Fakten unter Inkaufnahme eigener Rechtsverstöße der Hausherrn (Stiftung oder Flughafengesellschaft),
- Unterstellungen bzw. Andeutungen über die Presseorgane, die hoch geschützte Tierart sei gar nicht dort ansässig, sondern habe evtl. eine andere "Herkunft",
- Anfragen in Form von Briefen von der BIBS-Ratsfraktion an die Stiftung  zum Pachtvertrag und Gesprächsersuche an den Stiftungsgeschäftsführer Herrn Henkel werden ausweichend oder gar nicht beantwortet.


Die politischen Parteien CDU/FDP und SPD verhinderten in der  Ratssitzung am 11.Mai 2010 eine Dienstanweisung an den Oberbürgermeister, die untere Umweltbehörde zur Einhaltung des Naturschutzrechtes  in Gang zu setzen;

das Thema ist jetzt "Schutzmaßnahmen für den Eremitenwald" und steht am 22.6. erneut auf der Tagesordnung des Rates der Stadt Braunschweig.


Umweltschützer und Bürgerinitiativen haben sich verständigt, weiterhin durch Druck auf der Straße und vor den Parteizentralen sowie vor VW,  die Vorgänge rund um den seltenen Fund öffentlich zu machen.

Diskutiert diesen Artikel im Forum (0 Antworten).

Suche

Forum

  • Keine Beiträge vorhanden.