Eine erneute Akteneinsicht eröffnet ein weiteres drastisches Schlaglicht, wie bei den Förderanträgen zur Flughafenerweiterung noch viel mehr geschoben und getrickst wird, als bisher schon bekannt geworden ist.
Weil die Niedersächsische Oberfinanzdirektion (OFD) bei einer Prüfung der Förderakten mit Prüfvermerk vom 27.5.2011 moniert hatte, dass eine Vielzahl von Änderungen beim Bau und vor allem bei den Kostenabrechnungen zur Förderung nicht mit den Angaben im Förderantrag übereinstimmten, schrieb die Stadt über die städtische Strukturfördergesellschaft GmbH (SFB) an die Förderbehörde NBank in Hannover einen Brief, wie die beantragten Fördergelder doch noch für Braunschweig gerettet werden könnten:
Sehr geehrte Frau Dr. Johannsen,
wir möchten eine Reihe von Fragen zu den Feststellungen der OFD im Prüfvermerk vom 27.5.2011, aber auch verschiedene grundsätzliche Fragen, wie z.B. die bereits früher besprochene Einreichung eines Änderungsantrages für die Teilmaßnahme "Ausbau SLB Ostumfahrung" und den in diesem Zusammenhang angestrebten Einsatz von erzielten Einsparungen (durch Kostenreduzierungen oder Umschichtung von Maßnahmen) besprechen und einer Klärung zuführen.
In der Anlage haben wir die Themenkreise kurz angerissen... gez. Steegemann gez. Loof
Anlage
Alternativvorschläge:
a) Die Positionen, die aus Sicht der NBank für eine Zuschuß-Förderung nicht in Betracht kommen, werden gestrichen.
Gleichzeitig billigt die NBank jedoch für das gesamte Förderprojekt einen höheren prozentualen Fördersatz als bisher zu (bisher: 40% für Gewerbeerschließung; 50,92% für SLB-Ausbau/Ostumfahrung).
Der neue erhöhte Fördersatz muss sicherstellen, dass der im Ursprungsbescheid bewilligte Zuschußbetrag von knapp 18,7 Mio.€ abgerufen werden kann.
Nach den Vorschriften des GRW-Rahmenplanes ist in besonderen Ausnahmefällen eine Förderung für Infrastrukturmaßnahmen bis zu 90% möglich. Eine nachträgliche Änderung des Fördersatzes ist zwar nicht vorgesehen, müßte daher "politisch" entschieden werden.
b) die NBank streicht die Positionen, die aus ihrer Sicht für eine Zuschußförderung nicht in Betracht kommen und erteilt gleichzeitig die Zustimmung zur Durchführung der neuen Maßnahme "Herstellung von RESA-Flächen" mit einem Kostenvolumen von knapp 2 Mio.€.
Diese Maßnahme ist bislang nicht Teil des Förderprojektes und nicht Bestandteil der Planfeststellung der Verlängerung der Start- und Landebahn und liegt am anderen, westlichen Ende des Flughafengeländes...
(Quelle: Brief der Strukturfördergesellschaft vom 20.6.2011 an die NBank)
... der weitere Text dazu mit ergänzenden Erläuterungen zu den sog. "RESA"-Flächen von VW findet sich hier: Förderschummeleien und RESA-Lüge...